
Der Bund begibt Unverzinsliche Schatzanweisungen, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen, Bundesanleihen, inflationsindexierte Bundesobligationen und inflationsindexierte Bundesanleihen sowie Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze zu nachstehenden Emissionsbedingungen. Die Emissionsbedingungen und deren Änderungen werden vom Bundesministerium der Finanzen im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die aktuellen Ausstattungsmerkmale der im Tenderverfahren angebotenen Unverzinslichen Schatzanweisungen, Bundesschatzanweisungen, Bundesobligationen, Bundesanleihen, inflationsindexierten Bundesobligationen und inflationsindexierten Bundesanleihen sowie Abweichungen von den Emissionsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen Tenderausschreibung, die von der Deutschen Bundesbank durch Pressemitteilung und über Wirtschaftsinformationsdienste bekannt gemacht wird.
Die Ausstattungsmerkmale neuer Bundesschatzbrief-Ausgaben und Finanzierungsschätze sowie später davon gegebenenfalls abweichend festgesetzte Verkaufszinssätze werden durch Pressemitteilung der Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH und über Wirtschaftsinformationsdienste bekannt gemacht.