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Hausbankverfahren

Das Hausbankverfahren (HBV) mit seiner Komponente HBV-SEPA

Das HBV dient als Standardzugangsverfahren für

Kontoinhaber ohne Bankleitzahl sowie Zahlungsinstitute mit Bankleitzahl und Kreditinstitute mit Sitz außerhalb des EU-/EWR-Raumes zum Zahlungsverkehrssystem TARGET2. Einlagenkreditinstitute mit Sitz innerhalb des EU-/EWR-Raumes können über das HBV übergangsweise noch bis Jahresende 2010 an TARGET2-Bundesbank teilnehmen.

Im Rahmen der Komponente HBV-SEPA können zudem alle Kontoinhaber ohne Bankleitzahl ihren SEPA-Zahlungsverkehr abwickeln.

Weiterhin dient das HBV zur Abwicklung von ein- und ausgehenden Euro- bzw. Fremdwährungszahlungen im Rahmen des Korrespondenzbankgeschäfts der Deutschen Bundesbank.

Damit können im Hausbankverfahren folgende Zahlungen ohne Mindestbetrag eingeliefert bzw. aus dem HBV ausgeliefert werden:

  • SEPA-Zahlungen
  • Eilbedürftige Euro-Überweisungen: Aufgrund der Anbindung des HBVs an TARGET2 können Zahlungen an alle TARGET2-Teilnehmer geleistet und Gutschriften von diesen entgegengenommen werden. Zur Adressierung des Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers benötigt der Zahler lediglich dessen BIC (Business Identifier Code). Weitere Informationen über die Art der Anbindung (direkter oder indirekter Teilnehmer) sowie eventuell vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingerichtete Leitwege werden nicht benötigt.
  • Im HBV eingereichte Zahlungen für Bundesbank-Kontoinhaber, die zugleich TARGET2-Teilnehmer sind, werden dabei grundsätzlich über TARGET2 ausgeliefert.
  • Überweisungen in Fremdwährung
Das Hausbankverfahren der Bundesbank im unbaren Zahlungsverkehr

Ein- und Auslieferung von Zahlungen

Die elektronische Ein- und Auslieferung von Zahlungen ins HBV bzw. HBV-SEPA kann über folgende Kommunikationsverfahren erfolgen:

  • EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard)
  • Online-Banking über FinTS(nur für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl)

Über SWIFT können zudem eilbedürftige Euro- und Fremdwährungsüberweisungen von Zahlungsdienstleistern mit Bankleitzahl sowie Einlagenkreditinstituten mit Sitz außerhalb des EU-/EWR-Raumes ein- bzw. ausgeliefert werden. Die Bundesbank fördert aus Effizienzgründen eine beleglose Abwicklung von Zahlungen. So werden bspw. eilbedürftige Euro-Überweisungen oder auch SEPA-Lastschriften von Kontoinhabern ohne Bankleitzahl ausschließlich elektronisch entgegen genommen.

Verarbeitung und Verbuchung von Zahlungen

SEPA-Zahlungen

Nähere Informationen dazu finden Sie unter SEPA/Leistungsangebot Kontoinhaber ohne Bankleitzahl

Eilbedürftige Euro-Überweisungen

Die Verarbeitung von eilbedürftigen Euro-Überweisungen erfolgt einzelsatztransaktionsorientiert und in Echtzeit. Erfolgt die Einreichung einer Euro-Überweisung innerhalb der Betriebszeiten, so wird diese taggleich bearbeitet. Bei Euro-Überweisungen, die über SWIFT eingereicht werden, besteht die Möglichkeit zur Vorgabe eines Ausführungstags, welcher bis zu neun Zahlungsverkehrsgeschäftstagen nach dem Einreichungstag liegen kann.

Euro-Überweisungen werden nur bei ausreichender Deckung ausgeführt. Nicht gedeckte Euro-Überweisungen verbleiben bis zum Eingang der Deckung in einer Warteschlange. Sofern sich zum - von der Zahlungsart abhängigen - Deckungsschluss noch Zahlungen in der Warteschlange befinden, werden diese automatisch gelöscht.

Überweisungen in Fremdwährung (Fremdwährungszahlungen)

Fremdwährungszahlungen zulasten eines in der selben Währung geführten Kontos werden analog der eilbedürftigen Euro-Überweisungen ausgeführt.

Die Ausführung von Fremdwährungszahlungen, die einem Euro-Konto zu belasten sind, erfolgt usancegemäß. Das bedeutet, dass bereits zwei Zahlungsverkehrsgeschäftstage vor dem Ausführungstag – zu dem dann gültigen Umrechnungskurs – mit der Verarbeitung begonnen wird. Die Abwicklung und Verbuchung der Zahlung erfolgt am Ausführungstag.

Daher ist es bei usancegemäßen Fremdwährungszahlungen notwendig, die Zahlung mindestens zwei Zahlungsverkehrsgeschäftstage vor dem gewünschten Ausführungstag einzureichen.

Die Bundesbank wickelt ihren grenzüberschreitenden Fremdwährungszahlungsverkehr über Konten ab, die sie bei ausländischen Korrespondenten in den jeweiligen nationalen Währungen unterhält (Nostro-Konten). Euro-Zahlungsaufträge im Auslandszahlungsverkehr wickelt die Bundesbank über für ausländische Korrespondenten in Ihrem Hause geführte Euro-Konten (Loro-Konten) ab. Über diese Euro-Lorokonten haben die Kontoinhaber gleichzeitig Zugang zu TARGET2.

Weitere Informationen zum Hausbankverfahren können den Spezifikationen für den elektronischen Zahlungsverkehr der Deutschen Bundesbank, den Verfahrensregeln SEPA-Überweisungen für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl und den Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl entnommen werden.

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