Stichtag 14. September: RTS umgesetzt – und nun?
19.12.2019
Der 14.September 2019 war der Stichtag für die Umsetzung der neuen Regelungen zur Starken Kundenauthentifizierung (SKA) und der Anforderungen an die Schnittstellen für den Kontenzugang von Drittanbietern. Seither sind zwei Monate ins Land gegangen – Zeit genug für einen kurzen Rückblick auf die damit einhergegangenen Veränderungen.
Auch wenn die ersten Tage nach Einführung der SKA im Online-Banking bei manchen Instituten gefühlt etwas holperig verlaufen sein mögen, war dies für eine Anpassung dieser Größenordnung durchaus im vertretbaren Rahmen. So mussten sich viele Kunden auf komplett neue Authentifizierungsverfahren im Online-Banking umstellen. Weiterhin verlangt nun eine Reihe von Häusern bereits bei der Anmeldung zum Online-Banking eine SKA, was vorher nicht der Fall war.
Während sich die Kundinnen und Kunden offenbar schnell auf die neuen Gegebenheiten einstellen konnten, haben sich hieraus konkrete Nachteile zumindest für Anbieter von Kontoinformationsdiensten ergeben. Nämlich immer dann, wenn kontoführende Institute auch von diesen bei jedem Log-In die starke Authentifizierung des Kunden anfordern. Dass in diesem Fall die Nutzung von Kontoinformationsdiensten für die Kunden wesentlich umständlicher werden kann als dies in der Vergangenheit der Fall war, spiegelt sich in einer sinkenden Nachfrage nach diesen Dienstleistungen wider. Dies entspricht allerdings in keiner Weise der Idee der PSD2, den Wettbewerb am Zahlungsverkehrsmarkt durch die Angebote neuer Anbieter zu stärken. Daher verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von Kontoführern in Deutschland, den regulären Zugang für Drittanbieter soweit noch nicht geschehen technisch so auszugestalten, dass diesen ermöglicht wird, entsprechend den Anforderungen der RTS viermal täglich auf das Kundenkonto zuzugreifen, ohne dass die Kunden selbst dafür aktiv werden müssen.
Hier wird es im Sinne eines effizienten Zahlungsverkehrsmarktes auch darum gehen, Kundenbelange zu berücksichtigen und in entsprechende Dienstleistungsangebote umzusetzen. Ein wichtiges Schlagwort in diesem Zusammenhang ist die Kundenzufriedenheit, die nicht zuletzt auch von der Bequemlichkeit des Leistungsangebots abhängt. Und um diese nicht über das erforderliche Maß hinaus einzuschränken, ist die Fortführung eines konstruktiven Dialogs zwischen den verschiedenen Anbietern am Markt unerlässlich.
Neben den an der Ladenkasse angebotenen Bezahlverfahren unterliegen auch die Zahlverfahren im Internet seit dem 14.September den Anforderungen der SKA. Einen Sonderfall bilden jedoch Kartenzahlungen im Internet. Angesichts teils gravierender Verzögerungen bei den erforderlichen Umstellungsarbeiten hat sich die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA dazu entschlossen, den nationalen Aufsichtsbehörden eine zeitlich befristete und an bestimmte Bedingungen geknüpfte aufsichtliche Flexibilität einzuräumen. Diese hat die BaFin in ihre nationale Aufsichtspraxis übernommen, da sie in Deutschland noch erheblichen Anpassungsbedarf bei den Empfängern von Kartenzahlungen im Internet sieht. Somit wird sie bis zum 31. Dezember 2020 nicht beanstanden, wenn Kreditkartenzahlungen im Internet noch ohne SKA abgewickelt werden. Damit ist es nun an den Marktteilnehmern, die Migration zur SKA nachhaltig zu planen und entschieden voranzutreiben, um diesen Termin auch zu halten. Die entsprechenden Migrationsfortschritte wird die BaFin fortlaufend überwachen.
Nach wie vor gibt es eine Reihe noch offener Auslegungsfragen aus dem Markt zu den RTS. Die Antworten hierauf entwickelt die EBA fortlaufend im Rahmen ihres Frage-und-Antworten Mechanismus zusammen mit den nationalen Aufsichtsbehörden und veröffentlicht diese regelmäßig. An gleicher Stelle finden sich auch die Antworten der Europäischen Kommission auf Auslegungsfragen zur PSD2. Diese Antworten sollten von den betroffenen Anbietern bei der weiteren Umsetzung der Anforderungen von RTS und PSD2 möglichst zeitnah berücksichtigt werden.