
Die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Institutsaufsicht) übt in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Kreditwesengesetz). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Beaufsichtigung der Institute beteiligt. Die Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg ist für Berlin und Brandenburg zuständig und Ansprechpartner für alle Fragen, die Institute mit Hauptniederlassung in diesen Bundesländern betreffen.
Der in der Hauptverwaltung in Berlin und Brandenburg für die Institutsaufsicht zuständige Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht ist unter folgenden Geschäftsangaben erreichbar:
Informationen zu Rechtsgrundlagen und Vordrucke für die Institutsaufsicht.