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Außenwirtschaft

Meldevordrucke Z 10 bis Z 15

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Die Meldevordrucke im PDF-Format sind elektronisch nicht ausfüllbar.

Nachstehend finden Sie die Vordrucke Anlage Z 10 bis Z 15 zur AWV für Transaktionsmeldungen im Außenwirtschaftsverkehr im PDF- und Excel-Format einschließlich der Anleitungen als Word-Dokumente.

Inhalt der Meldungen

  • Anlage Z 10 zur AWV: Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate mit Gebietsfremden (für eigene oder fremde Rechnung)
  • Anlage Z 11 zur AWV: Zahlungen für Wertpapier-Erträge im Außenwirtschaftsverkehr
  • Anlage Z 12 zur AWV: Zahlungseingänge/-ausgänge im Reiseverkehr: Kreditkarten-Umsätze
  • Anlage Z 13 zur AWV: Zahlungseingänge/-ausgänge im Reiseverkehr: Sorten und Fremdwährungsreiseschecks
  • Anlage Z 14 zur AWV: Zinseinnahmen und zinsähnliche Erträge im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)
  • Anlage Z 15 zur AWV: Zinsausgaben und zinsähnliche Aufwendungen im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)

Hinweise zum Ausfüllen der Meldevordrucke geben die Schlüsselverzeichnisse und Merkblätter. Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in den FAQs zu grenzüberschreitenden Transaktionsmeldungen.


Anlagen Z 10 bis Z 15 zur AWV - komplett

Anlagen Z 10 bis Z 15 zur AWV - einzeln
  • Stand: 01/2010: Anlage Z 10 zur AWV Wertpapiergeschäfte und Finanzderivate im Außenwirtschaftsverkehr
  • Stand: 01/2010: Anlage Z 11 zur AWV Zahlungen für Wertpapier-Erträge im Außenwirtschaftsverkehr
  • Stand: 01/2010: Anlage Z 12 zur AWV Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr: Karten-Umsätze
  • Stand: 01/2010: Fortsetzungsblatt Anlage Z 12a zur AWV Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr: Karten-Umsätze
  • Stand: 01/2010: Anlage Z 13 zur AWV Zahlungseingänge/Zahlungsausgänge im Reiseverkehr: Sorten und Fremdwährungsreiseschecks
  • Stand: 01/2011: Anlage Z 14 zur AWV Zinseinnahmen und zinsähnliche Erträge im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)
  • Stand: 01/2011: Anlage Z 15 zur AWV Zinsausgaben und zinsähnliche Aufwendungen im Außenwirtschaftsverkehr (ohne Wertpapierzinsen)

Verfahrenshinweise

Meldepflichtige

Geldinstitute

  • für die Vordrucke Z 10, Z 14 und Z 15, soweit die Transaktionen größer als 12 500 Euro oder Gegenwert sind
  • für die Vordrucke Z 11, Z 12 und Z 13 (ohne Meldefreigrenze)

Einreichungswege

  • in Papierform (Meldevordrucke Z 10 bis Z 15 einschl. Erläuterungen)
  • über ExtraNet (elektronisches Meldeverfahren)

Einreichungsfrist

  • Anlage Z 10 bis Z 13 zur AWV: monatliche Meldung bis zum 5. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats.
  • Anlage Z 14 und Z 15 zur AWV: monatliche Meldung bis zum 7. Tag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats.

Meldestelle

Meldungen in Papierform sind einzureichen bei:

  • Deutsche Bundesbank
  • Servicezentrum Außenwirtschaftsstatistik
  • 55148 Mainz

Elektronische Datenträger sind einzureichen bei:

  • Deutsche Bundesbank
  • Postfach 10 06 02
  • 60006 Frankfurt am Main

Meldungen über Extranet senden Sie bitte an die in den entsprechenden Formatvorgaben spezifizierte Adresse.

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