
Für Fragen zur Depotstatistik stehen wir Ihnen unter der Mailadresse depotstatistik@bundesbank.de gerne zur Verfügung.
Inhalt der Meldung
Gegenstand dieser Statistik sind Wertpapierdepots, die von den meldepflichtigen Instituten für in- und ausländische Deponenten unterhalten werden (Depot-B-Geschäft). Darüber hinaus haben die inländischen Banken ihre eigenen Wertpapierbestände zu melden (Depot-A-Geschäft), unabhängig davon, wo die Wertpapiere verwahrt werden. Die Erhebung wird zum Stand am Quartalsende auf der Basis eines Wertpapier-für-Wertpapier-Berichtssystems durchgeführt. Die Meldungen umfassen börsenfähige Anleihen und Schuldverschreibungen, börsenfähige Geldmarktpapiere, Aktien, Genuss-Scheine sowie Investmentzertifikate - gegliedert nach den Wirtschaftssektoren und Herkunftsländern der Kunden. Zudem wird die Anzahl der Kundendepots nach den jeweiligen Wirtschaftssektoren erfasst.
Meldepflichtige
Inländische Banken (monetäre Finanzinstitute; mit Ausnahme der Geldmarktfonds), inländische Kapitalanlagegesellschaften, "sonstige" inländische Kreditinstitute, die das Depotgeschäft nach § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 KWG betreiben.
Einreichungssformate
Einreichungsweg
Einreichungsfrist und Meldetermine
Die Meldungen sind der Bundesbank spätestens bis zum Geschäftsschluss des 15. Geschäftstages nach Ablauf eines jeden Quartals zu übermitteln:
| Berichtszeitpunkt | Abgabetermin |
|---|---|
| Quartalsultimo Dezember 2011 | 23. Januar 2012 |
| Quartalsultimo März 2012 | 24. April 2012 |
| Quartalsultimo Juni 2012 | 20. Juli 2012 |
| Quartalsultimo September 2012 | 22. Oktober 2012 |
| Quartalsultimo Dezember 2012 | 22. Januar 2013 |