
Die BaFin hat das Tagesend-Reporting der Bundesbank um 18:00 Uhr als hinreichende Dokumentation der Geschäftsvorfälle seitens der an der Selbstbesicherung teilnehmenden Kreditinstitute anerkannt. Alle Selbstbesicherungs-Transaktionen, die bis 18:00 Uhr erfolgreich verarbeitet werden, werden wie Innertagesbuchungen behandelt und müssen nicht im Hauptbuch auf Einzeltransaktionsbasis nachvollzogen werden. Nur offene Positionen am Tagesende nach 18:00 Uhr (Buchungsschnitt) sind somit bilanzrelevant.