Eurosystem kauft Unternehmens­anleihen

Das Eurosystem hat am 8. Juni mit den Käufen von Unternehmensanleihen begonnen. Die Käufe sollen die Finanzierungsbedingungen für Unternehmen im Euro-Währungsgebiet verbessern, Neuemissionen anregen und so dazu beizutragen, erhöhten Risiken für die Preisstabilität entgegenzuwirken. Sie finden im Rahmen des sogenannten CSPP (Corporate Sector Purchase Programme) statt, das der EZB-Rat im März 2016 beschlossen hatte. "Das CSPP wird das Durchwirken der Wertpapierkäufe auf die Realwirtschaft verstärken", heißt es in einer kürzlich veröffentlichten Pressemitteilung der EZB. Mittelfristig soll durch die verschiedenen expansiven geldpolitischen Maßnahmen die Inflationsrate im Euro-Raum wieder auf knapp 2 Prozent steigen. Das ist die Rate, bei der der EZB-Rat von Preisstabilität spricht.

Anleihen müssen besondere Kriterien erfüllen

Nach dem Programm dürfen nur bestimmte Anleihen gekauft werden. Die Emittenten müssen ihren Sitz im Euro-Währungsgebiet haben. Zudem können Anleihen von Tochtergesellschaften gekauft werden, wenn diese ihren Sitz im Euro-Währungsgebiet haben, unabhängig davon, ob die Muttergesellschaft ein Unternehmen aus der EWU ist. 

Die Unternehmensanleihen müssen auf Euro lauten und von soliden Schuldnern stammen. Sie müssen notenbankfähig sein, also vom Eurosystem als Sicherheit akzeptiert werden. Das Rating der in Frage kommenden Anleihen muss bei mindestens BBB- / Baa3 oder BBBL liegen. Dies entspricht dem Status von Wertpapieren, denen von Ratingagenturen eine gute Bonität und damit eine "Investmentqualität" bescheinigt worden ist. Zudem müssen die Anleihen zum Zeitpunkt des Kaufes eine Restlaufzeit von mindestens sechs Monaten und weniger als 31 Jahren haben. Maximal kauft das Eurosystem 70 Prozent der Emission einer einzelnen Unternehmensanleihe. 

Erfüllen öffentliche Unternehmen die Zulassungsvoraussetzungen für das CSPP, können auch ihre Anleihen gekauft werden. Allerdings dürfen Anleihen öffentlicher Unternehmen nur im Rahmen eines EZB-Programms, also entweder des CSPP oder des Programms zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP), erworben werden. "In diesem Zusammenhang werden bestimmte staatsnahe Emittenten, die bisher für das PSPP zugelassen waren, stattdessen dem CSPP zugeordnet", heißt es in der EZB-Pressemitteilung. Maximal kauft die EZB 33 Prozent einer Emission eines öffentlichen Unternehmens, der Grenzwert liegt hier also niedriger als bei den privaten Unternehmensanleihen. 

Anleihen von Banken sind ausgeschlossen 

Anleihen von Banken und Wertpapierfirmen sind dagegen von den Käufen ausgeschlossen. Auch Anleihen von Unternehmen, deren Muttergesellschaft eine Bank oder ein Unternehmen ist, das bankähnliche Geschäfte tätigt, werden nicht gekauft. 

Im Auftrag des Eurosystems führen die Bundesbank sowie die nationalen Zentralbanken von Belgien, Finnland, Frankreich, Italien und Spanien die Käufe in verschieden Teilen des Währungsgebiets aus. Die Bundesbank beispielsweise erwirbt Schuldverschreibungen von Unternehmen aus Deutschland und den Niederlanden. Die Banque de France kauft Anleihen von Unternehmen, deren Sitz in Frankreich ist.

Die Käufe werden in der Bilanz der jeweiligen nationalen Zentralbank verbucht. Die Koordination der Käufe obliegt jedoch der EZB.Gewinne und Verluste aus den Käufen werden entsprechend dem EZB-Kapitalschlüssel auf alle Notenbanken im Eurosystem verteilt. Die sechs nationalen Zentralbanken kaufen die Unternehmensanleihen sowohl am Primärmarkt – also bei einer Neuemission – als auch am Sekundärmarkt. Anleihen öffentlicher Unternehmen dürfen sie nur auf dem Sekundärmarkt erwerben. 

Welches genaue Volumen die Käufe von Unternehmensanleihen insgesamt haben werden, hat der EZB-Rat nicht konkretisiert. Das Eurosystem wird das Volumen des CSPP wöchentlich sowie die Aufteilung der Käufe am Primär- und Sekundärmarkt monatlich veröffentlichen. Die Käufe machen einen Teil des Zielvolumens der Wertpapierkäufe von monatlich insgesamt 80 Mrd Euro aus. Im Rahmen des Ankaufprogramms für Vermögenswerte hat das Eurosystem seit März 2015 Staatsanleihen, Anleihen von Emittenten mit Förderauftrag und von europäischen Institutionen sowie gedeckte Schuldverschreibungen und Verbriefungen erworben. Das Ankaufprogramm soll bis mindestens März nächsten Jahres fortgeführt werden.