Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Kontos in TARGET2-Bundesbank
Aus rechtlicher Sicht besteht TARGET2 aus einer Vielzahl von TARGET2-Komponenten-Systemen. Ausgehend vom neuen Ansatz des Eurosystems, auch die rechtlichen Bedingungen für die Teilnahme weitestgehend zu vereinheitlichen, sind die TARGET2-PM-Konto-Bedingungen allerdings eine wörtliche ("1 zu 1") Kopie der im Rahmen der TARGET2-Leitlinie verabschiedeten "Harmonisierten Bedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Kontos in TARGET2". Seitens der Bundesbank wurden lediglich die erforderlichen redaktionellen Ergänzungen (wie die Einfügung von "Bundesbank" bzw. "TARGET2-Bundesbank" u. ä.) vorgenommen sowie in minimalem Umfang Regelungen, die für TARGET2-Bundesbank nicht relevant sind, gestrichen.
Besondere Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Kontos in TARGET2-Bundesbank im Rahmen des internetbasierten Zugangs
Die folgenden "Besonderen Geschäftsbedingungen" beinhalten die rechtlichen Bedingungen für eine internetbasierte Teilnahme an TARGET2-Bundesbank. Aufgrund der weitestgehenden Vereinheitlichung der rechtlichen Bedingungen für die Teilnahme an TARGET2 im Eurosystem (siehe obigen Abschnitt) ist dieses Dokument in Anlehnung an die im Rahmen der TARGET2-Leitlinie verabschiedeten "Ergänzenden und Geänderten Harmonisierten Bedingungen für die Eröffnung und Führung eines PM-Kontos in TARGET2 im Rahmen des Internetbasierten Zugangs" verfasst worden. Neben den erforderlichen redaktionellen Ergänzungen wurden auch hier lediglich in minimalem Umfang Regelungen, die für TARGET2-Bundesbank nicht relevant sind, gestrichen.
Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines T2S-Geldkontos in TARGET2-Bundesbank
Die in TARGET2-Securities geführten Geldkonten gehören rechtlich zu TARGET2. Aus diesem Grund sind die „Harmonisierten Bedingungen für die Eröffnung und Führung eines T2S-Geldkontos in TARGET2“ ebenfalls in der TARGET2-Leitlinie geregelt. Auch hier gilt der Ansatz der EZB, eine weitestgehende Vereinheitlichung der rechtlichen Bedingungen zu realisieren. Die T2S-Geldkontobedingungen sind eine wörtliche Kopie der harmonisierten Bedingungen. Neben den erforderlichen redaktionellen Ergänzungen wurden auch hier lediglich in minimalem Umfang Regelungen, die für TARGET2-Bundesbank nicht relevant sind, gestrichen.
Bedingungen für Auto-Collateralisation-Geschäfte
Geschäftsbedingungen für die Eröffnung und Führung eines TIPS-Geldkontos in TARGET2-Bundesbank
Die in TIPS geführten Geldkonten gehören rechtlich zu TARGET2. Aus diesem Grund sind die „Harmonisierten Bedingungen für die Eröffnung und Führung eines TIPS-Geldkontos in TARGET2“ ebenfalls in der TARGET2-Leitlinie geregelt. Auch hier gilt der Ansatz der EZB, eine weitestgehende Vereinheitlichung der rechtlichen Bedingungen zu realisieren. Die TIPS-Geldkontobedingungen sind eine wörtliche Kopie der harmonisierten Bedingungen. Neben den erforderlichen redaktionellen Ergänzungen wurden auch hier lediglich in minimalem Umfang Regelungen, die für TARGET2-Bundesbank nicht relevant sind, gestrichen.