Aktive Programme

Asset Purchase Programme (APP)

Am 22. Januar 2015 kündigte die EZB ein erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten an. Damit dehnte die EZB ihre Ankäufe auf Anleihen aus, die von im Euroraum ansässigen Zentralstaaten, Emittenten mit Förderauftrag und europäischen Institutionen begeben werden (PSPP). Das erweiterte Programm schließt die bereits Ende 2014 aufgelegten Ankaufprogramme für Asset-Backed Securities (ABSPP) und für gedeckte Schuldverschreibungen (CBPP3) mit ein. Am 10. März 2016 beschloss der EZB-Rat das Anleihekaufprogramm um Ankäufe von Unternehmensanleihen des Nicht-Finanzsektors (CSPP) zu erweitern. Zu Beginn wurden monatliche Ankäufe von Vermögenswerten in Höhe von 60 Mrd durchgeführt. Mit Wirkung zum 1. April 2016 wurde das Volumen der monatlichen Netto-Ankäufe von 60 Mrd auf 80 Mrd € erhöht. Zum 1. April 2017 wurde das Volumen wieder auf 60 Mrd € reduziert. Vom Januar 2018 bis zum September 2018 wurden monatlich 30 Mrd € gekauft, den Rest des Jahres nur monatlich 15 Mrd €. Zwischen Januar und Oktober 2019 erfolgen keine Nettokäufe mehr, jedoch werden die Beträge aus fälligen Anleihen reinvestiert (Reinvestitionsphase). Diese Reinvestitionen sollen über den Termin der ersten Zinserhöhung hinaus erfolgen und in jedem Fall so lange wie erforderlich um günstige Liquiditätsbedingungen und eine umfangreiche geldpolitische Akkommodierung aufrechtzuerhalten. Seit dem 1. November 2019 werden wieder Nettoankäufe in einem monatlichen Umfang von 20 Mrd € durchgeführt. Der EZB-Rat geht davon aus, dass die Nettoankäufe so lange fortgesetzt werden, wie es für die Verstärkung der akkommodierenden Wirkung seiner Leitzinsen erforderlich ist, und dass sie beendet werden, kurz bevor er mit der Erhöhung der EZB-Leitzinsen beginnt.  

Der aktuelle Bestand im APP wird wöchentlich im konsolidierten Wochenausweis des Eurosystems veröffentlicht.

Covered Bond Purchase Programme 3 (CBPP3)

Am 2. Oktober 2014 gab die EZB die operativen Modalitäten zum Ankauf von gedeckten Schuldverschreibungen (CBPP3) bekannt. Das Ankaufprogramm hat zum Ziel, die Transmission der Geldpolitik zu verstärken, indem es die Kreditversorgung der Wirtschaft unterstützt und damit gleichzeitig eine geldpolitische Lockerung bewirkt. Um stabile Preise zu erlangen, zielt das Eurosystem auf die Senkung langfristiger Zinsen und auf die Bereitstellung zusätzlicher Liquidität.

Die Ankäufe von auf Euro lautenden gedeckten Schuldverschreibungen, die notenbankfähig gemäß dem geldpolitischen Sicherheitenrahmen des Eurosystems sind, begannen am 20. Oktober 2014 und finden sowohl am Primär- als auch am Sekundärmarkt statt.

Asset-Backed Securities Purchase Programme (ABSPP)

Ebenfalls in der Presseerklärung vom 2. Oktober 2014  stellte die EZB die Modalitäten für den Ankauf von Asset-Backed Securities (ABS) vor. Die Käufe einfacher und transparenter ABS von privaten Emittenten am Primär- und Sekundärmarkt begannen am 21. November 2014. Die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die Banque de France, die Banca d‘Italia, die Nederlandsche Bank, die Banco de España und die Deutsche Bundesbank tätigen Ankäufe im Rahmen des ABSPP im Auftrag des Eurosystems.

Public Sector Purchase Programme (PSPP)

Am 22. Januar 2015 stellte die EZB das Programm zum Ankauf von Anleihen von im Euroraum ansässigen Zentralstaaten, Emittenten mit Förderauftrag und europäischen Institutionen vor. Am 3. Dezember 2015 wurde vom EZB-Rat die Einbeziehung von Anleihen regionaler und lokaler Gebietskörperschaften beschlossen. In der Pressemitteilung vom 10. März 2016 gab der EZB-Rat bekannt, die je Emittent und Emission geltende Obergrenze für Ankäufe  von Wertpapieren zugelassener internationaler Organisationen und multilateraler Entwicklungsbanken von 33% auf 50% zu erhöhen.

Im Hinblick auf hypothetische Verluste des PSPP wären Verluste aus Ankäufen von Wertpapieren europäischer Institutionen gemeinsam zu tragen. Der Anteil dieser Wertpapiere an den Ankäufen von Vermögenswerten im PSPP wurde vom EZB-Rat am 10. März 2016 von 12% auf 10% gesenkt. Diese Wertpapiere werden nur von nationalen Zentralbanken (NZBen) erworben. Die übrigen Ankäufe von Vermögenwerten werden von den NZBen und der EZB durchgeführt. Die nationalen Zentralbanken konzentrieren sich dabei im Wesentlichen auf öffentliche Titel ihres jeweiligen Heimatlandes. Hypothetische Verluste aus Anleihen von Zentralstaaten, regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie Emittenten mit Förderauftrag trägt die jeweilige NZB selbst. Im Einklang mit der Verringerung des Anteils von Wertpapieren europäischer Institutionen auf 10%, wurde der Anteil der EZB an den angekauften Vermögenswerten, für die eventuelle Verluste gemeinsam zu tragen wären, von 8% auf 10% erhöht. Im Ergebnis unterliegen somit weiterhin 20 % der Ankäufe von Vermögenswerten im PSPP dem Prinzip der Risikoteilung, während die Risikoteilung für 80% der erworbenen Titel ausgeschlossen ist.

Die Ankäufe begannen am 9. März 2015 und finden nur am Sekundärmarkt statt.

Corporate Sector Purchase Programme (CSPP)

Ebenfalls am 10. März 2016 gab der EZB-Rat bekannt, das APP um den Ankauf von auf Euro lautenden Investment-Grade-Anleihen von Unternehmen des Nicht-Finanzsektors zu ergänzen. Zukünftig kann das Eurosystem im Rahmen des neuen Programms zum Ankauf von Wertpapieren des Unternehmenssektors Anleihen von Nicht-Banken mit Sitz im Euro-Währungsgebiet erwerben. Anleihen von Kreditinstituten oder von Unternehmen, deren Muttergesellschaft zu einer Bankengruppe gehört, werden nicht berücksichtigt.

Die Ankäufe begannen am 8. Juni 2016 und finden in der Regel sowohl am Primär- als auch am Sekundärmarkt (bei öffentlichen Unternehmen nur Sekundärmarkt, analog PSPP) statt. Die Nationale Bank van België / Banque Nationale de Belgique, die Banque de France, die Banca d’Italia die Banco de España, die Suomen Pankki/Finlands Bank und die Deutsche Bundesbank, tätigen Ankäufe im Rahmen des CSPP im Auftrag des Eurosystems.

Wertpapierleihe im APP (Securities Lending)

Die Deutsche Bundesbank stellt ihre im Rahmen des PSPP und des CSPP erworbenen Bestände grundsätzlich für die Wertpapierleihe zur Verfügung.

Seit Anfang April 2015 nimmt die Bundesbank am "Automated Securities Lending (ASL)" der Clearstream Banking Luxemburg (CBL) teil. ASL ermöglicht den Entleihern der Wertpapiere die Vermeidung von Abwicklungsfehlern (sog. "Fails-Leihe").

Seit dem 5. Oktober 2015 stellt die Deutsche Bundesbank ihre im PSPP erworbenen Bestände darüber hinaus auch über die strategische Leihefazilität "ASLplus" der CBL zur Verfügung. Seit dem 18. Juli 2016 sind auch die Bestände des CSPP hierüber verfügbar. In ASLplus können Marktteilnehmer diese Wertpapiere zu einem Mindest-Spread über dem aktuellen Satz für General Collateral (GC) entleihen. Dabei bietet die Deutsche Bundesbank die jeweiligen Wertpapiere auf liquiditätsneutraler Basis ("cash neutral") an. Die maximale Laufzeit eines Wertpapierleihegeschäftes beträgt 35 Tage.

Seit Ende September 2016 bietet die Bundesbank die fürs PSPP erworbenen Bestände auch  im Rahmen von bilateralen Leihe-Geschäften an. Diese erfolgen als kombinierte Repo-/Reverse Repo- Geschäfte. Seit dem 15. Dezember 2016 sind bis zu einem bestimmten Limit auch Repos ohne Gegengeschäft möglich. Als rechtliche Grundlage für diese Geschäfte dient das "European Master Agreement (EMA)". Die maximale Laufzeit der bilateralen Geschäfte beträgt 7 Tage. Weitere Informationen sind unter folgender Mailadresse erhältlich: bbk-seclending@bundesbank.de.

Eine aktuelle Liste mit den zur Leihe zur Verfügung stehenden Wertpapieren finden Sie nachfolgend als Download.