Newsletter „Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung“ 41. Ausgabe – März 2020

Elektronische Identifizierung im Zahlungsverkehr

26.03.2020

Die Digitalisierung des Wirtschaftslebens bedarf einer sicheren elektronischen Identifizierung und Authentifizierung von Geschäfts- und Vertragspartnern. Die Grundlage dafür ist die Etablierung und Verbreitung sicherer und nutzerfreundlicher elektronischer Identifizierungsmittel (eIDs). Prinzipiell soll es Verbraucherinnen und Verbrauchern möglich sein, ihre eID zur Identititätsfeststellung bei der Kontoeröffnung zu nutzen und diese darüber hinaus auch für andere Zwecke heranzuziehen. Beispielsweise können eIDs dazu dienen, sich in private Online-Konten einzuloggen, Transaktionen abzusichern, Bezahlungen im Internet abzuwickeln und elektronische Signaturen zu erstellen.

Vor diesem Hintergrund hat im Rahmen des Forums Zahlungsverkehr eine Arbeitsgruppe die Rahmenbedingungen und Einsatzmöglichkeiten von eIDs im Zahlungsverkehr und bei der Kontoeröffnung in Deutschland genauer untersucht und Handlungsempfehlungen ausgesprochen. Mitglieder der Arbeitsgruppe waren neben der Bundesbank Vertreter der Nachfrage- und der Angebotsseite des deutschen Zahlungsverkehrsmarkts.

Bislang ist die Marktdurchdringung der eID in Deutschland gering und hat wenig Alltagsrelevanz. Immerhin hat der deutsche Gesetzgeber über die Neufassung des Personalausweisgesetzes 2009 früh den Bedarf sicherer eIDs erkannt und die Grundlage für ein staatliches wettbewerbsneutrales eID-Angebot geschaffen. Allerdings ist dieses Angebot oft relativ umständlich in der Handhabung und nicht für viele weitere Anwendungsfälle einsetzbar.  Auch privatwirtschaftliche Lösungen konnten sich bis dato in Deutschland nicht durchsetzen. Hier wären Privatwirtschaft und Staat gemeinsam gefordert zu prüfen, unter welchen sicherheitstechnischen und datenschutzrechtlichen Bedingungen privatwirtschaftliche eID-Lösungen auch für den Zugang zu den Online-Diensten der Behörden genutzt werden können.

Zudem sollten sich Regulierungs- und Aufsichtsstellen für die Etablierung offener Systeme und Schnittstellen für die Nutzung von eID-Lösungen über das Smartphone einsetzen und faire Wettbewerbsvoraussetzungen sicherstellen. Um den Einsatz von eIDs zu fördern, ist es grundsätzlich ratsam, gesetzliche Anforderungen auf deren Sinnhaftigkeit und Alltagstauglichkeit in digitalen Prozessen zu überprüfen.

Nicht zuletzt bleibt auch die grenzüberschreitende Nutzung von eID-Lösungen eingeschränkt. Ein EU-weites Level-Playing-Field, ohne Beeinträchtigung anderer gesetzgeberischer Ziele, ist in der Praxis bislang nicht gegeben. Allerdings wurden auf EU-Ebene bereits Initiativen zur weiteren Harmonisierung für die geldwäscherechtliche elektronische Identifizierung und Erbringung von Vertrauensdiensten angestoßen.