
Bildarchiv deutscher Zahlungsmittel
Für die am häufigsten nachgefragten Teile deutscher Zahlungsmittel stellen wir hochauflösende Abbildungen zur Verfügung. Die Nutzung der Abbildungen ist kostenfrei.
Die DM-Banknoten aller Serien sind kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr, deshalb gelten die Restriktionen des § 128 OWiG nicht mehr. Auch die strafrechtlichen Vorschriften zum Schutz von Geldzeichen nach §§ 146 ff. StGB und damit auch daraus abgeleitete Vorgaben hinsichtlich Größe, Auflösung, Kennzeichnungspflicht o. ä. für deren Abbildung gelten mittlerweile nicht mehr.
Sie sind damit aus straf- bzw. ordnungswidrigkeitsrechtlicher Sicht grundsätzlich frei reproduzierbar. Wegen des noch erheblichen Rücklaufs von DM-Banknoten zur Bundesbank und ihrer nach wie vor zu beobachtenden Annahme im Geschäftsverkehr würden wir es allerdings begrüßen, wenn sich die von Ihnen ausgeführten DM-Banknotenabbildungen von den Originalbanknoten dadurch unterscheiden, dass
- die Abmessungen der Reproduktionen etwas größer oder kleiner als bei den Originalnoten sind,
- keine Sicherheitsmerkmale (Wasserzeichen, Sicherheitsfaden, UV-Bild, ggf. Folienelement) imitiert werden,
- eine in Dicke und Griffigkeit andersartige Papierqualität verwendet wird,
- die Druckauflösung schlechter als bei echtem Geld ausfällt,
- ggf. durch sonstige Veränderungen/Verfremdungen die Verwechslungsfähigkeit weiter reduziert wird und
- möglichst keine zweiseitige Reproduktionen hergestellt werden.
Abbildungen
Werden diese Abbildungen publiziert, muss als Quelle "Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main" angegeben werden.
Interne Links
Fragen und Antworten zum Umtausch historischer Banknoten finden Sie im Bereich Bargeld.