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Bankenstatistik

Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften

Inhalt der Meldung

Stand der Aktiva und Passiva der Verbriefungszweckgesellschaften am Quartalsende in Form einer Bilanz mit ergänzenden Untergliederungen der Bilanzpositionen nach Arten, Fristen und Sektoren der Schuldner bzw. Gläubiger.

Meldepflichtige

Inländische Verbriefungszweckgesellschaften

Liste der Verbriefungszweckgesellschaften

Seit Februar 2010 veröffentlicht die EZB auf ihrer Internetseite eine Liste der Verbriefungszweckgesellschaften, die vierteljährlich aktualisiert wird.

Anzeige der Geschäftsaufnahme einer Verbriefungszweckgesellschaft

Gemäß der Anordnung der Bundesbank (Mitteilung Nr. 8002/2009, Punkt 5) haben Verbriefungszweckgesellschaften mit Sitz in Deutschland der Bundesbank innerhalb von einer Woche ab dem Tag ihrer Geschäftsaufnahme ihr Bestehen anzuzeigen.

Die Anzeige erfolgt formlos.

Kontakt
  • Deutsche Bundesbank
  • Zentrale, Abteilung Bankenstatistik , außenwirtschaftliche Bestandsstatistiken, S 101
  • Postfach 10 60 02
  • D - 60006 Frankfurt am Main

Einreichungsformate

Einreichungsweg

in Vorbereitung

Einreichungsfrist

Die Meldung ist bis zum Geschäftsschluss des 10. Geschäftstages nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres zu übermitteln.

Ausweisvorschriften

Rechtsgrundlagen

  • Anordnung der Bundesbank auf Grund von §18 Bundesbankgesetz (Mitteilung der Bundesbank Nr. 8002/2009)
  • Verordnung (EG) Nr. 24/2009 der Europäischen Zentralbank vom 19. Dezember 2008 über die Statistik über die Aktiva und Passiva von finanziellen Mantelkapitalgesellschaften, die Verbriefungsgeschäfte betreiben (EZB/2008/30)

Verfügbare Daten

  • Daten zu Aktiva und Passiva der Verbriefungszweckgesellschaften (FVC) in Deutschland finden Sie hier.

 

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