Eine aktuelle Leitlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) stellt unter anderem spezielle organisatorische Anforderungen an die Handelsgeschäfte der Institute in einem automatisierten Handelsumfeld. Nachfolgend finden Sie den Entwurf eines Rundschreibens der BaFin, mit dem diese Leitlinie umgesetzt werden soll.
Für die Ausgestaltung des Risikomanagements in deutschen Kreditinstituten gelten die Vorgaben der MaRisk (BA). Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zur aktuell gültigen Fassung vom Oktober 2017.
Mit den "Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT", die sich primär an die Geschäftsleitungen der Kreditinstitute richten, wollen Bundesbank und BaFin die Erwartungen der Aufsicht in Bezug auf die IT-Sicherheit transparenter darstellen.
Verordnung über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an Vergütungssysteme von Instituten
Mit der Instituts-Vergütungsverordnung soll die Vergütung wieder stärker auf den langfristigen Erfolg des Unternehmens ausgerichtet werden. Weiterhin sollen durch stärkere Eingriffsrechte der BaFin unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbunden werden.
Kreditinstitute haben regelmäßig die Auswirkungen einer plötzlichen und unerwarteten Zinsänderung in Bezug auf Ihre Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch zu ermitteln und der Aufsicht zu melden.