Logo der Deutschen Bundesbank
Zur Navigation  Zum Inhalt  Zum Highlight-Bereich  18. März 2010, 01:02 Uhr
Sie sind hier: Startseite | Selbstbesicherung | Rechtsdokumente
RSS Feed       Seite empfehlen    Seite drucken  

Rechtsdokumente

Die BaFin hat das Tagesend-Reporting der Bundesbank um 18:00 Uhr als hinreichende Dokumentation der Geschäftsvorfälle seitens der an der Selbstbesicherung teilnehmenden Kreditinstitute anerkannt. Alle Selbstbesicherungs-Transaktionen, die bis 18:00 Uhr erfolgreich verarbeitet werden, werden wie Innertagesbuchungen behandelt und müssen nicht im Hauptbuch auf Einzeltransaktionsbasis nachvollzogen werden. Nur offene Positionen am Tagesende nach 18:00 Uhr (Buchungsschnitt) sind somit bilanzrelevant.

 

 

 

 

 

 

Zum Seitenanfang