Daten zur deutschen Geldpolitik (Kurzfassung)

1. März 1948:
Bank deutscher Länder errichtet. Von deutschen Stellen unabhängiges Institut mit dem Ziel der Festigung der Währung.

20. Juni 1948:
Währungsreform in Westdeutschland. An die Stelle der Reichsmark tritt die D-Mark.

19. September 1950:
Europäische Zahlungsunion mit dem Ziel der Handelsliberalisierung, Währungskonvertibilität und Integration Europas errichtet.

26. Juli 1957:
Bundesbankgesetz. Die Deutsche Bundesbank mit Ziel der Währungssicherung und unabhängig von Weisungen der Bundesregierung errichtet.

27. Dezember 1958:
Mehrzahl der europäischen Währungen für konvertibel erklärt. Tätigkeit der Europäischen Zahlungsunion endet.

10. Juli 1961:
Kreditwesengesetz: Umfassende Beteiligung der Bundesbank an der Bankenaufsicht.

12. März 1973:
Block-Floaten mehrerer europäischer Währungen gegen den Dollar beschlossen. Bretton Woods-System fester Wechselkurse (Deutschland Mitglied seit 1952) bricht auseinander.

13. März 1979:
Europäisches Währungssystem als System fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse.

1. Juli 1990:
Deutsch-deutsche Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion. Geltungsbereich der D-Mark auf Ostdeutschland ausgedehnt.

7. Februar 1992:
Maastricht-Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet. Sieht Errichtung einer Wirtschafts- und Sozialunion vor.

16./17. Juli 1997:
Europäischer Stabilitäts- und Wachstumspakt zur nachhaltigen Sicherung einer stabilitätsorientierten Finanzpolitik verabschiedet.

1. Januar 1999:
Dritte Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion beginnt. Euro wird gemeinsame Währung von elf EU-Ländern. Gemeinsame geldpolitische Verantwortung beim Eurosystem.

1. Januar 2002:
Euro-Bargeld in den Ländern der Europäischen Währungsunion eingeführt.

23. März 2002:
Bundesbankgesetz geändert: Vorstand als alleiniges Organ der Bank; Landeszentralbanken fallen weg; sie bleiben Hauptverwaltungen, aber ohne Eigenständigkeit.