
Die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute (Institutsaufsicht) übt in Deutschland die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 Kreditwesengesetz). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend an der laufenden Beaufsichtigung der Institute beteiligt. Der Regionalbereich „Banken und Finanzaufsicht“ der Hauptverwaltung in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt ist für Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt zuständig und Ansprechpartner für alle Fragen, die Institute mit Hauptniederlassung in diesen Bundesländern betreffen. Der Regionalbereich gliedert sich dabei in zwei Referate „Laufende Aufsicht“ und ein Referat „Bankgeschäftliche Prüfungen“.
Den Referaten „Laufende Aufsicht“ obliegt die Auswertung der von den Instituten eingereichten Anzeigen und Meldungen, z. B. über wesentliche organisatorische Veränderungen, die Struktur des Kreditgeschäfts, die Eigenkapitalausstattung u. a. m.. Ferner werden die Jahresabschlüsse einschließlich der zugehörigen Prüfungsberichte nach § 26 KWG sowie Sonderprüfungsberichte analysiert. Die Ergebnisse und Bewertungen werden anschließend an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitergeleitet, die sie ihren bankaufsichtlichen Maßnahmen zugrundelegt. Darüber hinaus werden regelmäßig Aufsichtsgespräche mit den Geschäftsleitern der überwachten Institute geführt. Ein Referat der Laufenden Aufsicht unterstützt die BaFin ferner bei der Verfolgung unerlaubt betriebener Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte.
Dem Referat „Bankgeschäftliche Prüfungen“ obliegt die Durchführung und Auswertung der bankgeschäftlichen Prüfungen. Diese umfassen insbesondere die Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute sowie das Bewerten der Prüfungsfeststellungen auf der Grundlage der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Außerdem werden bankinterne Ratingverfahren, Marktrisikomodelle und fortgeschrittene Messverfahren im Bereich der operationellen Risiken geprüft, wenn und soweit die Institute entsprechende Zulassungsanträge bei der BaFin gestellt haben. Darüber hinaus werden Prüfungen gem. Einlegerschutz- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) bei Finanzdienstleistern durchgeführt.
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