Logo der Deutschen Bundesbank
Zur Navigation  Zum Inhalt  Zum Highlight-Bereich  18. März 2010, 03:19 Uhr
Sie sind hier: Startseite | Selbstbesicherung | Teilnahmevoraussetzungen
RSS Feed       Seite empfehlen    Seite drucken  

Teilnahmevoraussetzungen

Teilnahmevoraussetzungen sind:

  1. Der SB-Teilnehmer muss die allgemeinen Zulassungskriterien zu den geldpolitischen Geschäften des Eurosystems erfüllen (vgl. AGB der Deutschen Bundesbank; Abschnitt V, Nr. 1).
  2. Der SB-Teilnehmer muss Clearstream Banking AG, Frankfurt (CBF-) Kunde sein. Des Weiteren ist es notwendig, dass das CBF-Konto für das Real Time Settlement (RTS) gegen Zahlung zugelassen ist.
  3. Der SB-Teilnehmer hat die Deutsche Bundesbank für die Durchführung der für die Selbstbesicherung notwendigen rechtsverbindlichen Weisungen, insbesondere für die technische Abwicklung der SB über CASCADE gegenüber CBF zu bevollmächtigen ("Power of Attorney" (PoA)).
  4. Der SB-Teilnehmer hat ein SB-Teilnehmer-Depot und ein SB-Teilnehmer-Dispositionsdepot sowie ein SB-Teilnehmer-Heimatkonto und ein RTGS-Konto auf der SSP der BBk mit Teilnahme am EKI-Verfahren (Elektronische Kontoinformation) zur Abwicklung der SB zu eröffnen. Damit verbunden ist die (automatische) Eröffnung eines Sicherheitenkontos, um eine Kreditlinie auf dem SB-Teilnehmer-Heimatkonto für den Sonderfall der Rückführung bei fehlender Liquidität generieren zu können.
  5. Der CBF sind die für die SB relevanten Parameter für die Teilnahme am SB-Verfahren mitzuteilen, z.B. die Optionen des Markierens, das Sperren von SB-Rückführungstransaktionen oder die Teilnahme an der Nacht- und Tagverarbeitung.

 

 

Zum Seitenanfang