Neufassung der FVC-Meldungen ab Dezember 2014 Neufassung der Meldungen für die Statistik über Verbriefungszweckgesellschaften (ab dem Meldetermin Dezember 2014)

Die Neufassung der Verordnung über die Statistik über die Aktiva und Passiva von finanziellen Mantelkapitalgesellschaften, die Verbriefungsgeschäfte betreiben (FVC) (EZB(2013/40) macht eine Anpassung der bankstatistischen Meldeanforderungen der Bundesbank erforderlich. Eingearbeitet werden auch die Meldeanforderungen, die sich aus der in Kürze zur Verabschiedung anstehenden Neufassung der Leitlinie EZB/2007/9 zu den monetären und finanziellen Statistiken ergeben. Die Verabschiedung einer ergänzenden Bundesbank-Anordnung (8003/2014) erfolgte am 9. April 2014.

Die Bundesbank wird hier Informationen zu Zwischenständen des deutschen Umsetzungsprozesses zur Verfügung stellen und diese laufend aktualisieren.