
Die Hauptverwaltung Düsseldorf der Deutschen Bundesbank ist gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) für die laufende Überwachung der im Bundesland Nordrhein-Westfalen ansässigen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute zuständig. Diese Aufgabe ist in der Hauptverwaltung organisatorisch im Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht zusammengefasst. Der Regionalbereich gliedert sich dabei in zwei Referate „Laufende Aufsicht“ und zwei Referate „Bankgeschäftliche Prüfungen“.
Den Referaten „Laufende Aufsicht“ obliegt die kritische Auswertung der von den Instituten eingereichten Anzeigen und Meldungen, z. B. über wesentliche organisatorische Veränderungen, die Struktur des Kreditgeschäfts, die Eigenkapitalausstattung u. a. m. Ferner werden die Jahresabschlüsse einschließlich der zugehörigen Prüfungsberichte nach § 26 KWG sowie Sonderprüfungsberichte analysiert. Die Ergebnisse und Bewertungen werden anschließend an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitergeleitet. Darüber hinaus werden regelmäßig Aufsichtsgespräche mit den Geschäftsleitern der überwachten Institute geführt. Ein Referat der Laufenden Aufsicht unterstützt die BaFin ferner bei der Verfolgung unerlaubt betriebener Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte.
Den Referaten „Bankgeschäftliche Prüfungen“ obliegen die Durchführung und Auswertung der bankgeschäftlichen Prüfungen. Diese umfassen insbesondere die Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute sowie das Bewerten der Prüfungsfeststellungen auf der Grundlage der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Außerdem werden von ihnen die bankinternen Ratingverfahren, Marktrisikomodelle und fortgeschrittenen Messverfahren im Bereich der operationellen Risiken geprüft, wenn und soweit die Institute entsprechende Zulassungsanträge bei der BaFin gestellt haben.
Weitere Informationen zum Thema "Bankenaufsicht"
Die Hauptverwaltung Düsseldorf stellt an dieser Stelle lediglich Informationen bereit, die über das umfassende Angebot der Deutschen Bundesbank in diesem Zusammenhang hinausgehen.
Aus der nachstehenden Übersicht sind die Namen der für die jeweiligen Themengebiete schwerpunktmäßig zuständigen Damen und Herren ersichtlich.
Als zentrale Ansprechperson steht Ihnen Herr Röser (+49 (0) 211 874 - 2267) zur Verfügung.