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Zur Navigation  Zum Inhalt  13. Februar 2012, 01:47 Uhr
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Sicherheitenstellung

Die Deutsche Bundesbank verwendet im Rahmen der Besicherung von Kreditgeschäften des Eurosystems ein sog. Poolverfahren. Das wesentliche Merkmal dieses flexiblen Verfahrens ist, dass die Beleihungswerte aller eingereichten Sicherheiten in einem Sicherheitenkonto zusammengeführt werden, anstatt einzelne notenbankfähige Sicherheiten bestimmten geldpolitischen Operationen zuzurechnen. Die Führung der Sicherheitenkonten, die Ein- und Auslieferung von Sicherheiten sowie deren Verwahrung und Verwaltung erfolgt in Servicezentren der Hauptverwaltung in Hessen. Ansprechpartner zur Abwicklung geldpolitischer Geschäfte und der Sicherheitenstellung finden Sie unter Kontakt.

Marktfähige Sicherheiten können in Form einer Verpfändung, nicht marktfähige Sicherheiten in Form einer Abtretung (stille Zession) bei der Deutschen Bundesbank eingereicht werden. Es existieren folgende Einreichungsmöglichkeiten:

  • Inländische Wertpapierverpfändung zugunsten der Deutschen Bundesbank über Clearstream Banking Frankfurt (CBF) oder eine inländische Depotbank (Drittverwahrer)
  • Grenzüberschreitende Nutzung von Sicherheiten über das Korrespondenzzentralbank-Modell (CCBM)
  • Grenzüberschreitende Nutzung marktfähiger Sicherheiten mittels Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen (SSS-Links)
  • Verpfändung eines Globalbetrages mittels Xemac
  • Elektronische Einreichung von Kreditforderungen (KEV)

Der täglich von der Deutschen Bundesbank berechnete Beleihungswert des Sicherheitenkontos eines Geschäftspartners muss den Gesamtbetrag seiner Kreditinanspruchnahmen decken. Sofern der zur Besicherung von Refinanzierungsgeschäften erforderliche Beleihungswert nicht unterschritten wird, ist die Freigabe von Sicherheiten grundsätzlich möglich.

Bereitstellung marktfähiger Sicherheiten

  1. Inländische Wertpapierverpfändung (Domestic): Bei Clearstream Banking Frankfurt (CBF) hinterlegte notenbankfähige Wertpapiere können mittels des Wertpapierabwicklungssystems CASCADE zugunsten des dort geführten Depots der Deutschen Bundesbank übertragen werden. Bei einer inländischen Depotbank hinterlegte Wertpapiere können im Rahmen der Drittverwahrung auf die Deutsche Bundesbank übertragen werden.
  2. In anderen Mitgliedsstaaten des Eurosystems hinterlegte notenbankfähige Wertpapiere können im Rahmen des Korrespondenzzentralbank-Modells (Correspondent Central Banking Model, CCBM) grenzüberschreitend genutzt werden. Hierfür unterhalten die nationalen Zentralbanken gegenseitig Depotkonten.
  3. Unter 2. genannte Wertpapiere können ferner über zugelassene Verbindungen zwischen Wertpapierabwicklungssystemen (Security Settlement Systems, SSSs) übertragen werden. Hierfür ist die ausländische Verwahrstelle zu beauftragen, die Sicherheiten auf das Depot der Deutschen Bundesbank bei CBF oder bei Clearstream Banking Luxemburg (CBL) zu übertragen.
  4. Unter 1. genannte sowie bei CBL hinterlegte notenbankfähige Wertpapiere können auch mittels Xemac, dem Sicherheitenverwaltungssystem der CBF, zugunsten der Deutschen Bundesbank bereitgestellt werden. Der Deutschen Bundesbank werden dazu über Xemac Globalbeträge (Summe der Beleihungswerte von Wertpapieren) übermittelt. Weitere Informationen zu Xemac bietet die Website der CBF.

Bereitstellung nicht marktfähiger Sicherheiten

Das web-basierte Verfahren „Kreditforderungen – Einreichung und Verwaltung“ (KEV) ermöglicht die komfortable Einreichung von Kreditforderungen. Der Zugang zu KEV erfolgt über das ExtraNet, der E-Business-Plattform der Deutschen Bundesbank, um einen sicheren Datentransfer zu gewährleisten. Weitere Informationen finden Sie im KEV-Bereich der Deutschen Bundesbank.

Einlieferung und Freigabe von Sicherheiten

Die Einreichung mittels CCBM erfordert ein formgebundenes Avis, während für die Einlieferungswege Domestic und SSS Links ein formloses Avis ausreichend ist. Entsprechende (Muster-)Vordrucke können Sie in unserem Download-Bereich abrufen. Im Falle von Domestic, falls über CASCADE eine Einlieferungsinstruktion mit Angabe des endbegünstigten Depots erstellt wird, kann auf das formlose Avis verzichtet werden. Die Einlieferung mittels Xemac oder KEV erfolgt ebenfalls ohne Avis.

Einreichung Fax E-Mail SWIFT System-Instruktion
Domestic
X
X
X
X (bei Einreichung über CASCADE)
CCBM
X
 
X
 
SSS Links
X
X
X
 
Xemac      
X
KEV      
X

Für die Freigabe von Sicherheiten ist ein unterschriebener Antrag per Fax, eine SWIFT-Nachricht oder - im Falle von Xemac und KEV - eine entsprechende System-Instruktion an die Deutsche Bundesbank zu senden.

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