
Die Zahlungsverkehrslandschaft ist in Bewegung. Treibende Kräfte sind Wettbewerb, Kostendruck, der sich mittelfristig vergrößernde Euro-Währungsraum sowie nicht zuletzt technologische Änderungen, die zu neuen Produkten, Verfahren und Infrastrukturen führen.
Welche Rolle spielt in diesem Umfeld die Deutsche Bundesbank? Und wie sieht ihre Strategie und Politik im Zahlungsverkehr aus?
§ 3 des Gesetzes über die Deutsche Bundesbank „Die Deutsche Bundesbank ist als Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland integraler Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB). Sie wirkt an der Erfüllung seiner Aufgaben mit dem vorrangigen Ziel mit, die Preisstabilität zu gewährleisten, sorgt für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland und trägt zur Stabilität der Zahlungs- und Verrechnungssysteme bei.“
Die Bundesbank versteht sich als Partner der Kreditwirtschaft. Sie fördert durch ihre aktive Beteiligung und den kontinuierlichen Dialog mit dem Kreditgewerbe die effiziente und sichere Zahlungsabwicklung am Finanzplatz Deutschland und im sich entwickelnden einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum.
Eine wesentliche Funktion kommt der Bundesbank vor allem als Anbieter von Abwicklungs- und Verrechnungsdienstleistungen zu. Im Mittelpunkt ihrer operativen Rolle steht dabei die Bereitstellung von Marktinfrastrukturen für die Kreditwirtschaft.
Politisch wirkt die Bundesbank im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) an der Weiterentwicklung des europäischen Zahlungsverkehrs mit, zum Beispiel an einer stärkeren Standardisierung, und sorgt so für eine höhere Effizienz im europäischen Zahlungsverkehr. Ihre Sicht zu globalen Fragestellungen des Zahlungsverkehrs und zur Wertpapierabwicklung bringt sie auch auf G10-Ebene ein.
Die Überwachung des Zahlungsverkehrs zählt ebenfalls zu den grundlegenden Aufgaben der Bundesbank und leistet einen wichtigen Beitrag zur Wahrung und Stärkung der Stabilität des Finanzsystems. Die Aktivitäten der Bundesbank erstrecken sich von der Überprüfung der Einhaltung international normierter Überwachungsleitlinien über die Beobachtung von Entwicklungen im Zahlungsverkehr und Kontakten mit Marktteilnehmern bis hin zur Zusammenarbeit mit anderen Zentralbanken und der Bankenaufsicht.