Meldewesen ITS on Supervisory Reporting: EBA-Validierungsregeln mit dem Schweregrad „Warning“ – Hinweise zur Einreichung von Begründungen
Mit dem Melderahmenwerk der Taxonomie 2.9 hat die European Banking Authority (EBA) bei den Validierungsregeln eine neue Klassifikation eingeführt: An die Stelle der bisherigen Kategorien treten die zwei Einstufungen „Error“ und „Warning“.
Beide Einstufungen führen zu verschiedenen Bearbeitungsschritten, wobei die Kategorie „Error“ dem bisherigen Verfahren bei Verletzung von „Blocking“-Fehlern entspricht: Die XBRL-Regeln mit Schweregrad „Error“ haben im Falle eines aufgetretenen Fehlers bei Erstvalidierung eine Abweisung der Meldung zur Folge (analog der bisherigen Kategorie „Blocking“). Eine Korrekturmeldung ist in diesem Falle zwingend.
Im Falle von „Warnings“ muss ein neues Verfahren angewendet werden, da die Regelverletzung nicht zwingend zur Abweisung der Meldung und zur Neueinreichung führt. Die Bundesbank stellt als Ergänzung des bestehenden Meldeverfahrens eine technisch unterstützte Anwendung bereit, die speziell der Einreichung der Begründungen für „Warning“- Regeln dienen soll. Die Verwendung durch die meldepflichtigen Institute ist erstmals für ITS-Meldungen unter Taxonomie 2.9 beginnend ab Meldestichtag 31.03.2020 vorgesehen.