
Zum 31.12.2009 haben sich durch die 89. Verordnung zur Änderung der AWV die Meldevordrucke geändert. Bitte verwenden Sie für Meldungen an die Deutsche Bundesbank, Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik, 55148 Mainz die nachfolgend eingestellten neuen Vordrucke.
Alle Vordrucke stehen Ihnen wahlweise als PDF-Dateien oder auch in Form von Excel-Dateien zur Verfügung. Welches der beiden Dateiformate Sie für die Erstellung Ihrer Meldungen verwenden, bleibt Ihnen freigestellt. Die Erläuterungen der Deutschen Bundesbank zu den Meldungen stehen Ihnen ab sofort als gesonderte PDF-Dateien zur Verfügung. Bitte beachten Sie diese vor Ausfüllung der Vordrucke.
Alternativ zur Einreichung der papiergebundenen Meldevordrucke können Sie die Meldungen bequem und sicher über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) online erstellen und an die Bundesbank übersenden. Die damit erzeugten Meldungen genügen stets den aktuellen Anforderungen. Vor der ersten elektronischen Einreichung über das Allgemeine Meldeportal Statistik ist eine Registrierung erforderlich.
Meldepflichtige
Anlage K 3 zur AWV:
Anlage K 4 zur AWV:
Einreichungswege
Einreichungsfrist
Meldestelle
Meldungen sind einzureichen bei: