
Die Deutsche Bundesbank bietet im Rahmen ihres Elektronischen Massenzahlungsverkehrs (EMZ) über den SEPA-Clearer ein wettbewerbsneutrales, leistungsfähiges und kostengünstiges Zahlungsverfahren zur Abwicklung von nationalen und grenzüberschreitenden SEPA-Zahlungen an.
Auf dieser Seite stellen wir die finalen Verfahrensregeln (getrennt nach SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften) sowie ggf. Entwurfsversionen für künftige Release für die Abwicklung von SEPA-Zahlungen im SEPA-Clearer des EMZ der Deutschen Bundesbank bereit. Darüber hinaus enthalten die vorgenannten Dokumente Informationen über die Abwicklung von SEPA-Zahlungen zwischen dem SEPA-Clearer und anderen Clearinginfrastrukturen, mit denen der SEPA-Clearer technisch interoperabel ist.
Voraussetzung für die Teilnahme am SEPA-Clearer des EMZ der Bundesbank sind der Beitritt zum jeweiligen SEPA-Verfahren durch die Zeichnung der entsprechenden Adherence Agreements gegenüber dem EPC sowie die erfolgreiche Durchführung der integrativen Tests mit dem SEPA-Clearer.
Im Jahr 2010 ergibt sich nach gegenwärtigem Stand ein erhöhter Testbedarf sowohl für die aktuellen Teilnehmer wie auch für die Neuteilnahme an den SEPA-Verfahren über den SEPA-Clearer aufgrund der folgenden Erfordernisse:
Einzelheiten zu den Testmöglichkeiten sowie zum Testablauf sind dem Dokument „Testleitfaden 2010 – Kundentests für Kreditinstitute“ zu entnehmen.
Die Deutschen Bundesbank berechnet für die von Kreditinstituten eingereichten SEPA-Zahlungen ein Entgelt in Höhe von 0,0025 € pro Datensatz.
Dieses Entgelt kommt b.a.w. auch dann zur Anwendung, wenn Zahlungen im SEPA-Format vom SEPA-Clearer über andere Clearinghäuser abgewickelt werden.
Zur Abwicklung von SEPA-Zahlungen in und aus anderen SEPA-Ländern, die nicht bereits über bilaterale Kooperationen des SEPA-Clearers mit anderen Clearinginfrastrukturen abgewickelt werden, ist die Deutsche Bundesbank an die jeweiligen SEPA-Services des paneuropäischen Clearing-Haus “STEP2“ der Euro Banking Association (EBA) angebunden. Als direkter Teilnehmer an den STEP2 Services bietet sie Kreditinstituten die Möglichkeit der indirekten Teilnahme am STEP2-System der EBA. Die Teilnahme- und Registrierungsgebühren für die indirekte Teilnahme bei der EBA gemäß deren jeweils gültigen Preisinformationen werden – wie bisher im STEP2 XCT Service der EBA – von der Bundesbank an die entsprechenden Einreicher weiterverrechnet.
SEPA-Zahlungen können auf Basis der nachfolgenden Verfahrensregeln im SEPA-Clearer abgewickelt werden. Die Dokumentation basiert auf folgenden Regelwerken des European Payments Council (EPC):
sowie der jeweils zugehörigen Implementation Guidelines.
Seit dem 1. November 2009 gelten neue Regelwerke für die SEPA-Lastschrift (Version 3.4 bzw. 1.3). Bei den Änderungen zu den o. a. Referenzdokumenten handelt es sich im Wesentlichen um die Anpassung des räumlichen Anwendungsbereichs von SEPA sowie um redaktionelle Änderungen und Klarstellungen.