EZB passt Kapitalschlüssel zum 1. Januar an

EZB-Kapitalanteile ab 1. Januar 2019
Zum 1. Januar 2019 verändert sich der Anteil der nationalen Zentralbanken der EU-Staaten an der Europäischen Zentralbank (EZB). Dies ist das Ergebnis einer turnusmäßigen Neuberechnung des sogenannten Kapitalschlüssels. Dieser Schlüssel legt fest, mit welchem prozentualen Anteil sich eine nationale Notenbank am Grundkapital der EZB von rund 10,8 Milliarden Euro beteiligt.

Mit der Neuberechnung erhöht sich der Kapitalschlüssel für 16 nationale Zentralbanken, darunter auch die Bundesbank. Bei den übrigen zwölf nationalen Zentralbanken in der EU verringert er sich. Regulär wird der Kapitalschlüssel alle fünf Jahre an aktuelle Daten zur Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung angepasst. Darüber hinaus wird er beim Beitritt eines Landes zur EU neu berechnet, zuletzt im Falle Kroatiens im Jahr 2013.

Bevölkerungsanteil und Wirtschaftskraft entscheiden

Berechnet wird der Kapitalschlüssel je zur Hälfte anhand des Anteils eines Landes an der Gesamtbevölkerung und dem Bruttoinlandsprodukt der EU. Gehörten beispielsweise 10 Prozent der EU-Bevölkerung zu einem Land und erbrächte es 20 Prozent der gesamten EU-Wirtschaftsleistung, läge der Kapitalschlüssel seiner Zentralbank bei 15 Prozent (siehe Grafik).

Berechnung des EZB-Kapitalschlüssels
Berechnung des EZB-Kapitalschlüssels

Die Bundesbank als Zentralbank des bevölkerungsreichsten und wirtschaftsstärksten Landes Europas kommt mit der Neuberechnung zum 1. Januar 2019 auf einen Schlüssel von 18,3670 Prozent. Vor der Neuberechnung lag er bei 17,9973 Prozent.

Nur Euro-Mitglieder müssen voll einzahlen

Alleinige Anteilseigner der EZB sind die nationalen Zentralbanken aller EU-Staaten. Damit leisten sie einen Beitrag zur Unabhängigkeit der Notenbank. Jedoch müssen lediglich Zentralbanken aus dem Euroraum ihren Kapitalanteil in voller Höhe einzahlen. Die übrigen nationalen Zentralbanken zahlen lediglich 3,75 Prozent ihres Kapitalschlüssels ein und beteiligen sich so an den Betriebskosten der EZB.

Zum 1. Januar 2019 werden die Zentralbanken aus dem Euroraum rund 7,5 Milliarden Euro Grundkapital eingezahlt haben, dies entspricht einem Anteil von rund 70 Prozent. Nur sie sind damit auch am jährlichen Nettogewinn beziehungsweise -verlust der EZB beteiligt, und zwar entsprechend ihres Anteils am eingezahlten Kapital. Im Falle der Bundesbank mit einem eingezahlten Betrag von knapp 2 Milliarden Euro liegt der Anteil mit Stand zum 1. Januar 2019 bei 26,3827 Prozent.

Brexit wird Kapitalschlüssel verändern

Mit Großbritannien als EU-Mitglied hält bislang auch die Bank of England einen Kapitalanteil an der EZB. Dieser liegt ab dem 1. Januar 2019 bei 14,3374 Prozent. Mit dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU kann die Bank of England jedoch kein Anteilseigner der EZB bleiben, womit sich der Kapitalschlüssel der anderen nationalen Zentralbanken abermals ändern wird.