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Zur Navigation  Zum Inhalt  12. Februar 2012, 09:51 Uhr
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TARGET2 - Teilnahme

Überblick

TARGET2 bietet einen offenen und wettbewerbsneutralen Zugang zum Euro-Individualzahlungsverkehr ohne größenabhängige Zugangskriterien. Kreditinstituten stehen dabei grundsätzlich die Möglichkeiten der direkten und indirekten Teilnahme offen.

 

Direkte Teilnahme

Direkte Teilnehmer benötigen ein eigenes RTGS-Konto und einen eigenen Zugang zum Informations- und Kontroll-Modul (Information and Control Module, ICM). Zur direkten Teilnahme sind alle beaufsichtigten Kreditinstitute innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zugelassen. Ein direkter Teilnehmer kann auch mehrere Konten in TARGET2 unterhalten, die aber verschiedenen BICs zugeordnet sein müssen. Auf Wunsch können einzelne BICs, die in der Regel für interne Zwecke eines Teilnehmers verwendet werden, im TARGET2-Directory unveröffentlicht bleiben (sog. „unpublished BICs“).
Mit Hilfe des Liquiditätspoolings können mehrere direkte Teilnehmer ihre Konten zu einem virtuellen Konto zusammenfassen (nur für Konten im Euroraum) oder das Leistungsangebot der konsolidierten Information nutzen. Des Weiteren kann ein Teilnehmer mit nur einem RTGS-Konto teilnehmen, aber Filialen und Töchter aus dem EWR, die zur gleichen Gruppe gehören, mit eigenem BIC zur direkten Ein- und Auslieferung von Zahlungen anmelden (sog. „multi-addressee access“).

Abbildung der direkten TARGET2-Teilnahme

 

Indirekte Teilnahmeformen

Indirekte Teilnahme

Indirekte Teilnehmer wickeln ihren TARGET2-Zahlungsverkehr grundsätzlich über einen anderen direkten Teilnehmer ab, d.h. sie verfügen über kein eigenes RTGS-Konto und können auch keine Zahlungen direkt einliefern oder empfangen. Nur Kreditinstitute innerhalb des EWR können als indirekte Teilnehmer angemeldet werden. Indirekte Teilnehmer sind vom Systembetreiber anerkannt. Ihre Zahlungen unterliegen nach Maßgabe der jeweiligen nationalen Gesetzgebung der Schutzwirkung der EU-Finalitätsrichtlinie ("Settlement Finality Directive").

Adressierbare BICs

Sämtliche Filialen und Korrespondenzkunden eines direkten Teilnehmers weltweit können ohne regionale Beschränkung als adressierbare BICs in das TARGET2-Verzeichnis aufgenommen werden. Aus technischer Sicht bestehen keine Unterschiede zwischen indirekter Teilnahme und adressierbaren BICs. Aus rechtlicher Sicht sind adressierbare BICs aber lediglich Routinginformationen im TARGET2-Directory ohne weiter gehende rechtliche Bedeutung.

Abbildung der indirekten TARGET2-Teilnahme

 

 

 

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