
Die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 KWG). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend in die laufende Beaufsichtigung der Institute eingeschaltet. Die Hauptverwaltung Stuttgart ist für den Bereich des Bundeslandes Baden-Württemberg Ansprechpartner für Fragen der Institutsaufsicht für alle in diesem Bundesland ansässigen Unternehmen.
Den für die Institutsaufsicht zuständigen Regionalbereich Banken- und Finanzaufsicht erreichen Sie unter folgender Adresse:
Rechtsgrundlagen und Informationen zum Meldewesen