Digitaler Euro – Häufig gestellte Fragen
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Digitales Zentralbankgeld wäre neben Bargeld und Einlagen auf Zentralbankkonten eine weitere Geldform, die von einer Zentralbank ausgegeben würde. Einlagen auf Zentralbankkonten in ihrer heutigen Form sind nur einem begrenzten Nutzerkreis, vor allem geldpolitischen Geschäftspartnern des Eurosystems, zugänglich. Dagegen würde digitales Zentralbankgeld je nach Ausgestaltung neue Funktionalitäten für bisherige Geschäftspartner der Zentralbank beinhalten (sog. „Wholesale CBDC (Central Bank Digital Currency)“), oder der Zugang wäre nicht auf ausgewählte Geschäftspartner beschränkt. Im letztgenannten Fall, in dem Unternehmen und Privatpersonen das digitale Zentralbankgeld nutzen können, spricht man auch von „Retail-CBDC“. Bisher wird digitales Zentralbankgeld hauptsächlich als Konzept diskutiert. Es ist jedoch ein zunehmendes Interesse von vielen Zentralbanken daran erkennbar. In einigen Ländern wird der Einsatz von digitalem Zentralbankgeld sogar bereits praktisch erprobt.
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Ein digitaler Euro wäre eine digitale Form von Zentralbankgeld, konkret des Euro. Er könnte von der breiten Bevölkerung in ähnlicher Weise genutzt werden wie Bargeld – nur eben in virtueller Form. Der digitale Euro wäre also „Retail CBDC“. Neben Bargeld würde das Eurosystem den privaten Haushalten somit eine zusätzliche Form von Zentralbankgeld zur Verfügung stellen, welches schnell, einfach und sicher verwendet werden könnte.
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Ob und wann der digitale Euro kommt, ist bislang offen. Das Eurosystem hat im Oktober 2020 einen Bericht über die mögliche Ausgabe von digitalem Zentralbankgeld für den Euroraum veröffentlicht und anschließend eine öffentliche Konsultation zum digitalen Euro eingeleitet.
Parallel dazu wurden technische Experimente durchgeführt, mit denen verschiedene Formen einer möglichen Umsetzung analysiert wurden.
Mitte Juli 2021 hat der EZB-Rat entschieden, ab Oktober 2021 eine zweijährige Untersuchungsphase zum digitalen Euro zu starten. Gegenstand dieser Phase werden wichtige Aspekte im Hinblick auf die Gestaltung und Verteilung sein. Ein digitaler Euro muss in der Lage sein, den Bedürfnissen der Menschen in Europa gerecht zu werden. Zugleich soll er dazu beitragen, rechtswidrige Aktivitäten zu verhindern und etwaige unerwünschte Auswirkungen auf die Finanzstabilität und die Geldpolitik zu vermeiden. Dies greift einer künftigen Entscheidung, ob ein digitaler Euro eingeführt wird, in keiner Weise vor. In jedem Fall würde ein digitaler Euro das Bargeld nur ergänzen, es aber nicht ersetzen.
Erst nach Abschluss der Untersuchungsphase wird entschieden, ob der digitale Euro tatsächlich eingeführt wird. In diesem Fall würde sich eine etwa dreijährige Phase der Markteinführung anschließen.
Weiterführende Informationen
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Guthaben auf Konten bei Geschäftsbanken, auch Buchgeld oder Giralgeld genannt, stellen eine Verbindlichkeit der Geschäftsbank gegenüber dem Kontoinhaber/in dar. Im Gegensatz dazu wäre der digitale Euro Zentralbankgeld, wobei noch untersucht wird, ob es – genau wie Bargeld – den Status eines gesetzlichen Zahlungsmittels erhalten kann und soll.
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Die zunehmende Digitalisierung hat Auswirkungen auf das Zahlungsverhalten. Der digitale Euro würde den privaten Haushalten bargeldlose Zahlungen mit Zentralbankgeld ermöglichen. Derzeit können sie mit Zentralbankgeld nur in Form von Bargeld bezahlen. Mit dem digitalen Euro würde das Eurosystem privaten Haushalten ein Zahlungsmittel zur direkten Verwendung unter anderem für Online-Zahlungen zur Verfügung stellen. Damit könnten Privatpersonen ihre Zahlungen im zunehmenden Online-Handel abwickeln, ohne ihre Daten mit dritten Anbietern zu teilen und ohne Abstriche bei Stabilität, Sicherheit und Vertrauen machen zu müssen.
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Der digitale Euro würde in möglichst allen Zahlungssituationen verwendbar sein, etwa an der Handelskasse oder bei Online-Käufen. Idealerweise könnte er auch offline etwa mithilfe von Zahlungskarten verwendet werden. Auf diese Weise wäre er auch für nicht digitalaffine Bürgerinnen und Bürger nutzbar. Wünschenswert wären darüber hinaus weitere Funktionalitäten, wie etwa Programmierbarkeit von Zahlungen.
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Neue Technologien rund um Blockchain und sogenannte Distributed-Ledger-Technologie (DLT) ermöglichen es, die Übertragung von digitalem Geld an Bedingungen zu knüpfen. In diesem Zusammenhang spricht man von der „Programmierbarkeit“ des Geldes oder der Zahlung. Die geldseitige Abwicklung DLT- oder Blockchain-basierter Geschäfte erfordert den Einsatz programmierbarer Zahlungen. Idealtypische Anwendungsfälle sind unter anderem sogenannte Machine-to-Machine-Transaktionen, bei denen beispielsweise ein elektrisches Fahrzeug selbständig die Ladesäule im Parkhaus bezahlt.
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Für die Ausgestaltung und Ausgabe eines digitalen Euro kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage, über die derzeit diskutiert wird. Wie der digitale Euro dann in der Praxis in Umlauf gebracht und zur Verfügung gestellt würde, ist derzeit aber noch offen.
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Das Eurosystem hat deutlich gemacht, dass der digitale Euro das Bargeld gegebenenfalls ergänzen, es aber nicht ersetzen soll. Das Eurosystem wird weiterhin Bargeld zur Verfügung stellen. Bürgerinnen und Bürger hätten weiterhin die Freiheit, selbstständig zu entscheiden, wie sie zahlen möchten.
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Übertragungen von digitalem Geld werden immer in einem elektronischen Register erfasst, damit digitales Geld nicht kopiert und mehrfach verwendet werden kann. Vollständige Anonymität von Zahlungen ohne jegliche digitalen Spuren wäre mit dem digitalen Euro daher nicht darstellbar. Dem Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten würde aber bei einer möglichen Ausgestaltung des digitalen Euro Rechnung getragen werden. Gleichzeitig muss neben dem Recht des Einzelnen auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung auch das öffentliche Interesse insbesondere an der Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung berücksichtigt werden.
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Ob ein digitaler Euro zentral oder dezentral ausgegeben und verwahrt wird, ist nicht entschieden. Unabhängig davon können sich die Menschen im Euroraum darauf verlassen, dass für Zentralbankgeld, ob als Bargeld oder in digitaler Form, höchste Sicherheitsanforderungen gelten. Sollte sich das Eurosystem für die Herausgabe eines digitalen Euro entscheiden, würden Sicherheit und Stabilität bei der technischen Konzeption eine herausragende Rolle spielen.
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Digitales Zentralbankgeld bietet Chancen, birgt jedoch auch Risiken. Dabei sind Art und Umfang dieser Chancen und Risiken auch in der Wissenschaft vielfach noch umstritten und hängen so oder so maßgeblich von der konkreten Ausgestaltung digitalen Zentralbankgelds ab. Eine häufig genannte Chance besteht darin, dass die Digitalisierung der europäischen Wirtschaft gefördert würde. Zudem könnte digitales Zentralbankgeld, wenn es programmierbar ausgestaltet würde, den Zahlungsverkehr effizienter gestalten. Beispielsweise dann, wenn Maschinen selbständig bezahlen, etwa das E-Auto an der Ladesäule. Doch bestehen auch Risiken. Zu den Risiken gehört, dass von Bürgerinnen und Bürgern bei der Zentralbank gehaltenes digitales Geld die Geldpolitik und die Finanzstabilität im Euroraum beeinträchtigen könnte. Banken und Finanzdienstleister könnten aus dem Markt gedrängt werden. Ihre Rolle als Vermittler im Finanzsystem wäre bedroht. Um die Vorteile aus der bestehenden Aufgabenteilung zwischen Geschäftsbanken und Zentralbanken nicht zu gefährden, bezieht das Eurosystem die Kreditwirtschaft von Beginn an in die Diskussion rund um die Ausgestaltung eines digitalen Euro ein. Zudem könnte digitales Zentralbankgeld die Bilanz des Eurosystems substanziell verlängern. Dies träte ein, wenn das Eurosystem im Gegenzug dazu, dass es digitales Zentralbankgeld für die Bürgerinnen und Bürger ausgibt, ein höheres Volumen an Vermögenswerten auf seine Bilanz nehmen muss. Dies könnte dazu führen, dass die Anforderungen an die Qualität dieser Vermögenswerte gesenkt werden. Hierdurch würden die finanziellen Risiken des Eurosystems steigen.