Zinssatz

GLRG II werden grundsätzlich mit dem zum Zeitpunkt ihrer Zuteilung geltenden Hauptrefinanzierungszinssatz über ihre gesamte Laufzeit fest verzinst. Für Geschäftspartner, deren anrechenbare Nettokreditvergabe im Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis 31. Januar 2018 über einer individuellen Referenzgröße (Benchmark) liegt, wird rückwirkend über die gesamte Laufzeit eine Prämie gewährt. Die Höchstprämie entspricht dem bei Abschluss des Geschäftes geltenden Einlagenzinssatz. Auf Pflichtrückzahlungen bei Untererfüllung der Benchmark wird im Gegensatz zur GLRG I-Serie verzichtet.

Für Geschäftspartner, die in der Periode vom 1. Februar 2015 zum 31. Januar 2016 eine positive anrechenbare Nettokreditvergabe aufwiesen beläuft sich die Referenzgröße auf null. Für Geschäftspartner, die in derselben Periode eine negative anrechenbare Nettokreditvergabe aufwiesen, beträgt die Referenzgröße die Nettokreditvergabe in ebenjener Periode.

Die genauen Berechnungen des Zinssatzes entnehmen Sie bitte Annex I des GLRG‑II Rechtsaktes im Link am rechten Seitenrand.