
Kontaktdaten für die Produktion:
EMZ, Extranet, ISE:
Gateway:
Was ist zu tun bei Auslieferung von unpaarigen Daten (Images und Verrechnungssätze)
Wir bitten um entsprechende Angabe zu den betroffenen Images und Verrechnungsdaten an folgende Mailadresse: ise-admin@bundesbank.de
Welche Größenvorgabe gilt für die Image-Dateien?
ZIP1-Datei: Eine ZIP1-Datei enthält die Vorder- und Rückseite eines Schecks im Format JPG. Eine ZIP1-Datei soll eine maximale Dateigröße von 500 KB nicht überschreiten. Eine ZIP1-Datei die die maximale Dateigröße von 900 KB überschreitet, kommt nicht zur Verarbeitung.
ZIP2-Datei: Eine ZIP2-Datei enthält mehrere ZIP-1-Dateien und sollte eine maximale Dateigröße von 100 MB nicht überschreiten. Dies entspricht bei 200 dpi ungefähr 500 Images (siehe Anlage 5 des Abkommens über den Einzug von Schecks). Eine Prüfung auf Einhaltung dieser Grenze erfolgt durch die Bundesbank nicht.
Die Einlieferung der Imagedateien sollte möglichst frühzeitig erfolgen; gegen Ende des Einlieferungszeitraumes sollten nur noch „Spitzen“ eingeliefert werden.
Was ist bei Softwareanpassungen zu beachten?
Es muss darauf geachtet werden, dass alle Einstellungen, insbesondere die Einstellungen für die Anbindung an die BBk in der neuen Software-Version entsprechend nachgezogen werden.
Kennzeichnung der Begleitzettel zu Einlieferungen im ZV-Format (OFTP)
Die Begleitzettel der im ZV-Format (OFTP-Format) eingereichten ISE-Verrechnungsdateien (IB-Dateien) sind mit "ISE" zu kennzeichnen.
Was geschieht mit Images, bei denen die Minimalanforderung von 200 dpi nicht eingehalten wird?
Die Bundesbank prüft bei der Verarbeitung die Einhaltung der Mindestanforderungen nicht. Mögliche Probleme sind zwischen dem bezogenen Kreditinstitut und der ersten Inkassostelle zu klären.