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Außenwirtschaft

Meldevordrucke K 3, K 4

Zum 31.12.2009 haben sich durch die 89. Verordnung zur Änderung der AWV die Meldevordrucke geändert. Bitte verwenden Sie für Meldungen an die Deutsche Bundesbank, Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik, 55148 Mainz die nachfolgend eingestellten neuen Vordrucke.


Zusätzliche Ausfüllhinweise und häufig gestellte Fragen

Meldevordrucke und Fehlanzeigen

Alle Vordrucke stehen Ihnen wahlweise als PDF-Dateien oder auch in Form von Excel-Dateien zur Verfügung. Welches der beiden Dateiformate Sie für die Erstellung Ihrer Meldungen verwenden, bleibt Ihnen freigestellt. Die Erläuterungen der Deutschen Bundesbank zu den Meldungen stehen Ihnen ab sofort als gesonderte PDF-Dateien zur Verfügung. Bitte beachten Sie diese vor Ausfüllung der Vordrucke.

Alternativ zur Einreichung der papiergebundenen Meldevordrucke können Sie die Meldungen bequem und sicher über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) online erstellen und an die Bundesbank übersenden. Die damit erzeugten Meldungen genügen stets den aktuellen Anforderungen. Vor der ersten elektronischen Einreichung über das Allgemeine Meldeportal Statistik ist eine Registrierung erforderlich.


Meldevordrucke K 3

Meldevordruck K 4

Fehlanzeigen

Verfahrenshinweise

Meldepflichtige

Anlage K 3 zur AWV:

  • Unternehmen und Privatpersonen, denen unmittelbar 10% oder mehr der Anteile oder Stimmrechte an einem gebietsfremden Unternehmen mit einer Bilanzsumme von (umgerechnet) mehr als 3 Mio € zuzurechnen sind. Ist ein unmittelbar im Ausland gehaltenes Unternehmen vom deutschen Investor abhängig (Mehrheitsbeteiligung), so sind die von diesem ausländischen Unternehmen abhängigen weiteren Auslandsbeteiligungen ebenfalls zu melden.

Anlage K 4 zur AWV:

  • Unternehmen mit einer Bilanzsumme von mehr als 3 Mio €, wenn einem oder mehreren wirtschaftlich verbundenen Gebietsfremden 10 % oder mehr der Anteile oder Stimmrechte an dem Unternehmen zuzurechnen sind. Wird ein Unternehmen in Deutschland mehrheitlich aus dem Ausland gehalten, so sind die vom Meldepflichtigen abhängigen weiteren Unternehmen in Deutschland ebenfalls zu melden.

Einreichungswege

  • in Papierform (Meldevordrucke K 3, K 4)
  • über AMS (Onlineeingabe der Meldungen)
  • über ExtraNet (Meldevordrucke im Excelformat)
  • als Telefax: Fax+49 (0) 6131 377-4711

Einreichungsfrist

  • Die Meldung ist spätestens bis zum letzten Werktag des sechsten auf den Bilanzstichtag folgenden Monats abzugeben.

Meldestelle

Meldungen sind einzureichen bei:

  • Deutsche Bundesbank
  • Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik
  • D - 55148 Mainz

 

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