
Das neue SEPA-Lastschriftverfahren („SEPA Direct Debit“), das zum 2. November 2009 innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA - Single Euro Payments Area) eingeführt wurde, sieht im SEPA-Lastschriftmandat ein verpflichtendes Merkmal zur kontounabhängigen und eindeutigen Kennzeichnung des Lastschriftgläubigers (Creditor Identifier/ CI, im Folgenden: Gläubiger-Identifikationsnummer oder Gläubiger-ID) vor.
Gemeinsam mit der vom Lastschriftgläubiger vergebenen Mandatsreferenznummer wird die Gläubiger-Identifikationsnummer von der Kreditwirtschaft über die gesamte Zahlungsprozesskette hinweg bis zum Zahlungspflichtigen im SEPA-Datensatz weitergeleitet. Die Mandatsreferenznummer ermöglicht in Verbindung mit der Gläubiger-Identifikationsnummer eine eindeutige Identifizierbarkeit eines Mandats, so dass der Schuldner bei Vorlage einer SEPA-Lastschrift eine Prüfung des wirksamen Bestehens des Mandats vornehmen bzw. die Zahlstelle ihm gegebenenfalls eine solche Leistung optional anbieten kann.
In den meisten europäischen Ländern wird in den bestehenden Lastschriftverfahren bereits ein nationales Identifikationsmerkmal des Lastschriftgläubigers verwendet, das von den Zahlungssystembetreibern oder in einigen Fällen auch von der Zentralbank (Belgien, Frankreich) verwaltet wird. Ein solches Merkmal besteht im deutschen Lastschriftverfahren bisher nicht. Für das SEPA-Lastschriftverfahren ist es daher neu einzuführen. Für Deutschland übernimmt die Deutsche Bundesbank die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer in Abstimmung mit dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA).
Der Aufbau der Gläubiger-Identifikationsnummer ist SEPA-weit einheitlich. Sie setzt sich zusammen aus dem jeweiligen ISO-Ländercode, einer zweistelligen Prüfziffer, der Geschäftsbereichskennung (Creditor Business Code) und einem nationalen Identifikationsmerkmal, das in der Länge variieren kann, jedoch maximal 28 Stellen aufweisen darf. Die Länge der Gläubiger-Identifikationsnummer variiert somit von Land zu Land; sie weist aber höchstens 35 Stellen auf.
Die Gläubiger-Identifikationsnummer für Deutschland ist genau 18 Stellen lang und wie folgt aufgebaut:
Für Testzwecke steht die nachfolgende Test-Gläubiger-Identifikationsnummer mit korrekt berechneter Prüfziffer zur Verfügung: DE98ZZZ09999999999.
Anträge auf Erteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer können ausschließlich elektronisch gestellt werden. Die Antragstellung auf anderem Wege ist nicht möglich. Voraussetzung für die Vergabe einer Gläubiger-Identifikationsnummer durch die Deutsche Bundesbank ist, dass der Lastschriftgläubiger seinen Hauptwohnsitz bzw. Hauptgeschäftssitz in Deutschland hat. Die Ausgabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt per E-Mail.
Für jeden Lastschriftgläubiger wird nur eine Gläubiger-Identifikationsnummer vergeben. Sofern mehrere Anträge gestellt werden, wird nur der zuerst gestellte Antrag beachtet. Über die Geschäftsbereichskennung hat der Lastschriftgläubiger jedoch die Möglichkeit, verschiedene Stellen in seinem Hause, die Forderungen mittels Lastschriften einziehen, zu kennzeichnen.
Die Vergabe der Gläubiger-Identifikationsnummer erfolgt unabhängig von den rechtlichen Eigenschaften und der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers und enthält keine diesbezüglichen Aussagen oder Bewertungen der Deutschen Bundesbank.
Mit der Zuteilung einer Gläubiger-Identifikationsnummer ist keine Zulassung zum Einzug von Lastschriften im SEPA-Lastschriftverfahren verbunden. Diese kann nur durch das kontoführende Kreditinstitut des Antragstellers erfolgen.
Für das Verfahren zur Beantragung einer Gläubiger-Identifikationsnummer gilt die „Verfahrensbeschreibung Gläubiger-Identifikationsnummer“. Sie ist im Rahmen der Antragstellung ausdrücklich anzuerkennen.
Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen Sie bitte über dieses Formular.
Die Antragstellung erfolgt in Abhängigkeit von der Rechtsform. Nach Anerkennung der Verfahrensbeschreibung und des Hinweises zum Datenschutz ist deshalb zunächst die der Rechtsform entsprechende Personengruppe auszuwählen:
| Personengruppen | In der Personengruppe zur Auswahl stehende Rechtsformen |
|---|---|
| Natürliche Personen und Einzelunternehmen, Freiberufler |
- Einzelperson oder Freiberufler - Einzelkaufmann (e. K.) |
| Personenvereinigungen |
- GbR - Verein (nicht eingetragen) - Partnerschaft - OHG - KG - GmbH & Co. KG - EWIV - Sonstige Personenvereinigung |
| Juristische Personen des Privatrechts |
- e. V. - GmbH - AG - KG a. A. - Europäische AG (SE) - Europäische GmbH - eG - Europäische Genossenschaft - VvaG - Sonstige (Stiftungen etc., privatrechtlich) |
| Juristische Personen des öffentlichen Rechts |
- Anstalten - Körperschaften - Stiftungen öffentlichen Rechts - Sonstige (öffentlich-rechtlich) |
Folgende weitere Daten werden benötigt:
Am Ende der Datenerfassung werden Sie aus Sicherheitsgründen gebeten, eine Zeichenfolge in ein Kontrollkästchen einzugeben. Erst dann kann die Erfassung abgeschlossen werden.
Ihre eingegebenen Daten werden zur Sicherheit bei der Übertragung verschlüsselt.
In einem nächsten Schritt erhalten Sie an die unter den Daten zur Ansprechperson angegebene E-Mail-Adresse eine E-Mail mit der Aufforderung, die Antragsdaten zur weiteren Verarbeitung freizuschalten. Sofern die Freischaltung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen erfolgt, werden die Antragsdaten gelöscht und das Antragsverfahren beendet.
Nach erfolgter Freischaltung der Antragsdaten wird die Gläubiger-Identifikationsnummer mit einem Mitteilungsschreiben per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse versandt.
Das Mitteilungsschreiben ist aus Sicherheitsgründen mit einer digitalen Signatur versehen. Mit dieser Anleitung können Sie die digitale Signatur auf Echtheit prüfen.
Wir machen darauf aufmerksam, dass Ihr Antrag nicht in Echtzeit verarbeitet wird und die Zusendung der E-Mails in Abhängigkeit der Verarbeitungsrhythmen nach mehreren Stunden erfolgt.
Das Mitteilungsschreiben ist sorgfältig zu verwahren, da es im Rahmen der Zulassung zum SEPA-Lastschriftverfahren dem kontoführenden Kreditinstitut vorzulegen ist. Im Verlustfall können wir Ihnen eine Zweitausfertigung des Mitteilungsschreibens zur Verfügung stellen; diese ist ausschließlich schriftlich (nicht per E-Mail) anzufordern.
Die im Zusammenhang mit der Vergabe und Verwaltung der Gläubiger-Identifikationsnummer im SEPA-Lastschriftverfahren erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ausschließlich für diesen Zweck durch die Deutsche Bundesbank erhoben, verarbeitet und genutzt; sie werden so lange gespeichert, bis sie nicht mehr benötigt bzw. schriftlich zur Löschung aufgegeben werden. In Abstimmung mit der deutschen Kreditwirtschaft wird die Deutsche Bundesbank kein Verzeichnis gültiger oder gelöschter Gläubiger-Identifikationsnummern veröffentlichen.
Sollten Sie Fragen zur Gläubiger-Identifikationsnummer oder zum Verfahren der Antragstellung haben, wenden Sie sich bitte an:
Bei technischen Fragen (z. B. Kommunikationsproblemen) wenden Sie sich bitte an unser ExtraNet Call Center.