
Im Zuge der Wiedergutmachungszahlungen der Bundesrepublik Deutschland in den 60er Jahren wurde das Zahlungsverkehrsverfahren MASSE etabliert.
Für öffentliche Kassen und private Institutionen, denen ein öffentlicher Auftrag zu Grunde liegt, wickelt die Deutsche Bundesbank Euro- und Fremdwährungszahlungen in das Ausland ab. Dabei handelt es sich in erster Linie um regelmäßig wiederkehrende Zahlungen (z. B. Versorgungsbezüge, Zahlungen aus gesetzlichen Renten- und Unfallversicherungen, Versorgungs-, Zusatz- und Unfallrenten, Wiedergutmachungsgelder, Unterstützungen, Kindergeldzahlungen). Grundsätzlich sind aber auch Einmalzahlungen (z. B. Steuerrückerstattungen) in alle Länder der Welt möglich.
Zur Abwicklung dieser Zahlungen wird das von der Deutschen Bundesbank unterhaltene
Netz von Korrespondenzbankbeziehungen mit ausländischen Geschäftsbanken
und Zentralbanken genutzt. Je nach Weisung des Überweisenden erfolgt die
Weiterleitung der Zahlungen in Euro oder Fremdwährung. Derzeit werden die
meisten Zahlungen an Begünstigte in Kroatien, Israel und Serbien ausgeführt.
Eine Ausweitung des Korrespondenzbanknetzes zur Abwicklung solcher Zahlungen
in Richtung Nahost und Osteuropa wird angestrebt.


Zurzeit werden rund 300.000 Zahlungen monatlich über MASSE abgewickelt. Seit dem Anschluss der Deutschen Bundesbank an STEP2 handelt es sich hierbei überwiegend um Zahlungen in Länder außerhalb der Europäischen Union / des Europäischen Wirtschaftsraums und um nicht preisverordnungskonforme Zahlungen.
Der Überweisende reicht die Zahlungsdaten elektronisch via ExtraNet oder Magnetbandkassette zu einem festgelegten Einreichungstermin bei der Deutschen Bundesbank ein und übermittelt auf separatem Weg einen Datenbegleitzettel mit rechtsverbindlicher Unterschrift. Die Ausführung der in der Datei enthaltenen Zahlungsaufträge erfolgt zu einem vorher vereinbarten Termin. Die Auslieferung der Daten erfolgt in Absprache mit dem jeweiligen Korrespondenzbank via SWIFT, ExtraNet, Magnetbandkassette oder brieflich. Diese leitet die Zahlung anschließend an den Begünstigten weiter, indem sie den Überweisungsbetrag entweder direkt auf das Konto des Begünstigten gutschreibt, es an die Bank des Begünstigten zur Gutschrift auf dessen Konto weiterleitet oder einen Scheck ausstellt.
Bei überzahlten Beträgen kann der Überweisende die zu Unrecht erbrachten Zahlungen zurückfordern. Gründe hierfür können der Wegfall der Rentengrundlage, der Tod des Begünstigten oder Änderungen der Daten des Begünstigten sein. Die durch den Überweisenden an die Bundesbank übermittelte Rückforderung wird an den Korrespondenten weitergeleitet.
Die Zahlungsverkehrsanwendung MASSE vervollständigt mit der Abwicklung von regelmäßig wiederkehrenden Massenzahlungen ins Ausland, die nicht unter die Preisverordnung fallen, das Angebot der Deutschen Bundesbank als Bank des Staates im unbaren Zahlungsverkehr.
Wir bitten um Verständnis und Beachtung, dass per E- Mail an die Bundesbank gerichtete Anfragen zu MASSE nur bei Angabe der vollständigen Anschrift und Telefonnummer des Anfragenden beantwortet werden.