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Was finde ich in dieser Rubrik?

Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.

35 Beiträge
  • Darlehen

    Bei einem Darlehen stellt ein Darlehensgeber einem Darlehensnehmer einen Geldbetrag zur Verfügung (§ 488 BGB). Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen. Ist für die Rückzahlung des Darlehens kein Zeitpunkt bestimmt, so ist der Betrag nach einer Kündigungsfrist von drei Monaten fällig. Wird eine vertretbare Sache überlassen, greift § 607 BGB zum Sachdarlehen, der die Pflicht begründet, ein Entgelt für die Überlassung zu entrichten und Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten.

    Siehe auch

    • Kredit
  • Dauerauftrag

    Ein Dauerauftrag ist ein Auftrag an die Bank, regelmäßig wiederkehrende Zahlungen in gleichbleibender Höhe an einen bestimmten Zahlungsempfänger zu leisten. Ein Dauerauftrag erspart Arbeit und hilft dabei, die Zahlungen nicht zu vergessen.

  • DAX (Deutscher Aktienindex)

    Der Deutsche Aktienindex (DAX) ist der bekannteste deutsche Börsenindex, der die Wertentwicklung der 30 nach Marktkapitalisierung (Börsenwert) größten und umsatzstärksten deutschen Aktien abbildet. Dadurch ermöglicht er eine schnelle Einschätzung des aktuellen Marktgeschehens. Der DAX wurde am 31.12.1987 auf 1.000 Indexpunkte normiert und wird seit dem 01.07.1988 von der Deutschen Börse AG veröffentlicht. Steht der DAX zum Beispiel bei 10.000 Indexpunkten, so hat sich der Wert der enthaltenen Aktien seitdem verzehnfacht. Beim medial kommunizierten DAX handelt es sich um einen Performanceindex, in dem Dividendenzahlungen berücksichtigt werden. Zusätzlich wird der DAX auch als reiner Kursindex, also ohne Berücksichtigung von Dividendenzahlungen, veröffentlicht. Um als börsennotierte Aktiengesellschaft im DAX aufgenommen zu werden, müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein. So müssen die Unternehmen sehr strengen Transparenzregeln folgen und bestimmte Anforderungen an Marktkapitalisierung und Börsenumsatz erfüllen. Über die Zusammensetzung entscheidet die Deutsche Börse AG.

    Siehe auch

    • Aktie
    • Aktienmarkt
    • Börse
    • Kursindex
    • Marktkapitalisierung
    • Performanceindex
    • Wertpapier

    Weiterführende Informationen

    • How wacky is the DAX? The changing structure of German stock market volatility Discussion paper 18/2003: Jelena Stapf, Thomas Werner

      25.11.2003 | 18/2003 | 581 KB, PDF Vorlesen

    • Eigentümerstruktur am deutschen Aktienmarkt: allgemeine Tendenzen und Veränderungen in der Finanzkrise Monatsberichtsaufsatz September 2014

      22.09.2014 | 273 KB, PDF Vorlesen

  • Debitkarte

    Die Debitkarte – manchmal auch Girocard genannt – ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, das von Finanzinstituten an ihre Kunden ausgegeben wird. Auf der Debitkarte – einem Plastikkärtchen im Kreditkartenformat – sind Daten über die Kontoverbindung des Inhabers der Debitkarte gespeichert. Um einen Zahlvorgang auszulösen, werden diese Daten über ein elektronisches Kassenterminal von der Karte ausgelesen und eine Abbuchung des Zahlbetrags vom Konto des Inhabers der Debitkarte ausgelöst. Zuvor muss der Zahlungspflichtige die Zahlung aber durch Eingabe einer Geheimnummer in das Kassenterminal autorisieren. Bei einer Variante dieses Verfahrens, dem Elektronischen Lastschriftverfahren (ELV), autorisiert der Inhaber der Debitkarte durch seine Unterschrift auf dem Kassenbeleg eine Lastschrift zu Lasten seines Kontos. Im Unterschied zur Zahlung mit einer Kreditkarte wird das Konto des Zahlungspflichtigen bei der Verwendung  einer Debitkarte zeitnah belastet.

    Siehe auch

    • Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
    • Kreditkarte
    • Lastschrift
    • Zahlungsverkehr
  • Deficit Spending

    Als Deficit Spending wird bezeichnet, wenn staatliche Institutionen in einer Rezession ihre Ausgaben durch Aufnahme zusätzlicher Kredite erhöhen. Solche kreditfinanzierten Staatsausgaben sollen der Wirtschaft nachfrageerhöhende Impulse geben und dadurch zum Beispiel die Beschäftigung steigern. Die durch das Deficit Spending entstehenden neuen Schulden sollen in der nachfolgenden Hochkonjunktur idealerweise durch Haushaltsüberschüsse wieder abgebaut werden.

    Siehe auch

    • Automatische Stabilisatoren
    • Konjunktur
  • Defizit

    Ein Defizit bzw. negativer Budgetsaldo entsteht, wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen. So spricht man von einem Defizit des öffentlichen Haushalts, wenn der Staat mehr Geld ausgibt, als er an Steuern und Gebühren einnimmt.

    Siehe auch

    • Haushalt
  • Deflation

    Unter Deflation versteht man ein allgemeines, anhaltendes Sinken des Preisniveaus. In einem deflationären Umfeld besteht die Gefahr einer sich selbst verstärkenden Abwärtsspirale: Wenn die Verbraucher mit weiter fallenden Preisen rechnen und deshalb Konsumausgaben aufschieben, kann dieser Rückgang der Nachfrage die Unternehmen zu Produktionseinschränkungen und weiteren Preissenkungen veranlassen. Fallende Preise erhöhen zudem den realen Gegenwert ausstehender Schulden sowie die realen Zinsen. In der Tendenz dämpft auch dies die Nachfrage, insbesondere nach Investitionsgütern. Die geldpolitischen Möglichkeiten zur Bekämpfung einer Deflation sind dadurch beschränkt, dass die Nominalzinsen nicht unter null Prozent gesenkt werden können.

    Siehe auch

    • Inflation
    • Kaufkraft
    • Nominalzins
    • Preisniveaustabilität

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
  • Deposit Guarantee Scheme (DGS)

    Siehe

    • Europäisches System der Einlagensicherung
  • Depot

    Im Bankwesen wird unter einem Depot entweder ein Konto verstanden, auf dem Wertpapierbestände (Aktien, Anleihen, Investmentfonds-Anteile) verzeichnet werden, oder ein physisches Bankschließfach. Bei Wertpapierdepots kennt die verwahrende Bank den Depotinhalt und nimmt neben der Verwahrung auch Verwaltungsfunktionen wahr, etwa die Einlösung von Zins- oder Dividendenscheinen.

    Die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren für andere ist nach dem Kreditwesengesetz ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft.

  • Deregulierung

    Unter Deregulierung versteht man die Beseitigung oder den Abbau rechtlicher Regelungen, die das Funktionieren der Güter-, Arbeits- und Finanzmärkte einschränken. Durch liberalere Rahmenbedingungen (z. B. mehr Wettbewerb) sollen Leistungsanreize erhöht und Handlungsspielräume erweitert werden.

  • Derivat

    Als Derivat wird in der Bankensprache ein Finanzinstrument bezeichnet, dessen Preis von der Preisentwicklung einer zugrunde liegenden Bezugsgröße, dem sogenannten Basiswert, abhängt. Basiswerte sind zum Beispiel Aktien, Aktienindizes, Staatsanleihen, Währungen, Zinssätze, Rohstoffe wie Weizen und Gold, ferner auch Swaps. Derivative Finanzinstrumente können als unbedingte Termingeschäfte oder als Optionsgeschäfte ausgestaltet sein, sie werden teils an Terminbörsen mit standardisierten Konditionen gehandelt, teils außerbörslich (Over-the-Counter, OTC) zu frei ausgehandelten Bedingungen. Preisänderungen im Basiswert führen in bestimmten Situationen zu erheblich stärkeren Preisänderungen der jeweiligen Derivate. Mit Derivaten kann man finanzielle Risiken absichern (Hedging), auf Preisänderungen spekulieren (Trading) oder Preisunterschiede zwischen Märkten ausnutzen (Arbitrage).

    Siehe auch

    • Forward
    • Optionsgeschäft
    • Optionskontrakt
    • Swapgeschäft
    • Termingeschäft
    • Terminkontrakt
    • Transaktionsregister
  • Deutsche Bundesbank

    Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland und seit der Einführung der Gemeinschaftswährung Euro Teil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) sowie des Eurosystems. Ihr Präsident gehört dem EZB-Rat an. Die Bundesbank wirkt dabei mit, das vorrangige Ziel des Eurosystems – Preisstabilität – zu gewährleisten. Darüber hinaus setzt die Bundesbank die Geldpolitik in Deutschland um, ist an der Bankenaufsicht beteiligt, arbeitet für ein stabiles Finanz- und Währungssystem, sorgt für einen reibungslosen bargeldlosen Zahlungsverkehr, verwaltet die deutschen Währungsreserven und bringt Bargeld in Umlauf. Die Zentrale der Bundesbank befindet sich in Frankfurt am Main.

    Siehe auch

    • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
    • Eurosystem
    • EZB-Rat

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
  • Deutsche Finanzagentur

    Siehe

    • Finanzagentur
  • Deutsche Mark

    Die Deutsche Mark (abgekürzt DM, umgangssprachlich D-Mark) war vom 20. Juni 1948 bis zum Jahresende 2001 die Währung der Bundesrepublik Deutschland. Die D-Mark ersetzte 1948 die Reichsmark. Ihr Geltungsbereich wurde durch die Wiedervereinigung Deutschlands zum 1. Juli 1990 auch auf die neuen Bundesländer ausgeweitet. Im Rahmen der Europäischen Währungsunion wurde die Mark zum 01.01.2002 schließlich durch den Euro als gesetzliches Zahlungsmittel abgelöst, wobei der Euro bereits zum 1. Januar 1999 als Buchgeld eingeführt wurde. Der Umtauschkurs für einen Euro wurde auf 1,95583 DM festgelegt. Die Deutsche Mark war eine der wertstabilsten Währungen ihrer Zeit und zeitweise nach dem US-Dollar die zweitwichtigste Reservewährung der Welt. Sie galt sogar in anderen Ländern als offizielle Währung.

    Geldscheine und Münzen in Deutscher Mark können bei den Filialen der Bundesbank zeitlich unbegrenzt und gebührenfrei in Euro umgetauscht werden.

    Siehe auch

    • Buchgeld
    • Europäische Währungsunion (EWU)
    • Geldpolitik
    • Währung
    • Währungsreform
    • Währungsreserven

    Weiterführende Informationen

    • Umtausch von DM in Euro
    • Der DM-Bargeldumlauf - von der Währungsreform zur Europäischen Währungsunion Monatsberichtsaufsatz März 2002

      15.03.2002 | 304 KB, PDF Vorlesen

  • Devisen

    Devisen sind auf fremde Währung lautende Guthaben oder Forderungen in Form von Buchgeld oder Wertpapieren. Sie verkörpern einen Anspruch auf Zahlung in der entsprechenden Fremdwährung. Ausländische Münzen und Banknoten heißen "Sorten" und zählen nicht zu den Devisen.

  • Devisen-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank

    Unter dem Devisen-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank (EZB) versteht man einen von der EZB auf Basis eines Abstimmungsprozesses unter den nationalen Zentralbanken des Eurosystems geschäftstäglich festgelegten Devisenkurs (Wechselkurs), der die Austauschverhältnisse zweier Währungen darstellt. Auch andere Einrichtungen wie z.B. Geschäftsbanken ermitteln Devisenkurse, aber nur der Devisenkurs der EZB hat amtlichen Charakter und wird bei der Bewertung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen, statistischen Meldungen oder volkswirtschaftlichen Analysen herangezogen.

    Siehe auch

    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • Währung
    • Wechselkurs
  • Devisenkurs

    Siehe

    • Wechselkurs
  • Devisenmarkt

    Auf dem Devisenmarkt werden Währungen gehandelt. Der Handel spielt sich überwiegend zwischen Banken ab. Aus Angebot und Nachfrage für bestimmte Währungen ergeben sich deren Wechselkurse.

  • Devisenswapgeschäft

    Bei einem Devisenswapgeschäft wird ein bestimmter Währungsbetrag angekauft und gleichzeitig dessen späterer Rückverkauf vereinbart. Die Differenz zwischen den beiden Devisenkursen - für den Ankauf und den späteren Verkauf - wird als Swapsatz bezeichnet. Devisenswaps werden von Banken zum Beispiel genutzt, um bei einer Zinsspekulation in fremder Währung das Wechselkursrisiko abzusichern. Das Eurosystem kann Devisenswapgeschäfte – die Variante eines Pensionsgeschäfts - mit Banken im Rahmen seiner Feinsteuerungsoperationen abschließen. Kauft das Eurosystem fremde Währung gegen Euro an, führt dieses Geschäft dem Bankensystem Euro-Zentralbankgeld zu. Am Ende der Laufzeit wird dem Bankensystem durch die Rückabwicklung des Geschäfts Euro-Zentralbankgeld wieder entzogen. Verkauft das Eurosystem fremde Währungen gegen Euro, entzieht dieses Geschäft dem Bankensystem zunächst Euro-Zentralbankgeld; bei der Rückabwicklung wird Euro-Zentralbankgeld wieder zugeführt.

    Siehe auch

    • Feinsteuerungsoperation
    • Pensionsgeschäft
    • Swapgeschäft
    • Zentralbankgeld
  • Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)

    Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) ist die gemeinsame Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände. Sie ist im August 2011 aus dem Zentralen Kreditausschuss (ZKA) hervorgegangen und führt dessen Arbeit fort. Dies umfasst eine gemeinsame Meinungs- und Willensbildung insbesondere in bankrechtlichen, bankpolitischen und bankpraktischen Fragen; ferner erarbeitet sie Standards für den Zahlungsverkehr einschließlich der Kartenzahlungssysteme. Die DK hat keine eigene Rechtspersönlichkeit und vereint den Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, den Bundesverband deutscher Banken, den Deutschen Sparkassen- und Giroverband, den Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands sowie den Verband deutscher Pfandbriefbanken; die Federführung wechselt jährlich zwischen den drei erstgenannten.

  • Dienstleistungsbilanz

    Die Dienstleistungsbilanz ist Teil der Leistungsbilanz innerhalb der Zahlungsbilanz. In ihr werden die grenzüberschreitenden Dienstleistungsströme (hauptsächlich der Reiseverkehr) erfasst. Wenn der Wert der Einnahmen den Wert der Ausgaben übersteigt, spricht man von einer aktiven Dienstleistungsbilanz bzw. einem Dienstleistungsbilanzüberschuss. Sind die Ausgaben größer als die Einnahmen, spricht man von einer passiven Dienstleistungsbilanz bzw. einem Dienstleistungsbilanzdefizit.

    Siehe auch

    • Leistungsbilanz
    • Zahlungsbilanz
  • Digitales Zentralbankgeld

    Digitales Zentralbankgeld wäre neben Bargeld und bestehenden Einlagen auf Zentralbankkonten eine weitere Geldform, die von einer Zentralbank emittiert und eine direkte Forderung ihr gegenüber darstellen würde. Im Gegensatz zu bestehenden Einlagen auf Zentralbankkonten könnte digitales Zentralbankgeld je nach Ausgestaltung neue Funktionalitäten für bisherige Geschäftspartner der Zentralbank beinhalten (sog. „Wholesale CBDC“). Ebenso könnten diese Funktionalitäten für Unternehmen und Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden (sog. „Retail CBDC“). Bisher wird digitales Zentralbankgeld hauptsächlich theoretisch diskutiert. In einigen Ländern wird der Einsatz von digitalem Zentralbankgeld derzeit auch praktisch erprobt.

    Siehe auch

    • Zentralbankgeld

    Weiterführende Informationen

    teilweise in englischer Sprache

    • Zentralbankgruppe bewertet Möglichkeiten für digitales Zentralbankgeld

      21.01.2020 | Europäische Zentralbank Vorlesen | 35 KB, PDF

    • Central bank digital currencies 18.03.2018 | Committee on Payments and Market Infrastructures

      bis.org

    • BIS Papers No 101: Proceeding with caution – a survey on central bank digital currency 08.01.2019 | Christian Barontini, Henry Holden

      bis.org

    • Ein digitaler Euro

      ecb.europa.eu

  • Direktbank

    Eine Direktbank ist eine Bank, die keine Zweigstellen oder Filialen unterhält und mit der man nur telefonisch, brieflich oder über das Internet Bankgeschäfte vornehmen kann. Den Direktbanken entstehen so Kostenvorteile, die sie in Form attraktiver Konditionen an ihre Kunden weitergeben können.

  • Direkte Inflationssteuerung (Inflation Targeting)

    Als direkte Inflationssteuerung (englisch: inflation targeting) wird eine geldpolitische Strategie bezeichnet, bei der das Endziel Preisstabilität unmittelbar angesteuert wird. Es wird also auf ein Zwischenziel wie zum Beispiel eine bestimmte jährliche Wachstumsrate der Geldmenge verzichtet. Grundidee der direkten Inflationssteuerung ist zum einen, durch die Vorgabe eines Zielwertes für die Inflationsrate die Zielrichtung der Geldpolitik öffentlich festzulegen, zum anderen geht es darum, den Unsicherheiten und Wirkungsverzögerungen des geldpolitischen Transmissionsprozesses durch Beobachtung einer Vielzahl von Daten – und nicht nur eines Zwischenziels – Rechnung zu tragen. Auch die direkte Inflationssteuerung arbeitet mit den üblichen Instrumenten der Geldpolitik, mit denen sich das Preisniveau nur indirekt beeinflussen lässt.

    Siehe auch

    • Geldmengenorientierung
    • Zwei-Säulen-Strategie
  • Direktinvestitionen

    Direktinvestitionen sind Auslandsinvestitionen mit dem Ziel, in einer anderen Volkswirtschaft Tochterunternehmen zu errichten oder sich dort an Unternehmen so maßgeblich zu beteiligen, dass Einfluss auf ihre Geschäftstätigkeit ausgeübt werden kann. Direktinvestitionen sind Teil der Kapitalverkehrsbilanz, ihnen zugerechnet werden auch alle Transaktionen zwischen den verbundenen Firmen, also auch Firmenkredite. Motive für Direktinvestitionen sind unter anderem, Absatzmärkte zu erschließen oder zu erhalten, Handelsschranken zu umgehen oder Kostenvorteile durch die Produktion im Ausland zu nutzen. Die Gastländer profitieren nicht selten von einem mit Direktinvestitionen verbundenen Technologietransfer.

  • Disintermediation

    Unter Disintermediation versteht man den Prozess der zunehmenden Kreditvergabe über den Kapitalmarkt unter Umgehung der Geschäftsbanken als den bislang wichtigsten Finanzintermediären. Da geldpolitische Maßnahmen zunächst auf Geschäftsbanken wirken, verändert bzw. beeinträchtigt die Disintermediation den geldpolitischen Transmissionsmechanismus.

    Siehe auch

    • Finanzintermediär
    • Kapitalmarkt
    • Transmissionsmechanismus
  • Diskontgeschäft

    Als Diskontgeschäft bezeichnet man den Ankauf von Handelswechseln durch eine Bank oder Notenbank, die dabei einen Diskontzins (Diskontsatz) in Abzug bringt. Das Diskontgeschäft bildete früher das Kerngeschäft einer Notenbank, die mit angekauften kurzfristigen Wechseln einen Teil der von ihr ausgegebenen Banknoten deckte. Im Zuge der Vereinheitlichung des Sicherheitenverzeichnisses für geldpolitische Geschäfte im Euroraum wurde der Ankauf von Handelswechseln eingestellt.

    Siehe auch

    • Wechsel
  • Dispositionskredit

    Ein Dispositionskredit ist ein Überziehungskredit. Die Bank räumt dabei dem Kunden das Recht ein, sein Konto jederzeit bis zu einer bestimmten Höhe zu überziehen – also einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Der Kunde kann diesen Kredit nach freiem Ermessen jederzeit ganz oder teilweise tilgen. Für in Anspruch genommene Dispositionskredite muss der Kunde typischerweise vergleichsweise hohe Zinsen an die Bank zahlen.

  • Distributed-Ledger-Technology (DLT)

    Die Distributed-Ledger-Technology (DLT) ist die der Blockchain zugrunde liegende Technik und zeichnet sich durch die dezentrale Datenspeicherung aus. Sie gilt als zukunftsträchtig, da die dezentrale Speicherung der Daten gegenüber der zentralen Speicherung Vorteile bietet. Sie schützt zum einen gegen einen Systemausfall, da ausfallende Rechner jederzeit durch andere ersetzt werden können. Zum anderen werden Manipulationen eines Zentralcomputers unmöglich gemacht.

    Siehe auch

    • Blockchain

    Weiterführende Informationen

    • Monatsbericht: Bundesbank sieht Vorteile in Blockchain-Technologie

      18.09.2017

    • Distributed-Ledger-Technologien im Zahlungsverkehr und in der Wertpapierabwicklung: Potenziale und Risiken Monatsberichtsaufsatz September 2017

      18.09.2017 | 181 KB, PDF Vorlesen

  • Dividende

    Die Dividende ist der auf eine einzelne Aktie entfallende Anteil am ausgeschütteten Gewinn einer Aktiengesellschaft. Die Dividendenrendite ergibt sich aus der Division der Dividende durch den aktuellen Aktienkurs multipliziert mit 100. Sie gibt die Verzinsung des investierten Kapitals je Aktie in Prozent an.

    Siehe auch

    • Aktie
    • Rendite
  • DK (Die Deutsche Kreditwirtschaft)

    Siehe

    • Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)
  • DLT

    Siehe

    • Distributed-Ledger-Technology (DLT)
  • Drittdienstleister

    Der Begriff Drittdienstleister wird häufig für Anbieter von Kontoinformations- und Zahlungsauslösediensten verwendet, die seit Umsetzung der 2. Zahlungsdiensterichtlinie (Payment Services Directive 2) erlaubnis- bzw. registrierungspflichtig sind. Darüber hinaus wird er für Drittemittenten verwendet.

    Siehe auch

    • Payment Services Directive 2 (PSD2)
    • Kontoinformationsdienst
    • Zahlungsauslösedienst
    • Drittemittent
  • Drittemittent

    Ein Drittemittent ist ein Emittent von Zahlungskarten, der nicht das mit den Kartentransaktionen zu belastende Konto führt, d.h. das kartenausgebende Institut ist nicht gleich dem kontoführenden Institut des Zahlers.

    Siehe auch

    • Payment Services Directive 2 (PSD2)
  • Durchsichtsregister

    Das Durchsichtsregister ist ein Sicherheitsmerkmal der Euro-Banknoten. Hierbei ergeben Motivfragmente in der linken oberen Ecke auf der Vorderseite mit Motivfragmenten auf der Rückseite im Gegenlicht die vollständige Wertzahl der Banknote.

    Siehe auch

    • Banknoten
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