
Nach § 3 des Bundesbankgesetzes hat die Deutsche Bundesbank u. a. die Aufgabe, für die Abwicklung des Zahlungsverkehrs im In- und mit dem Ausland zu sorgen. In diesem Zusammenhang unterhält die Bundesbank ein Netz von Korrespondenzbankbeziehungen. Neben den circa 65 Fremdwährungskonten, die die Bundesbank zur Zahlungsabwicklung im Ausland unterhält, führt sie selbst auch rund 200 Euro-Konten für ausländische Geschäftspartner.
Kontoinhaber im Korrespondenzbankgeschäft können folgende Geschäftspartner sein:
Die Kontenführung bei der Bundesbank ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:
Die detaillierten Geschäftsbedingungen für ausländische Geschäftsbanken finden Sie auf der linken Seite unter dem Menüpunkt "Geschäftsbedingungen".
Der AML-Fragebogen, der nur von gesondert informierten Korrespondenten auszufüllen ist, steht nachfolgend zum Download bereit.
Informationen zum Serviceangebot der Bundesbank im Rahmen des Euro-Reservemanagements für ausländische Zentralbanken und Währungsbehörden sowie internationale Organisationen finden Sie unter http://www.bundesbank.de/zentralbankservice/zentralbankservice.php.
Das Verzeichnis der ausländischen Korrespondentenbanken finden Sie unter dem Menüpunkt "Hausbankverfahren".
Korrespondenten erhalten monatlich eine HBV-Rechnung. Letztere umfasst die Aufstellung der Entgelte für Zahlungen, die über das HBV abgewickelt wurden, gemäß des aktuell gültigen Zins- und Preisverzeichnisses.
Das Zins- und Preisverzeichnis für ausländische Geschäftsbanken finden Sie auf der linken Seite im geschützten Kundenbereich "Geschäftsbedingungen".
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundenbetreuung Zahlungsverkehr und Kontenführung unter