Logo der Deutschen Bundesbank
Zur Navigation  Zum Inhalt  18. März 2010, 06:18 Uhr
Sie sind hier: Startseite | Zahlungsverkehr | Hausbankverfahren
RSS Feed       Seite empfehlen    Seite drucken  

Hausbankverfahren

Das Hausbankverfahren (HBV) mit seiner Komponente HBV-SEPA

Am HBV der Deutschen Bundesbank können grundsätzlich alle in- und ausländischen Kontoinhaber teilnehmen, d. h. sie können Zahlungen einreichen und empfangen. Es wurde jedoch speziell für die Nichtbankenkundschaft der Bundesbank entwickelt.

Das HBV dient als Zugangsmöglichkeit zu TARGET2 und dem SEPA-Clearer und darüber hinaus zur Abwicklung von ein- und ausgehenden Euro- bzw. Fremdwährungszahlungen im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts der Deutschen Bundesbank.

Damit können im Hausbankverfahren folgende Zahlungen ohne Mindestbetrag eingeliefert bzw. aus dem HBV ausgeliefert werden:

  • SEPA-Zahlungen
  • Eilbedürftige Euro-Überweisungen. Seit der Teilnahme der Bundesbank an der TARGET2-Gemeinschaftsplattform am 19. November 2007 können Kreditinstitute übergangsweise – für einen Zeitraum von maximal vier Jahren – Euro-Überweisungen in das HBV einreichen.
  • Überweisungen in Fremdwährung

 

Das Hausbankverfahren der Bundesbank im unbaren Zahlungsverkehr

 

Um die Abwicklung von SEPA-Zahlungen im HBV zu ermöglichen, wurde zum Januar 2008 die Komponente HBV-SEPA eingeführt. Diese steht jedoch ausschließlich der Nichtbankenkundschaft zur Verfügung.

Aufgrund der Anbindung des HBVs an TARGET2 können Zahlungen an alle TARGET2-Teilnehmer geleistet und Gutschriften von diesen entgegengenommen werden. Zur Adressierung der Kreditinstitute der Begünstigten benötigt der Überweisende keine Informationen über die vom Kreditinstitut des Begünstigten eingerichteten Leitwege oder dessen Erreichbarkeit in TARGET2.

Im HBV eingereichte Zahlungen für BBk-Kontoinhaber, die zugleich TARGET2-Teilnehmer sind, werden grundsätzlich über TARGET2 ausgeliefert.

Ein- und Auslieferung von Zahlungen

SEPA-Zahlungen können über die folgenden Kommunikationsverfahren elektronisch ein- bzw. ausgeliefert werden:

  • EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard)
  • FinTS / Online-Banking (nur für Nichtbankenkundschaft der Bundesbank)

Eilbedürftige Euro- und Fremdwährungsüberweisungen können über die folgenden Kommunikationsverfahren elektronisch ein- bzw. ausgeliefert werden:

  • EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard)
  • Elektronische Öffnung der Bundesbank (EÖ-Gateway). Es ist geplant, den Zugang über die Elektronische Öffnung nur noch bis zum 31.12.2010 anzubieten
  • SWIFT-Netz (nur für Kreditinstitute)
  • FinTS / Online-Banking (nur für Nichtbankenkundschaft der Bundesbank)

Wenngleich die Bundesbank aus Effizienzgründen eine beleglose Abwicklung von Zahlungen fördert, ist grundsätzlich auch eine beleghafte Ein- und Auslieferung von Überweisungen möglich.

Die beleghafte Einreichung von SEPA-Lastschriften wird dagegen nicht angeboten.

Verarbeitung und Verbuchung von Zahlungen

SEPA-Zahlungen

SEPA-Zahlungen werden als Massenzahlungen in einem morgendlichen und einem abendlichen Ausführungsfenster abgewickelt. Dabei erfolgt die Verbuchung der SEPA-Überweisungen im Rahmen des morgendlichen Fensters taggleich. Einlieferungen von SEPA-Überweisungen in das abendliche Ausführungsfenster werden am nachfolgenden Geschäftstag verbucht.

Die Verbuchung von SEPA-Lastschriften erfolgt am Fälligkeitstag, welcher bis zu 14 Kalendertage nach der Einlieferung liegen kann.

Eilbedürftige Euro-Überweisungen

Erfolgt die Einreichung einer Euro-Überweisung elektronisch oder beleghaft innerhalb der Betriebszeiten, so wird diese taggleich bearbeitet. Bei Euro-Überweisungen, die über SWIFT eingereicht werden, kann ein Ausführungstag, welcher bis zu neun Zahlungsverkehrsgeschäftstagen nach dem Einreichungstag liegen kann, vorgegeben werden.

Euro-Überweisungen werden nur bei ausreichender Deckung ausgeführt. Nicht gedeckte Euro-Überweisungen verbleiben bis zum Eingang der Deckung in einer Warteschlange. Euro-Überweisungen, die sich zum - von der Zahlungsart abhängigen - Deckungsschluss noch in der Warteschlange befinden, werden automatisch gelöscht. Die Verarbeitung von Euro-Überweisungen erfolgt einzelsatztransaktionsorientiert und in Echtzeit.

Überweisungen in Fremdwährung (Fremdwährungszahlungen)

Fremdwährungszahlungen zulasten eines in der selben Währung geführten Kontos werden analog der eilbedürftigen Euro-Überweisungen ausgeführt.

Die Ausführung von Fremdwährungszahlungen, die einem Euro-Konto zu belasten sind, erfolgt usancegemäß. Das bedeutet, dass bereits zwei Zahlungsverkehrsgeschäftstage vor dem Ausführungstag – zu dem dann gültigen Umrechnungskurs – mit der Verarbeitung begonnen wird. Die Abwicklung und Verbuchung der Zahlung erfolgt am Ausführungstag.

Daher ist es bei usancegemäßen Fremdwährungszahlungen notwendig, die Zahlung mindestens zwei Zahlungsverkehrsgeschäftstage vor dem gewünschten Ausführungstag einzureichen.

Die Bundesbank wickelt ihren grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr in Fremdwährung über Konten ab, die sie bei ausländischen Korrespondenten in den jeweiligen nationalen Währungen unterhält (Nostro-Konten). Euro-Zahlungsaufträge im Auslandszahlungsverkehr wickelt die Bundesbank über für ausländische Korrespondenten in Ihrem Hause geführte Euro-Konten (Loro-Konten) ab. Über diese Euro-Lorokonten haben die Kontoinhaber gleichzeitig Zugang zu TARGET2.

Weitere Informationen zum Hausbankverfahren können den Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank, den Verfahrensregeln für Nichtbanken zur Abwicklung von SEPA-Überweisungen und den Verfahrensregeln für Nichtbanken zur Abwicklung von SEPA-Lastschriften entnommen werden.

Zum Seitenanfang