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Zur Navigation  Zum Inhalt  15. März 2010, 07:29 Uhr
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Outright-Geschäfte

Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen

Gemäß den allgemeinen Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren des Eurosystems gehören endgültige Käufe und Verkäufe von refinanzierungsfähigen Sicherheiten am Markt (Outright-Geschäfte) zu den standardisierten geldpolitischen Instrumenten des Eurosystems. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Zentralbank am 2. Juli 2009 ihre „Decision on the implementation of the covered bond purchase programme (ECB/2009/16)“ veröffentlicht. In diesem Dokument ist das Ankaufsprogramm für gedeckte Schuldverschreibungen, das ab Juli 2009 startet, grundsätzlich geregelt.

Danach müssen anzukaufende Anleihen unter anderem

  • als Sicherheiten für Kreditgeschäfte des Eurosystems zugelassen und in Euro denominiert sein,
  • innerhalb der Eurozone hinterlegt/eingetragen (emittiert) sein,
  • von Emittenten mit Sitz in der Eurozone emittiert werden,
  • nach dem Recht eines Mitgliedstaates der Eurozone emittiert werden,
  • die Kriterien gemäß Art. 22 Abs. 4 der Richtlinie über Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) erfüllen,
  • einen Emissionsbetrag von in der Regel 500 Mio Euro oder mehr, in keinem Fall aber weniger als 100 Mio Euro, aufweisen,
  • im Regelfall über ein Mindestrating von AA oder ein entsprechendes Rating von einer der großen Ratingagenturen verfügen.

Zugelassen für Ankaufsgeschäfte der Deutschen Bundesbank sind alle geldpolitischen Geschäftspartner der Deutschen Bundesbank sowie Geschäftspartner („Investment Counterparty“) des Eurosystems für auf Euro lautende Wertpapieranlagen, die im Euroraum ansässig sind und uns ihre Standard-Settlement-Instruktionen aufgegeben haben.

Wir weisen darauf hin, dass die Deutsche Bundesbank Emissionen, die die Anforderungen des Art 22 (4) der OGAW-Richtlinie nicht erfüllen („covered bonds“ in einem weiteren Sinn), aus eigenen Risikoüberlegungen nicht ankaufen wird.

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