Daten zur deutschen Geldpolitik (ausführliche Fassung)

1. März 1948:
Bank deutscher Länder durch alliierte Militärregierungsgesetze als Spitzeninstitut des westdeutschen Zentralbanksystems errichtet. Ziel "Festigung" der Währung und des Geld- und Kreditsystems. Unabhängigkeit von deutschen politischen Stellen, ab 1951 auch von den alliierten Besatzungsmächten.

21. Juni 1948:
Währungsreform in Westdeutschland. Aufgrund alliierter Militärgesetzgebung tritt die D-Mark an die Stelle der Reichsmark. Allgemeines Umstellungsverhältnis: 100 Reichsmark = 10 DM, Umstellungsverhältnis für Hauptvolumen des Bargeldes und der Bank-/Sparguthaben (4. Oktober 1948): 100 Reichsmark = 6,50 DM.

19. September 1950:
Europäische Zahlungsunion (rückwirkend auf den 1. Juli 1950) errichtet. Multilaterales Abrechnungs- und Kreditsystem der OEEC-Länder. Ziel: Konvertibilität der Währungen, Liberalisierung des Handels, Integration Europas.

14. August 1952:
Beitritt der Bundesrepublik zum Internationalen Währungsfonds. Damit Teilnahme am System fester (aber anpassungsfähiger) Wechselkurse von Bretton Woods.

26. Juli 1957:
Bundesbankgesetz. Am 1. August 1957 tritt die Deutsche Bundesbank an die Stelle der Bank deutscher Länder. Sie soll die Währung sichern und für die bankmäßige Abwicklung des Zahlungsverkehrs sorgen. Unabhängigkeit von Weisungen der Regierung. Im Vergleich zur Bank deutscher Länder stärker zentral ausgerichtete Zusammensetzung des obersten geldpolitischen Entscheidungsgremiums, des Zentralbankrats. – Kompetenz zur Festlegung der Wechselkursregimes und zur Wechselkursänderung in Festkurssystemen bei der Bundesregierung.

27. Dezember 1958:
Mehrzahl der europäischen Währungen für konvertibel erklärt. D-Mark für Inländer und Ausländer gegen andere Währungen frei tauschbar. Tätigkeit der Europäischen Zahlungsunion endet.

10. Juli 1961:
Kreditwesengesetz. Laufende Überwachung der Kreditinstitute durch die Bundesbank. Regelungen zur Eigenmittelausstattung und zur Liquidität der Kreditinstitute unter Beteiligung der Bundesbank.

12. März 1973:
Bretton Woods-System fester Wechselkurse bricht auseinander: Auf der EG-Ministerratssitzung in Brüssel entschließen sich einige Staaten, darunter Deutschland, zum Block-Floaten, andere zum isolierten Floaten ihrer Währungen gegen den Dollar. Beginn des Floatens: 19. März 1973.

13. März 1979:
Notenbankenabkommen über das Europäische Währungssystem als Nachfolger des 1972 errichteten Europäischen Wechselkursverbundes. System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse mit gegenseitigen, begrenzten Verpflichtungen zu Deviseninterventionen.

1. Juli 1990:
Deutsch-deutsche Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Der Geltungsbereich der D-Mark und die geldpolitische Verantwortung der Bundesbank wird auf die damalige DDR ausgedehnt. Umstellungsverhältnis Mark der DDR zur D-Mark: 1:1 für Löhne, 2:1 für Guthaben natürlicher Personen bei Geldinstituten (innerhalb bestimmter Betragsgrenzen 1:1).

7. Februar 1992:
Maastricht-Vertrag über die Europäische Union durch die Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet. Sieht in mehreren Stufen Errichtung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion vor; Voraussetzung für den Beitritt eines EU-Landes ist die Erfüllung bestimmter "Konvergenzkriterien".

16./17. Juli 1997:
Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt vom Europäischen Rat verabschiedet. Will stabilitätsorientierte Finanzpolitik auch nach Errichtung der Europäischen Währungsunion sichern. Verlangt mittelfristig ausgeglichene Haushalte; Obergrenze der jährlichen Haushaltsdefizite 3% des Bruttoinlandsprodukts.

1. Januar 1999:
Die Dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beginnt: Der Euro wird die gemeinsame Währung von elf EU-Ländern, unter ihnen Deutschland. Das Eurosystem übernimmt die gemeinsame geldpolitische Verantwortung für die Länder der Euro-Zone; im Rat der Europäischen Zentralbank hat der Präsident der Deutschen Bundesbank, wie jedes andere Mitglied, eine Stimme.

1. Januar 2002:
Euro auch als Bargeld in den Ländern der Euro-Zone eingeführt; er wird nun dort alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel.

23. März 2002:
Bundesbankgesetz geändert. Vorstand als alleiniges Organ der Bundesbank. Die Landeszentralbanken fallen weg; sie bleiben Hauptverwaltungen, aber ohne Eigenständigkeit.