
Die Deutsche Bundesbank stellt ausgewählten Redaktionen Reden von Vorstandsmitgliedern, verschiedene Berichte (Monats-/Geschäftsbericht, Finanzstabilitätsbericht), die halbjährliche Konjunkturprognose und Pressemitteilungen vorab und mit einer Sendesperrfrist versehen zur Verfügung.
Die Redaktionen stellen sicher, dass die Sendesperrfrist eingehalten und etwaige Brüche auf ihre Ursache hin untersucht werden. Die Verletzung einer Sendesperrfrist ist der Bundesbank schnellst möglich mitzuteilen, damit diese andere Redaktionen darüber informieren kann.
Seit dem 1. Juni 2010 gelten die folgenden Sanktionen für den Bruch einer Sendesperrfristzeit:
Die Bundesbank behält sich vor, die Regeln zu ändern. Eine grundsätzliche Überprüfung des Verfahrens ist für Mai 2011 vorgesehen.