Der SB-Teilnehmer muss die allgemeinen Zulassungskriterien zu den geldpolitischen Geschäften des Eurosystems erfüllen (vgl. AGB der Deutschen Bundesbank; Abschnitt V, Nr. 1).
Der SB-Teilnehmer muss Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF-) Kunde sein. Des Weiteren ist es notwendig, dass das CBF-Konto für das Real Time Settlement (RTS) gegen Zahlung zugelassen ist.
Der SB-Teilnehmer hat die Deutsche Bundesbank für die Durchführung der für die Selbstbesicherung notwendigen rechtsverbindlichen Weisungen, insbesondere für die technische Abwicklung der SB über CASCADE gegenüber CBF zu bevollmächtigen ("Power of Attorney" (PoA)).
Der CBF sind die für die SB relevanten Parameter für die Teilnahme am SB-Verfahren mitzuteilen, z.B. die Optionen des Markierens, das Sperren von SB-Rückführungstransaktionen oder die Teilnahme an der Nacht- und Tagverarbeitung.
CBF
Die Selbstbesicherung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Deutschen Bundesbank und Clearstream Banking AG Frankfurt