
Inhalt der Meldung
Angaben über die Begebung von Schuldverschreibungen durch inländische Banken, inländische Nichtbanken und ausländische Emittenten (sofern inländische Banken an der Emission beteiligt sind). Sie umfassen die Emissionsvolumina und wichtige Ausstattungsmerkmale der Schuldverschreibungen.
Meldepflichtige
Inländische Banken (Monetäre Finanzinstitute)
Einreichungsformate
Einreichungsweg
Einreichungsfrist
Unverzüglich nach Auflegung von Schuldverschreibungen, monatliche Meldungen sind bis zum fünften Geschäftstag des auf den Berichtsmonat folgenden Monats einzureichen.
Ausweisvorschriften
Meldevordrucke