Bietungsobergrenzen (Kreditlimits)
Geschäftspartner können im Rahmen der GLRG‑II insgesamt bis zu 30% ihres am 31. Januar 2016 ausstehenden Bestands anrechenbarer Kredite aufnehmen, abzüglich noch ausstehender, im Rahmen der ersten beiden GLRG im September und Dezember 2014 aufgenommener Kredite (Gesamtlimit). Die Definition der anrechenbaren Kredite entspricht jener der ersten GLRG Serie. Genauere Informationen zu dieser Definition entnehmen Sie bitte dem Bereich Meldepflichten und Audit.
Geschäftspartner können Ihr GLRG‑II Gesamtlimit frei auf die vier GLRG der zweiten Serie aufteilen. Freiwillige vorzeitige Rückzahlungen der GLRG‑I.1 und I.2 im Juni 2016 (GLRG‑I.1 und I.2), September 2016 (GLRG‑I.1) Dezember 2016 (GLRG‑I.2) und März 2017 (GLRG‑I.1) sowie vorzeitige Pflichtrückzahlungen der GLRG‑I.1 und I.2 werden bei der Mitteilung der Limite an die Geschäftspartner durch die Deutsche Bundesbank berücksichtigt.
Innerhalb der Bietungsobergrenzen werden die GLRG‑II als Mengentender mit Vollzuteilung durchgeführt. Die Stellung der Sicherheiten muss spätestens am jeweiligen Valutierungstag durch den Geschäftspartner erfolgen.