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SEPA - Leistungsangebot für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl

Allgemeines

Die Deutsche Bundesbank bietet Kontoinhabern ohne Bankleitzahl im Rahmen des Massenzahlungsverkehrs die Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen und ab 01. November 2009 die Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden SEPA-Lastschriften (SEPA-Basislastschriften und SEPA-Firmenlastschriften) an. Die Abwicklung der SEPA-Zahlungen erfolgt über das Segment „SEPA“ des „Hausbankverfahrens“ (HBV-SEPA).

Auf dieser Seite stellen wir die Verfahrensregeln für die Abwicklung von elektronisch eingereichten SEPA-Zahlungen durch Kontoinhaber ohne Bankleitzahl zum Abruf bereit.

Ein- und Auslieferung von Zahlungen

SEPA-Zahlungen können über die folgenden Kommunikationsverfahren elektronisch ein- bzw. ausgeliefert werden:

  • EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard)
  • FinTS / Online-Banking

Die "Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfernübertragung via EBICS für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)" nebst der dazugehörigen Anlagen 1 und 2 finden Sie unter der Rubrik Aufgaben & Organisation > AGB & Regelungen unter der Überschrift Besondere Bedingungen - unbarer Zahlungsverkehr. Die "Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für das Verfahren onlinebanking.bundesbank der Deutschen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen)" stellt Ihnen auf Anfrage unsere Kundenbetreuung Zahlungsverkehr und Kontenführung (Z 11/CRM), Telefon: 069 9566-8877, E-Mail: crm.zahlungsverkehr@bundesbank.de zur Verfügung.

Wenngleich die Bundesbank aus Effizienzgründen eine beleglose Abwicklung von Zahlungen fördert, ist grundsätzlich auch eine beleghafte Ein- und Auslieferung von SEPA-Überweisungen möglich. Die beleghafte Einreichung von SEPA-Lastschriften wird dagegen nicht angeboten.

Die elektronische Einlieferung der SEPA-Zahlungen erfolgt im XML-Format mit sog. pain-Nachrichten. SEPA-Überweisungen und SEPA-Basislastschriften werden an EBICS-Teilnehmer im DTAUS0-Format (DTI-Datei) ausgeliefert. Die Auslieferung von SEPA-Firmenlastschriften erfolgt beleghaft.

Voraussetzung für die Einreichung einer Lastschrift ist ein vom Zahler (Zahlungspflichtigen) unterzeichnetes SEPA-Lastschriftmandat. Die deutsche Kreditwirtschaft hat dafür Mandatsmuster entwickelt, die von den Zahlungsempfängern (Lastschrifteinreichern) zu verwenden sind.

SEPA-Mandatsmuster

 

Verarbeitung und Verbuchung von Zahlungen

SEPA-Überweisungen werden als Massenzahlungen in einem morgendlichen und einem abendlichen Ausführungsfenster abgewickelt. Dabei erfolgt die Verbuchung der SEPA-Überweisungen im Rahmen des morgendlichen Fensters taggleich. Einlieferungen in das abendliche Ausführungsfenster erfolgen am nachfolgenden Geschäftstag.

Verfahrensregeln

Für die Abwicklung von mittels Datei im Hausbankverfahren-SEPA (HBV-SEPA) per Datenfernübertragung über EBICS und im Online-Banking über FinTS eingelieferten SEPA-Zahlungen sowie für die elektronische Bereitstellung von Zahlungsverkehrsinformationen zu SEPA-Zahlungen gelten für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl die "Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl zur Abwicklung von SEPA-Überweisungen per Datenfernübertragung (DFÜ) (Verfahrensregeln SEPA-Überweisungen für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl)" sowie die „Verfahrensregeln der Deutschen Bundesbank für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl zur Abwicklung von SEPA-Lastschriften (Verfahrensregeln SEPA-Lastschriften für Kontoinhaber ohne Bankleitzahl)“.

 

SEPA-Überweisungen Version 2.1 (gültig ab 21. November 2011)

 

SEPA-Überweisungen Version 2.0 (gültig ab 1. November 2010)

 

SEPA-Lastschriften Version 2.1 (gültig ab 21. November 2011)

 

SEPA-Lastschriften Version 2.0 (gültig ab 1. November 2010)

Über Aktualisierungen der Verfahrensregeln informieren wir Sie gerne per E-Mail. Bitte tragen Sie sich hierzu im Anmeldeformuar ein.

 

 

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