Monatliche Bilanzstatistik (BISTA)

Mit der monatlichen Bilanzstatistik werden die Aktiva und Passiva der inländischen Banken nach dem Stand der Bücher am Monatsende erhoben. Sie ist damit die umfassendste statistische Erhebung des Bankgeschäfts in Deutschland und bildet den Kern des bankstatistischen Meldewesens.

Die Meldung besteht aus einer Bilanz und ergänzenden Anlagen mit den für die Analyse wichtigen Untergliederungen der Bilanzpositionen nach Arten, Fristen und Sektoren der Schuldner bzw. Gläubiger. Als Gesamtinstitute werden Banken mit rechtlich unselbständigen Zweigstellen im Ausland bezeichnet. Für diese müssen eigenständige Meldungen eingereicht werden und es muss eine konsolidierte Meldung erstellt werden.

Die Meldungen zur monatlichen Bilanzstatistik fungieren nach § 4 FinaV gleichzeitig als bankaufsichtliche Finanzinformationen (Vermögensstatus). Die Mikrodaten sind ab 1999 für Forschungszwecke verfügbar.

Bitte geben Sie in Ihrem Antrag die relevanten Module an und ob Sie Daten für Gesamtinstitute oder die inländischen Teile der Banken benötigen.

Verfügbare Module

Die Daten werden in Form einzelner Module bereitgestellt:

  • HV – Hauptvordrucke

Anhänge:

  • A – Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Banken (MFIs)
  • B – Forderungen an Nicht-Banken (non-MFIs)
  • C – Verbindlichkeiten gegenüber Nicht-Banken (non-MFIs)
  • D – Spareinlagen
  • E – Wertpapiere
  • F – Zusatzangaben für Institute, die Inhaberschuldverschreibungen emittieren
  • H – Zusatzangaben über Verbindlichkeiten und eigene Schuldverschreibungen und für Mindestreservezwecke
  • I – Forderungen aus derivativen Finanzinstrumenten des Handelsbestands
  • L – Unwiderrufliche Kreditzusagen

Die Anhänge H, I, L und Teile der anderen Anhänge sind für rechtlich unselbständige Zweigstellen im Ausland und für Gesamtinstitute nicht meldepflichtig.

Schützenswerte Einheiten

Es müssen die meldepflichtigen Institute geschützt werden, die in den Variablen
„BAID_DOM“ bzw. „BAID_MOF“ enthalten sind.