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Hauptverwaltung in Baden-Württemberg

Institutsaufsicht

Die Aufsicht über Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank aus (§ 6 Abs. 1 und § 7 Abs. 1 KWG). Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank sind umfassend in die laufende Beaufsichtigung der Institute eingeschaltet. Die Hauptverwaltung in Baden-Württemberg ist für den Bereich des Bundeslandes Baden-Württemberg Ansprechpartner für Fragen der Institutsaufsicht für alle in diesem Bundesland ansässigen Unternehmen.

Die Institutsaufsicht ist in der Hauptverwaltung organisatorisch im Regionalbereich Banken und Finanzaufsicht zusammengefasst. Der Regionalbereich gliedert sich dabei in zwei Referate „Laufende Aufsicht“ und ein Referat „Bankgeschäftliche Prüfungen“.

In den Referaten „Laufende Aufsicht“ erfolgt die Auswertung der von den Instituten eingereichten Anzeigen und Meldungen, z.B. über wesentliche organisatorische Veränderungen, die Struktur des Kreditgeschäfts, die Eigenkapitalausstattung u.a.m. Ferner werden hier die Jahresabschlüsse der Institute einschließlich der zugehörigen Prüfungsberichte nach § 26 KWG sowie Sonderprüfungsberichte analysiert. Die Ergebnisse und Bewertungen werden anschließend an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weitergeleitet, die sie ihren bankaufsichtlichen Maßnahmen zugrundelegt. Darüber hinaus werden regelmäßig Aufsichtsgespräche mit den Geschäftsleitern der überwachten Institute geführt. In der Laufenden Aufsicht erfolgt auch die laufende Unterstützung der BaFin ferner bei der Verfolgung unerlaubt betriebener Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte.

Im Referat „Bankgeschäftliche Prüfungen“ erfolgt die Durchführung der eigenen bankgeschäftlichen Prüfungen der deutschen Aufsicht. Diese umfassen insbesondere die Beurteilung der angemessenen Eigenkapitalausstattung und Risikosteuerungsverfahren der Institute auf der Grundlage der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk). Außerdem werden bankinterne Ratingverfahren, Marktrisikomodelle und fortgeschrittene Messverfahren im Bereich der operationellen Risiken geprüft, wenn und soweit die Institute entsprechende Zulassungsanträge bei der BaFin gestellt haben. Darüber hinaus werden Prüfungen gem. Einlegerschutz- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) bei Finanzdienstleistern durchgeführt.

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