Logo der Deutschen Bundesbank
Zur Navigation  Zum Inhalt  Zum Highlight-Bereich  16. März 2010, 02:55 Uhr
Sie sind hier: Startseite | Selbstbesicherung | Zulässige Wertpapiere
RSS Feed       Seite empfehlen    Seite drucken  

Zulässige Wertpapiere

  1. Für die SB-Refinanzierung sind girosammelverwahrfähige (GS-fähige) Wertpapiere, WM-Datenfeld GD 400, aus der Einheitlichen Liste der notenbankfähigen Wertpapiere der EZB (Eligible Asset Database (EAD)) zugelassen, für die keine Prüfung auf eine enge Verbindung zwischen dem SB-Teilnehmer und dem Emittenten des Wertpapieres notwendig ist.

    Dies sind:
    • Schuldverschreibungen der öffentlichen Hand (inklusive Neuemissionen des Bundes)
    • Schuldverschreibungen supranationaler Institutionen
    • gedeckte Bankschuldverschreibungen

    Ausgeschlossen sind: Wertpapiere mit Serien- und Gruppenaufteilung

  2. Gemäß der nachfolgenden Kriterien ist der Umfang der zugelassenen SB-Wertpapiere technisch zu prüfen:

    Alle (auf der Internetseite der EZB publizierten) girosammelverwahrfähigen Wertpapiere der EAD, die

    • keiner Close-Link Prüfung unterliegen, das heißt, Gattungen sind ausgeschlossen,
    • wenn TIERX-Feld ISSUER GROUP gleich '3' oder '7' ist
    • oder
    • wenn TIERX-Feld ISSUER GROUP gleich '4' oder '8' ist und das TIERX-Feld UCITS (Undertakings for Collective Investment in Transferable Securities) COMPLIANT gleich 'N' ist.

    • keine Serien-/ Gruppenaufteilung aufweisen, das heißt, Gattungen sind ausgeschlossen,
    • wenn das Feld GD140, GD601 oder GS009 der WSS Datenbank gefüllt ist (zum Stand der Erstellung des Dokuments betrifft dies ISIN DE0001108215, DE0001108231, DE0001108256).

  3. Im Einzelnen finden Sie nachfolgend die Kriterien für die Bewertung der Sicherheiten:

    Die Bewertung der für die Selbstbesicherung hereingenommenen Sicherheiten erfolgt nach den Grundsätzen des Eurosystems. In den AGB der Deutschen Bundesbank; Abschnitt V, Nr. 4 ist die Bewertung der Sicherheiten, Abschläge und Margen geregelt.
Zum Seitenanfang