Nächste Schritte digitaler Euro
Das Jahr 2023 wird für den digitalen Euro ein entscheidendes sein. Die High-Level Task Force CBDC, eine hochrangige Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der EZB sowie der nationalen Notenbanken im Eurosystem, arbeitet derzeit intensiv an der möglichen technischen und funktionalen Ausgestaltung eines digitalen Euro. Dabei berücksichtigt diese Gruppe insbesondere die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, die den digitalen Euro künftig nutzen würden. Die bisherigen Untersuchungen und Umfragen zum digitalen Euro haben ergeben, dass für sie eine einfache, bequeme Nutzung, ein hohes Maß an Sicherheit und eine breite Akzeptanz für den Gebrauch entscheidend sind. Natürlich werden darüber hinaus auch die möglichen Auswirkungen auf Banken und andere Zahlungsdienstleister eingehend analysiert.
Vorbereitungen für eine mögliche Einführung
Im Frühherbst wird die Gruppe einen Vorschlag vorlegen, wie der digitale Euro ausgestaltet werden könnte. Dies ist der Abschluss der sogenannten Untersuchungsphase, die der digitale Euro aktuell durchläuft. Auf der Basis dieses Vorschlags wird der EZB-Rat dann im Herbst entscheiden, ob das Projekt in die nächste Phase eintreten soll. Darin wird es um die Vorbereitung einer möglichen Einführung gehen. Bevor das Eurosystem aber beginnt, einen digitalen Euro zu entwickeln, muss er auf einem soliden Fundament stehen.
Zu diesem Fundament gehört auch die Arbeit der Politik an einem rechtlichen Rahmenwerk für den digitalen Euro. Hierzu hat die EU-Kommission einen Legislativvorschlag veröffentlicht, der im nächsten Schritt mit den Mitgliedstaaten und dem europäischen Parlament abgestimmt wird. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass ein digitaler Euro auch als gesetzliches Zahlungsmittel gelten würde. Als solches bezeichnet man ein Zahlungsmittel, das grundsätzlich für alle Zahlungen akzeptiert werden muss, wobei abweichende individuelle Vereinbarungen zur Akzeptanz möglich sind. In Deutschland sind bislang die Euro-Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen hingegen sind hierzulande beschränkte Zahlungsmittel, da nur Beträge im Wert bis 200 Euro in Münzen beziehungsweise 50 Münzen insgesamt angenommen werden müssen.
Einführung voraussichtlich schrittweise ab 2027
Der EZB-Rat entscheidet in diesem Herbst also nicht darüber, ob es einen digitalen Euro geben wird, sondern über die Weiterführung des laufenden Projektes. Für seine tatsächliche Einführung braucht es dann einen breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens. Sobald diese Vorbereitungen abgeschlossen sind, könnte die Entwicklung eines digitalen Euro beginnen und die Einführung näher rücken. Diese könnte in Etappen stattfinden und der digitale Euro damit Schritt für Schritt ab voraussichtlich 2027 für die Bürgerinnen und Bürger des Euroraums Wirklichkeit werden.