Basel-III-Reform: "Eine wesentliche Lehre aus der Finanzkrise"

Das Leitungsgremium des Baseler Ausschusses, die Group of Central Bank Governors and Heads of Supervision (GHOS), hat am Donnerstag das Basel-III-Reformpaket verabschiedet. Dieses soll zu einer Stärkung der Finanzstabilität und einer harmonisierten Regulierung für den Bankensektor führen. In einem letzten offenen Punkt legten die beteiligten Notenbankgouverneure und Finanzaufsichtschefs die Untergrenze für durch interne Modelle bestimmte Eigenkapitalanforderungen (Output Floor) für Kredite und andere Geschäfte auf 72,5 Prozent fest. Dieser Output Floor besagt, dass die Eigenkapitalersparnis der Banken, die eigene Verfahren verwenden, gegenüber der Nutzung von Standardmethoden auf 27,5 Prozent beschränkt ist.

EZB-Präsident Mario Draghi, der dem für die Reform verantwortlichen Gremium GHOS vorsteht, sprach am Donnerstag in Frankfurt am Main von einem "wichtigen Meilenstein", der das Finanzsystem robuster machen und das Vertrauen in die Bankenbranche verbessern werde. Stefan Ingves, der Notenbankpräsident Schwedens und Vorsitzender des Baseler Ausschusses, sagte, dass nun alle Länder mitziehen müssten: "Nun, da die Basel-III-Reform-Agenda abgeschlossen ist, müssen wir uns auf die wichtige Aufgabe konzentrieren, dass die Standards weltweit konsistent umgesetzt werden", sagte Ingves.

Kein Wunschergebnis, aber ein für alle tragbarer Kompromiss

Für Deutschland gehören Bundesbankpräsident Jens Weidmann und Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), dem Gremium an. "Der Abschluss des Basel-III-Reformpakets ist wichtig, denn dadurch wird im elften Jahr nach Ausbruch der Finanzkrise endlich eine weitere wesentliche Lehre gezogen", sagte Weidmann. Außerdem werde die regulatorische Unsicherheit, die auf den Banken gelastet habe, beseitigt. Das Basel-III-Reformpaket war im Jahr 2010 im Auftrag der Gruppe der 20 führenden Industrie- und Schwellenländer (G20) entwickelt und seither verhandelt worden. Hufeld sprach mit Blick auf den nun festgelegten Output Floor von einem Kompromiss, den alle Beteiligten tragen könnten, wenn dies auch aus deutscher Sicht kein Wunschergebnis sei. "Wichtig war uns, dass sich die globale Bankenregulierung nicht vom Prinzip der Risikosensitivität verabschiedet und interne Modelle weiterhin zulässt", sagte Hufeld.

Die Europäische Bankenbehörde EBA (European Banking Authority) begrüßte die Verabschiedung des Basel-III-Reformpakets. In einer Stellungnahme kündigte die EU-Kommission an, bei der Umsetzung der Basel-III-Regeln Rücksicht auf die Besonderheiten von europäischen Geldhäusern zu nehmen. Zwar würden die Vorschriften "grundsätzlich für alle Banken" gelten, sagte Kommissions-Vizepräsident Valdis Dombrovskis am Donnerstag in Brüssel. Die Regeln sollten vollständig umgesetzt werden, doch werde die EU die Auswirkungen sorgsam prüfen.

Mehr Transparenz bei Kredit-, Markt- und operationellen Risiken

Neben dem Output Floor haben die Mitglieder des GHOS spezielle Regelungen für die Einführung des Reformpakets vereinbart. So greifen die Änderungen ab dem Jahr 2022. Allerdings dauert die Einführungsphase insgesamt bis einschließlich 2026. In diesem Zeitraum steigt der Output Floor schrittweise. Bis zum Jahr 2027 kann der Anstieg der risikogewichteten Aktiva (RWA) aus der Anwendung des Output Floors nach nationalem Ermessen auf 25 Prozent gedeckelt werden. Berechnungsgrundlage für den Eigenkapitalbedarf dafür sind die RWA einer Bank. Außerdem müssen die Banken ab 2022 die jeweils mit Standardverfahren ermittelten RWA für alle Kredit-, Markt- und operationelle Risiken veröffentlichen. Dies soll es den Marktteilnehmern ermöglichen einzuschätzen, wie hoch die Effekte der bankinternen Modelle im Vergleich mit den Standardansätzen sind.

Das Basel-III-Reformpaket beinhaltet auch Änderungen bei den standardisiert vorgegebenen Berechnungsverfahren für Kreditrisiken (Kreditrisiko-Standardansatz), die so verfeinert und verbessert werden sollen. So dürfen Banken Immobilienfinanzierungen begünstigt anrechnen, wenn die Kredite gut besichert sind und wenn die Banken in der Vergangenheit nur geringe Verluste realisieren mussten. Auch Mittelstandskredite sollen künftig günstiger angerechnet werden können, von 100 Prozent auf 85 Prozent Risikogewicht. Bei der Berechnung von operationellen Risiken dürfen Banken künftig keine eigenen Modelle mehr einsetzen. Dies sind Verlustrisiken, die durch Unangemessenheit oder Versagen von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder externen Ereignissen entstehen. Ab 2022 wird es nur noch eine von der Aufsicht vorgegebene standardisierte Berechnungsmethode geben.

Ebenso vereinbarten die Mitglieder des GHOS, dass global systemrelevante Banken künftig eine höhere Verschuldungsquote einhalten müssen. Der Zuschlag ist an den risikobasierten Eigenkapitalpuffer geknüpft und beträgt 50 Prozent desselben.

Bei der Frage nach der regulatorischen Behandlung von Forderungen gegenüber Staaten kamen die Mitglieder überein, dass das aktuelle Rahmenwerk bis auf weiteres unverändert bleibt. Als Grundlage für die langfristige Meinungsbildung bittet der Ausschuss öffentlich um Stellungnahmen zu einem Fragenkatalog.