
Die Deutsche Bundesbank meldet – nach erfolgter Durchführung von Notenbankfähigkeitsprüfungen – täglich jene in Deutschland zum Handel zugelassenen bzw. gehandelten Sicherheiten an die EZB, die in dem Verzeichnis der marktfähigen notenbankfähigen Sicherheiten veröffentlicht werden.
Hinsichtlich nicht marktfähiger Sicherheiten betreibt die Deutsche Bundesbank ein eigenes Bonitätsanalyseverfahren, das Geschäftspartner zur Feststellung der Notenbankfähigkeit von Wirtschaftsunternehmen bzw. Schuldnern nutzen können. Interessierte Unternehmen können sich beurteilen lassen und erhalten eine detaillierte Bilanzanalyse in Form eines Faktenblattes. Das interne Bonitätsanalyseverfahren der Deutschen Bundesbank wird in der Broschüre „Beurteilung der Bonität von Unternehmen durch die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Refinanzierung deutscher Kreditinstitute“ ausführlich sowie in der Kurzübersicht „Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank“ zusammenfassend dargestellt.
Weitere Aufgaben der Deutschen Bundesbank in Bezug auf notenbankfähige Sicherheiten sind beispielsweise die Überprüfung und Mitgestaltung des einheitlichen Rahmenwerkes, die Sicherheitenverwaltung (z.B. Führung der Sicherheitenkonten der Geschäftspartner, technische Entwicklung und operativer Betrieb von Collateral Management Systemen, Meldung notenbankfähiger Sicherheiten an die EZB), die Analyse statistischer Auswertungen oder die Bereitstellung zentraler Bewertungsdienstleistungen hinsichtlich bestimmter Schuldtitel für das Eurosystem.
Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner für notenbankfähige Sicherheiten jederzeit gerne zur Verfügung.