Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (MaSanV)

Die Verordnung zu den Mindestanforderungen an Sanierungspläne für Institute (Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung – MaSanV) wurde am 31.03.2020 im Bundesgesetzblatt verkündet und ist am 01.04.2020 in Kraft getreten.  

Die MaSanV enthält nähere Bestimmungen über die Anforderungen an die Ausgestaltung von Sanierungsplänen (Abschnitt 2), über den Inhalt vereinfachter Anforderungen an Sanierungspläne (Abschnitt 3) sowie zu Antragstellung, Voraussetzungen und Ausgestaltung von Sanierungsplänen durch institutsbezogene Sicherungssysteme (Abschnitt 4). Neben der MaSanV ergeben sich Anforderungen an Sanierungspläne aus dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1075 der Europäischen Kommission.

Zudem hat die BaFin ein Merkblatt mit Hinweisen zur Sanierungsplanung veröffentlicht. Das Merkblatt erläutert das Zusammenspiel der Regelungen zur Sanierungsplanung und enthält Ausführungen zum Verständnis der Regelungen.