
Die Deutsche Bundesbank bietet im Rahmen ihres Elektronischen Massenzahlungsverkehrs (EMZ) über den SEPA-Clearer ein wettbewerbsneutrales, leistungsfähiges und kostengünstiges Zahlungsverfahren zur Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen an.
Auf dieser Seite stellen wir die finalen Verfahrensregeln (getrennt nach SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften) sowie ggf. Entwurfsversionen für künftige Release für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen im SEPA-Clearer des EMZ der Deutschen Bundesbank bereit. Darüber hinaus enthalten die vorgenannten Dokumente Informationen über die Abwicklung von SEPA-Zahlungen zwischen dem SEPA-Clearer und anderen Clearinginfrastrukturen, mit denen der SEPA-Clearer technisch interoperabel ist.
Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ der Bundesbank sind der Beitritt zum jeweiligen SEPA-Verfahren durch die Zeichnung der entsprechenden Adherence Agreements gegenüber dem EPC sowie die erfolgreiche Durchführung der integrativen Tests mit dem SEPA-Clearer.
Die direkte Teilnahme am SEPA-Clearer ist auf Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2006/48/EG begrenzt. Über einen direkten Teilnehmer können ausschließlich weitere Kreditinstitute i. S. d. Artikels 4 Nr. 1 der Richtlinie 2006/48/EG als indirekte Teilnehmer an den SEPA-Clearer angebunden werden. Darüber hinaus kann ein direkter Teilnehmer auch für sonstige Zahlungsdienstleister (sogenannter erreichbarer BIC-Inhaber) SEPA-Zahlungen in den SEPA-Clearer einreichen und empfangen. SEPA-Zahlungen, die von einem indirekten Teilnehmer oder erreichbaren BIC-Inhaber über einen direkten Teilnehmer eingereicht oder empfangen werden, gelten als vom direkten Teilnehmer selbst eingereichte oder empfangene Zahlungen.
Die Deutschen Bundesbank berechnet für die von Zahlungsdienstleistern eingereichten SEPA-Zahlungen ein Entgelt in Höhe von 0,0025 € pro Datensatz.
Dieses Entgelt kommt b.a.w. auch dann zur Anwendung, wenn Zahlungen im SEPA-Format vom SEPA-Clearer über andere Clearinghäuser abgewickelt werden.
Zur Abwicklung von SEPA-Zahlungen in und aus anderen SEPA-Ländern, die nicht bereits über bilaterale Kooperationen des SEPA-Clearers mit anderen Clearinginfrastrukturen abgewickelt werden, ist die Deutsche Bundesbank an die jeweiligen SEPA-Services des paneuropäischen Clearing-Haus “STEP2“ der EBA CLEARING (Euro Banking Association) angebunden. Als direkter Teilnehmer an den STEP2 Services bietet sie Kreditinstituten die Möglichkeit der indirekten Teilnahme am STEP2-System der EBA CLEARING. Die Teilnahme- und Registrierungsgebühren für die indirekte Teilnahme bei der EBA CLEARING gemäß deren jeweils gültigen Preisinformationen werden – wie bisher im STEP2 XCT Service der EBA CLEARING – von der Bundesbank an die entsprechenden Einreicher weiterverrechnet.
Ab dem 19. November 2011 werden SEPA-Zahlungen auf Basis der nachfolgenden Verfahrensregeln im SEPA-Clearer abgewickelt werden. Die Dokumentation basiert auf den folgenden Regelwerken des European Payments Council (EPC):
sowie der jeweils zugehörigen Implementation Guidelines