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Zur Navigation  Zum Inhalt  12. Februar 2012, 04:11 Uhr
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Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt

Institutsaufsicht

Die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Institutsaufsicht) übt in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Kreditwesengesetz). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Beaufsichtigung der Institute beteiligt. Der Regionalbereich „Banken und Finanzaufsicht“ der Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist für Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zuständig und Ansprechpartner für alle Fragen, die Institute mit Hauptniederlassung in diesen Bundesländern betreffen. Der Regionalbereich gliedert sich dabei in zwei Referate „Laufende Aufsicht“ und ein Referat „Bankgeschäftliche Prüfungen“.

Den Referaten „Laufende Aufsicht“ obliegt die Auswertung der von den Instituten eingereichten Anzeigen und Meldungen, z. B. über wesentliche organisatorische Veränderungen, die Struktur des Kreditgeschäfts, die Eigenkapitalausstattung u. a. m.. Ferner werden die Jahresabschlüsse einschließlich der zugehörigen Prüfungsberichte nach § 26 KWG sowie Sonderprüfungsberichte analysiert. Die Ergebnisse und Bewertungen werden anschließend an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitergeleitet, die sie ihren bankaufsichtlichen Maßnahmen zugrundelegt. Darüber hinaus werden regelmäßig Aufsichtsgespräche mit den Geschäftsleitern der überwachten Institute geführt. Ein Referat der Laufenden Aufsicht unterstützt die BaFin ferner bei der Verfolgung unerlaubt betriebener Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte.

Dem Referat „Bankgeschäftliche Prüfungen“ obliegt die Durchführung und Auswertung der bankgeschäftlichen Prüfungen. Diese umfassen insbesondere die Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute sowie das Bewerten der Prüfungsfeststellungen auf der Grundlage der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Außerdem werden bankinterne Ratingverfahren, Marktrisikomodelle und fortgeschrittene Messverfahren im Bereich der operationellen Risiken geprüft, wenn und soweit die Institute entsprechende Zulassungsanträge bei der BaFin gestellt haben. Darüber hinaus werden Prüfungen gem. Einlegerschutz- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) bei Finanzdienstleistern durchgeführt.

Weitere Informationen zum Thema "Institutsaufsicht"

Kontakt
Anschrift
Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht
  • Regionalbereichsleiter
  • Herr Rosendahl
  • 0511 3033 2409
Referat Laufende Aufsicht 1
  • Leiter
  • Herr Retzlaff
  • 0511 3033 2683
  •  
  • Aufsicht über systemrelevante Banken, Kreditbanken und Spezialinstitute
  • Herr Kunze
  • 0511 3033 2369
  •  
  • Solvabilitäts- und Liquiditätsverordnung nach §§ 10 und 11 KWG, Länderrisikoverordnung
  • Frau Dr. König
  • 0511 3033-2772
  • Frau Riege
  • 0511 3033 2423
  •  
  • Aufsicht über Sparkassen, Fragen zur Rechnungslegungs- und Prüfungsberichtsverordnung
  • Herr Dr. Scheve
  • 0511 3033 2397
  •  
  • Groß- und Millionenkredite nach §§ 13 bis 14, Kreditnehmereinheiten § 19 Abs. 2 KWG
  • Herr Raschdorf
  • 0511 3033 2712
  • Herr Renken
  • 0511 3033 2505
Referat Laufende Aufsicht 2
  • Leiter
  • Herr Jaensch
  • 0511 3033 2613
  •  
  • Aufsicht über Kreditgenossenschaften (Mitgliedsinstitute des Genossenschaftsverbands e. V., Frankfurt)
  • Herr Frank
  • 0511 3033 2714
  •  
  • Aufsicht über Kreditgenossenschaften (Mitgliedsinstitute des Genossenschaftsverbands Weser-Ems e. V., Oldenburg), Wertpapierhandelsbanken und Finanzdienstleistungsinstitute; Verfolgung unerlaubt betriebener Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte
  • Herr Oerke
  • 0511 3033 2165
  • Herr Ennen
  • 0511 3033 2130
  • Herr Schröder
  • 0511 3033 2528
Referat Bankgeschäftliche Prüfungen
  • Leiter
  • Herr Lötters
  • 0511 3033 2690
  •  
  • Mindestanforderungen an das Risikomanagement, Bankinterne Marktpreisrisikomodelle
  • Herr Lötters
  • 0511 3033 2690
  • Herr Jabs
  • 0511 3033 2621
  •  
  • IRB-Verfahren
  • Herr Beckhof
  • 0511 3033 2211
  • Herr Borrmann
  • 0511 3033 2392
  •  
  • EAEG-Prüfungen
  • Herr Schneider
  • 0511 3033 2607
  • Frau Kepper
  • 0511 3033 2393

Weiterführende Informationen zum Thema "Bankenaufsicht"

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