Basel III-Monitoring

Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht untersucht seit 2011 im Rahmen des Basel III-Monitoring die Auswirkungen der Eigenkapitalanforderungen sowie der neuen Liquiditätsstandards auf ausgewählte Institute. Das Monitoring wird halbjährlich zu den Stichtagen Ende Dezember und Ende Juni durchgeführt. Ziele dieser Auswirkungsstudie sind unter anderen, das Anpassungsverhalten der Institute vor Inkrafttreten der Regeländerungen zu beobachten sowie die Änderungen der Eigenmittelanforderungen aus einer Vollumsetzung abzuschätzen. Der statistische Anhang zum aktuellen Stichtag (31.12.2022) enthält die Auswirkungen des finalen Basel III-Reformpakets, welches im Dezember 2017 vom Baseler Ausschuss beschlossen wurde. Wie auch schon im Vorjahr weist der statistische Anhang auch Abschätzungen zum Umsetzungsvorschlag der EU-Kommission auf.

Ergebnisse des Basel III-Monitoring für deutsche Institute zum Stichtag 31.12.2022

  • Der Anstieg der Mindestkapitalanforderungen, welcher aus der Einführung des finalen Basel III-Reformpakets resultiert, liegt für diesen Stichtag bei 13,5 %. Analog zu den vorherigen Stichtagen ist der Anstieg für Gruppe 1-Institute mit 14,8 % deutlich höher als für Gruppe 2-Institute. Diese weisen lediglich einen Anstieg von 9,9 % auf. Im Vergleich zum Vorjahr fällt der Anstieg der Mindestkapitalanforderungen geringer aus (3,2 Prozentpunkte). Der Grund hierfür ist insbesondere eine Anpassung der Methodik zur Berechnung der RWA für operationelle Risiken.
  • Unverändert bleibt der Output-Floor der Haupttreiber für den Anstieg der Mindestanforderungen der deutschen Institute. Bei Betrachtung aller teilnehmenden Institute erhöht sich entlang der Einführungsphase die Auswirkung aus dem Output-Floor von 0,0 % (bei einer Output-Floor-Höhe von 50 % im Jahr 2025) auf 12,5 % bei einer Zielgröße von 72,5 % im Jahr 2030. Dabei fallen die Auswirkungen aus dem Output-Floor für Gruppe 1-Institute mit 13,7 % höher aus als die der Gruppe 2-Institute mit 9,0 %. In 2025 stellt der Output Floor für kein Institut innerhalb der Stichprobe die bindende Kapitalanforderung dar; zum Zeitpunkt der vollständigen Einführung für 28 % der teilnehmenden Institute.
  • Parallel zum Anstieg der Mindestkapitalanforderungen sinkt die harte Kernkapitalquote bei einer Vollumsetzung des finalen Basel III-Reformpakets von aktuell 16,8 % auf 13,6 %. Die Leverage Ratio ist seit Juni 2021 vollständig in Kraft und liegt für die teilnehmenden Institute bei 5,8 %.
  • Unter Berücksichtigung der vorläufigen Einigung über die Umsetzung der Basel III-Reformen in der EU reduziert sich der Anstieg der Mindestkapitalanforderungen nach Phase-In des Output-Floor in 2030 auf 3,1 %. Nach Ablauf aller Übergangsregeln wird ein Anstieg der Mindestkapitalanforderungen von 10,3 % ermittelt. Mit Hilfe einer Hochrechnung dieser MRC-Veränderungen auf den gesamten deutschen Bankenmarkt wird der Anstieg der Mindestkapitalanforderungen auf grob 2 % bzw. grob 7 % für 2030 bzw. 2033 geschätzt.