
Die folgende Grafik zeigt einen Überblick über das Leistungsangebot der Bundesbank im unbaren Zahlungsverkehr.

Nähere Informationen zu den einzelnen Systemen/Infrastrukturen und Servicen finden Sie unter den jeweiligen Navigationspunkten.
Für öffentliche Verwaltungen wickelt die Bundesbank zusätzlich auch regelmäßig wiederkehrende Zahlungen sowie Einmalzahlungen in das Ausland in einem besonderen Verfahren (MASSE) ab.
Des Weiteren übernimmt die Bundesbank im Auftrag öffentlicher Verwaltungen (in Ausnahmefällen auch von Kreditinstituten) die Eröffnung von Akkreditiven zu Gunsten eines Begünstigten im Ausland und die Stellung von Bankgarantien im Ausland.
Außerdem versieht die Bundesbank für ihre Kontoinhaber von diesen ausgestellte Bundesbankschecks auf Antrag mit einem Bestätigungsvermerk (bestätigte Bundesbankschecks). Durch diesen Vermerk verpflichtet sie sich zur Einlösung des Schecks innerhalb von acht Tagen. Kunden von Geschäftsbanken und Sparkassen können bestätigte Bundesbankschecks über diese erhalten, sofern sie diesen Service anbieten.
Einen Überblick über die Annahmezeiten und Geschäftstage sowie Informationen zur Abwicklung des unbaren Zahlungsverkehrs an regionalen Feiertagen liefern die folgenden Dokumente: