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Zur Navigation  Zum Inhalt  12. Februar 2012, 10:38 Uhr
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TARGET2 - Compensation Scheme

Sofern auf Grund einer technischen Störung von TARGET2 eine TARGET2-Zahlung am Geschäftstag der Annahme nicht abgewickelt worden ist, Ihnen dadurch ein Zinsnachteil entstanden ist und Sie dafür nach dem TARGET2 Compensation Scheme einen Ausgleich geltend machen möchten, bitten wir Sie, wie folgt vorzugehen:

Füllen Sie das Winword-Formular TARGET2 Compensation Scheme (claim form) aus und schicken Sie es an folgende E-Mail-Adresse:

T2CS.payments@bundesbank.de

Des Weiteren möchten wir Sie bitten, das ausgefüllte Antragsformular auszudrucken, zu unterschreiben und zusammen mit geeigneten Informationen und Unterlagen, die Ihre im Antrag gemachten Angaben belegen, an folgende Adresse zu schicken:

Postanschrift
  • Deutsche Bundesbank
  • Zentralbereich Zahlungsverkehr, Z 24
  • Postfach 10 06 02
  • D - 60006 Frankfurt am Main

Nähere Informationen zum TARGET2 Compensation Scheme entnehmen Sie bitte der "TARGET2-Ausgleichsregelung“ in Anlage II der Geschäftsbedingungen für die Teilnahme an TARGET2-Bundesbank.

Falls Sie weitere Fragen zum TARGET2 Compensation Scheme haben, wenden Sie sich bitte an einen der folgenden Ansprechpartner:

  • Klaus Wolking
  • +49 69 9566 3223
  •  
  • Monika Lange
  • +49 69 9566 3226

 

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