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Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Institutsaufsicht

Die Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen der Deutschen Bundesbank ist gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) für die laufende Überwachung der im Bundesland Nordrhein-Westfalen ansässigen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zuständig. Diese Aufgabe ist in der Hauptverwaltung organisatorisch im Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht zusammengefasst. Der Regionalbereich gliedert sich dabei in zwei Referate „Laufende Aufsicht“ und zwei Referate „Bankgeschäftliche Prüfungen“.

Den Referaten „Laufende Aufsicht“ obliegt die kritische Auswertung der von den Instituten eingereichten Anzeigen und Meldungen, z. B. über wesentliche organisatorische Veränderungen, die Struktur des Kreditgeschäfts, die Eigenkapitalausstattung u. a. m. Ferner werden die Jahresabschlüsse einschließlich der zugehörigen Prüfungsberichte nach § 26 KWG sowie Sonderprüfungsberichte analysiert. Die Ergebnisse und Bewertungen werden anschließend an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitergeleitet. Darüber hinaus werden regelmäßig Aufsichtsgespräche mit den Geschäftsleitern der überwachten Institute geführt. Ein Referat der Laufenden Aufsicht unterstützt die BaFin ferner bei der Verfolgung unerlaubt betriebener Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte.

Den Referaten „Bankgeschäftliche Prüfungen“ obliegen die Durchführung und Auswertung der bankgeschäftlichen Prüfungen. Diese umfassen insbesondere die Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute sowie das Bewerten der Prüfungsfeststellungen auf der Grundlage der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Außerdem werden von ihnen die bankinternen Ratingverfahren, Marktrisikomodelle und fortgeschrittenen Messverfahren im Bereich der operationellen Risiken geprüft, wenn und soweit die Institute entsprechende Zulassungsanträge bei der BaFin gestellt haben.

Weitere Informationen zum Thema "Bankenaufsicht"

Informationen der Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen

Die Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen stellt an dieser Stelle lediglich Informationen bereit, die über das umfassende Angebot der Deutschen Bundesbank in diesem Zusammenhang hinausgehen.

Kontakt
Postanschrift
  • Deutsche Bundesbank
  • Hauptverwaltung in Nordrhein-Westfalen
  • Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht
  • Postfach 10 11 48
  • 40002 Düsseldorf
Telefon, Fax und E-Mail

Aus der nachstehenden Übersicht sind die Namen der für die jeweiligen Themengebiete schwerpunktmäßig zuständigen Damen und Herren ersichtlich.

Als zentrale Ansprechperson steht Ihnen Herr Röser (+49 (0) 211 874 - 2267) zur Verfügung.

Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht
  • Regionalbereichsleiter
  • Herr Nicolas
  • 0211 874 2253
  • Vorzimmer
  • Frau Höhmann
  • 0211 874 2238
  • Stab
  • Herr Röser
  • 0211 874 2267
Referat Laufende Aufsicht 1
  • Referatsleiter
  • Herr Seuthe
  • Sachgebietsleiter Systemrelevante Institute
  • Herr Tellers
  • 0211 874 3227
  • Sachgebietsleiter Regional-, Spezial- und Auslandsbanken
  • Herr Högemann
  • 0211 874 2702
  • Sachgebietsleiter Finanzdienstleistungsinstitute, Wertpapierhandelsbanken, Verfolgung unerlaubt betriebener Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte, Aufsicht über Institute nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
  • Herr Kleffmann
  • 0211 874 3777
Referat Laufende Aufsicht 2
  • Referatsleiterin
  • Frau Hannappel
  • 0211 874 2252
  • Sachgebietsleiter Kreditgenossenschaften I
  • Herr Pohl
  • 0211 874 2257
  • Sachgebietsleiter Kreditgenossenschaften II
  • Herr Ostgathe
  • 0211 874 3413
  • Sachgebietsleiter Sparkassen
  • Herr Thomas
  • 0211 874 2217
  • Sachgebietsleiter Datenmanagement (Bildung von Kreditnehmereinheiten)
  • Herr Vilipas
  • 0211 874 2266
Referat Bankgeschäftliche Prüfungen 1
  • Referatsleiter
  • Herr Schauf
  • 0211 874 3125
Referat Bankgeschäftliche Prüfungen 2
  • Referatsleiterin
  • Frau Knaak
  • 0211 874 2394
Ansprechpersonen zum Themengebiet Bankgeschäftliche Prüfungen
unter anderem:
  • Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
  • Bankinterne Marktrisiko- und Liquiditätsmodelle
  • Bankinterne Ratingverfahren
  • Operationelle Risiken
  • Bankaufsichtliche Anforderungen an IT-Systeme
  • Frau Bernhardi
  • 0211 874 3121
  • Frau Butenhoff
  • 0211 874 3904
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