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Was finde ich in dieser Rubrik?

Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.

35 Beiträge
  • Fair Value

    Der "fair value" oder "beizulegende Zeitwert" ist Ergebnis eines Bewertungsverfahrens für Vermögenswerte innerhalb der internationalen Rechnungslegung. Den besten Anhaltspunkt zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes liefern notierte Preise an einem aktiven Markt. Sollte kein aktiver Markt vorliegen, kann der Wert mittels eines Bewertungsverfahrens vom Unternehmen selbst bestimmt werden.

    Siehe auch

    • Internationale Rechnungslegungsstandards
  • Fazilität

    Als Fazilitäten werden in der Bankensprache die Möglichkeiten zur Geldanlage und zur Kreditaufnahme bezeichnet, die Banken ihren Geschäftspartnern einräumen. Im Kontext der europäischen Geldpolitik bezeichnet die Einlagefazilität die den Geschäftsbanken gewährte Möglichkeit, Zentralbankgeld bei der Europäischen Zentralbank (EZB) anzulegen. Die für die Geschäftsbanken bestehende Möglichkeit, bei der EZB einen Übernachtkredit zu erhalten, wird Spitzenrefinanzierungsfazilität genannt.

    Siehe auch

    • Einlagefazilität
    • Spitzenrefinanzierungsfazilität

    Weiterführende Informationen

    • Ständige Fazilitäten

      22.08.2017

  • Feinsteuerungsoperation

    Als Feinsteuerungsoperation bezeichnet das Eurosystem ein geldpolitisches Instrument, mit dem kurzfristige Schwankungen der Bankenliquidität ausgeglichen werden können. Mit Feinsteuerungsoperationen wie befristeten Transaktionen oder Devisenswaps kann das Eurosystem kurzfristig Zentralbankgeld bereitstellen oder abschöpfen. Zur zeitweiligen Abschöpfung von Zentralbankgeld kann das Eurosystem den Banken ferner die Hereinnahme von verzinslichen Termineinlagen anbieten.

    Siehe auch

    • Geldpolitisches Instrumentarium
    • Offenmarktgeschäft
  • Fester Wechselkurs

    Als fester („fixer“) Wechselkurs wird bezeichnet, wenn das Austauschverhältnis zwischen zwei Währungen nicht durch Angebot und Nachfrage am Devisenmarkt bestimmt wird, sondern behördlich festgelegt ist. Ein fester Wechselkurs kann entweder einseitig („Currency Board“) oder aber von den beiden betroffenen Staaten einvernehmlich festgelegt sein. Bei einem Wechselkursverbund (z.B. Bretton-Woods-System) vereinbaren mehrere beteiligte Staaten feste Wechselkurse. Um den festgelegten Wechselkurs aufrecht zu erhalten, führen die beteiligten Zentralbanken je nach Marktlage Devisenmarktinterventionen – Devisenkäufe oder -verkäufe – durch. Wichtigstes Ziel eines festen Wechselkurses ist es, Wechselkursschwankungen und die damit verbundenen Risiken und Kosten auszuschalten und so den Außenhandel zu fördern.

    Siehe auch

    • Bretton-Woods-System
    • Currency Board
    • Devisen
    • Flexibler Wechselkurs
    • Wechselkurssystem
  • Festgeld

    Siehe

    • Termineinlage
  • Financial Stability Board (FSB)

    Siehe

    • Finanzstabilitätsrat
  • Financial Stability Committee (FSC)

    Siehe

    • Ausschuss für Finanzstabilität (Financial Stability Committee, FSC)
  • Finanzagentur

    Die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH (kurz: Finanzagentur) ist der zentrale Dienstleister für die Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. Sie wurde am 19. September 2000 gegründet und hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Alleiniger Gesellschafter der Finanzagentur ist die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesfinanzministerium. Die Finanzagentur hat Aufgaben übernommen, die zuvor dezentral vom Bundesministerium der Finanzen, der Deutschen Bundesbank und der Bundeswertpapierverwaltung wahrgenommen wurden. An den Finanzmärkten tritt die Finanzagentur ausschließlich im Namen und für Rechnung des Bundes auf. Beim Emissionsgeschäft arbeitet sie eng mit der Deutschen Bundesbank zusammen. 2018 wurde aus der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) der Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) in die Finanzagentur integriert.

    Siehe auch

    • Deutsche Bundesbank
    • Emission
    • European Financial Stability Facility (EFSF)
  • Finanzdienstleistungsinstitut

    Ein Finanzdienstleistungsinstitut ist ein Wirtschaftsbetrieb, der zwar keine Bank ist, aber bankähnliche Geschäfte, insbesondere Wertpapierdienstleistungen betreibt, wie sie in § 1 Abs. 1a KWG genannt sind (z. B. Anlageberatung oder Leasinggeschäfte).

    Siehe auch

    • Bank
    • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Finanzintermediär

    Als Finanzintermediär bezeichnet man ein Unternehmen, das Geldkapital von Anlegern entgegennimmt und an Kapitalnehmer weitergibt oder den Handel zwischen Kapitalgebern und -nehmern erleichtert. Der Begriff bezieht sich typischerweise auf Banken und Versicherungsgesellschaften.

  • Finanzkonglomerat

    Als Finanzkonglomerat bezeichnet man eine Unternehmensgruppe, der mindestens ein Unternehmen der Versicherungsbranche sowie mindestens ein Unternehmen der Banken- bzw. Wertpapierdienstleistungsbranche angehört.

  • Finanzmarkt

    Finanzmarkt ist der Oberbegriff für alle Märkte, auf denen mit Finanzinstrumenten gehandelt wird. Finanzmärkte können nach genau festgelegten Regeln funktionieren wie etwa die Börsen. Andere Finanzmärkte basieren auf Handelsgewohnheiten wie beispielsweise der freie Handel über den Banktresen (Over-the-Counter, OTC) zwischen Banken.

    Siehe auch

    • OTC (Over-the-counter)
  • Finanzpolitik

    Unter Finanzpolitik versteht man die zielgerichtete Gestaltung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben. Zu den Zielen der Finanzpolitik zählen zum Beispiel die grundlegende Entscheidung über den Umfang der Bereitstellung öffentlicher Güter, die nachhaltige Erzielung von Einnahmen, die Steuergerechtigkeit, ferner gegebenenfalls der Versuch, mittels antizyklischer Fiskalpolitik den Konjunkturverlauf zu glätten und stetiges Wirtschaftswachstum zu gewährleisten.

    Siehe auch

    • Fiskalpolitik
    • Geldpolitik
  • Finanzstabilität

    Als Finanzstabilität (auch: Finanzsystemstabilität) wird der Zustand bezeichnet, wenn das Finanzsystem - auch in Phasen der Anspannung oder von Umbrüchen - in der Lage ist, seine Funktionen zu erfüllen und Finanztransaktionen aller Art effizient und sicher abzuwickeln. Im Rahmen der makroprudenziellen Aufsicht überwachen Aufsichtsbehörden auf nationaler und supranationaler Ebene das Finanzsystem, um systemischen Krisen vorzubeugen, in denen die Finanzstabilität gefährdet ist. In Deutschland arbeiten die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Deutsche Bundesbank, das Bundesfinanzministerium und die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung im Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) zusammen, um Risiken für die Finanzstabilität vorzubeugen; auf europäischer Ebene nimmt der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) eine ähnliche Aufgabe wahr.

    Siehe auch

    • Ausschuss für Finanzstabilität (AFS)
    • Europäischer Ausschuss für Systemrisiken
    • Makroprudenzielle Überwachung

    Weiterführende Informationen

    • Financial Literacy and Financial Stability Speech prepared for the 5th OECD-GFLEC Global Policy Research Symposium to Advance Financial Literacy

      18.05.2018 | Paris | Claudia Buch

  • Finanzstabilitätsrat

    Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) koordiniert auf internationaler Ebene die Arbeit der nationalen Finanzaufsichtsbehörden sowie der Institutionen, die internationale Regulierungsstandards für das Finanzwesen setzen. Ihm gehören Vertreter von Zentralbanken, Finanzministerien, Aufsichtsbehörden und internationalen Organisationen an. Das Sekretariat des FSB ist bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich angesiedelt. Vorläufer des FSB war das im Frühjahr 1999 von den Finanzministern und Zentralbankgouverneuren der G 7 errichte Financial Stability Forum (FSF), das die internationale Zusammenarbeit und Koordination auf dem Gebiet der Aufsicht und Überwachung des Finanzsystems koordinierte. Auf dem G 20-Gipfel in London im April 2009 wurde die Weiterentwicklung des FSF zum FSB mit erweitertem Mandat und Mitgliederkreis beschlossen.

    Siehe auch

    • Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)
    • G7, G20
  • Finanzsystem

    Das Finanzsystem im engeren Sinne umfasst die Finanzmärkte, die Finanzintermediäre sowie die Zahlungsverkehrs- und Wertpapierverrechnungssysteme. Im weiteren Sinne werden auch die Ausgestaltung der Finanzmarktaufsicht und der rechtliche Rahmen einschließlich der Rechnungslegungsvorschriften dazugezählt. In der Finanzkrise, die im Jahr 2007 ausbrach, geriet das internationale Finanzsystem durch die Zahlungsschwierigkeiten wichtiger Banken und einen dadurch ausgelösten allgemeinen Vertrauensverlust an den Rand des Zusammenbruchs. Die Sorge für die Stabilität des Finanzsystems ist seitdem für Zentralbanken und Aufsichtsbehörden zu einer noch wichtigeren Aufgabe geworden.

  • Finanzsystemstabilität

    Siehe

    • Finanzstabilität
  • Finanztransaktionssteuer

    Eine Finanztransaktionssteuer ist eine Steuer auf den Handel mit Finanzinstrumenten. Die Europäische Kommission hat 2013 einen Richtlinienentwurf dazu vorgelegt, einen Beschluss zur Einführung gibt es aber noch nicht (Stand: Oktober 2017). Dem Entwurf zufolge sollen in den teilnehmenden Staaten ansässige Institute und dort emittierte Finanzinstrumente der Steuer unterliegen. Aktien und Anleihen sollen mit 0,1 Prozent des Handelsvolumens, Derivate mit 0,01 Prozent des Nennwertes besteuert werden; Transaktionen mit EZB, EFSF, ESM, EU und den nationalen Zentralbanken sollen ausgenommen sein. Die Finanztransaktionssteuer wird häufig mit dem Wirtschaftsnobelpreisträger James Tobin verbunden, der 1972 in Reaktion auf das Ende des Bretton-Woods-Systems eine Steuer auf internationale Devisengeschäfte vorgeschlagen hatte – die „Tobin-Steuer“ –, um kurzfristige Spekulationen einzudämmen.

  • FinTechs

    Der Ausdruck FinTech setzt sich aus „Financial Services“ und „Technology“ zusammen und bezieht sich auf Unternehmen, die mithilfe moderner Technologie spezialisierte Finanzdienstleistungen anbieten. Der Begriff kann auch Technologien bezeichnen, die im Finanzsektor angewendet werden.

  • Fiskalpakt

    Der Fiskalpakt ("fiscal compact") hat als Teil des SKS-Vertrags (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion) zum Ziel, die Zusammenarbeit von Staaten der Europäischen Union im Bereich der Fiskalpolitik zu stärken. Um die Haushaltsdisziplin zu verbessern, verlangt der Fiskalpakt von den Staaten die Vorgabe eines annähernd ausgeglichenen gesamtstaatlichen Haushalts. Eine ähnliche Vorgabe ist zwar bereits im Stabilitäts- und Wachstumspakt enthalten, mit dem Fiskalpakt soll sie aber im nationalen Recht verankert werden ("Schuldenbremse"). Außerdem ist bei deutlichen Zielverfehlungen ein automatisch einsetzender Korrekturmechanismus vorgesehen. Im Ergebnis wird die Kontrolle über die nationale Fiskalpolitik teilweise auf die europäische Ebene verlagert.

    Siehe auch

    • Stabilitäts- und Wachstumspakt
    • Schuldenbremse
    • SKS-Vertrag (Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion)
  • Fiskalpolitik

    Unter Fiskalpolitik versteht man alle Maßnahmen eines Staates, mit denen die konjunkturelle Entwicklung durch die Veränderung der öffentlichen Einnahmen und Ausgaben gelenkt werden soll. Als antizyklische Fiskalpolitik bezeichnet man eine politische Strategie, die das Ziel verfolgt, durch gezielte Veränderungen der staatlichen Einnahmen und Ausgaben den zyklischen Schwankungen des Wirtschaftsgeschehens entgegenzuwirken und ein stabiles wirtschaftliches Wachstum zu gewährleisten. Die Fiskalpolitik ist ein Element der Finanzpolitik.

    Siehe auch

    • Finanzpolitik
    • Geldpolitik
  • Flexibler Wechselkurs

    Flexible Wechselkurse bilden sich nach Angebot und Nachfrage frei am Devisenmarkt, also grundsätzlich ohne staatliche Eingriffe wie im Falle fester Wechselkurse. Dadurch schwanken die Kurse im Zeitverlauf. Die wichtigsten Währungen, wie der Euro und der Dollar, haben heute flexible ("freie") Wechselkurse.

    Siehe auch

    • Devisenmarkt
    • Wechselkurs
    • Wechselkurssystem
  • Floater

    Ein "Floater" (von englisch: to float, schweben, schwanken) ist eine variabel verzinsliche Schuldverschreibung, d. h. die Verzinsung dieses Wertpapieres ändert sich zu vorab festgelegten Zeitpunkten nach Maßgabe eines bestimmten Referenzzinses.

    Siehe auch

    • Schuldverschreibung
  • FMSA (Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung)

    Siehe

    • Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA)
  • Forderungsbesichertes Commercial Paper

    Ein forderungsbesichertes Commercial Paper (Asset Backed Commercial Paper, ABCP) ist eine kurzlaufende Schuldverschreibung mit meist drei bis neun Monaten Laufzeit, die durch ein Portfolio von Aktiva wie zum Beispiel Kreditforderungen besichert ist. Ausgegeben werden solche Wertpapiere typischerweise von Zweckgesellschaften, die Banken die zugrunde liegenden Forderungen abgekauft haben.

    Siehe auch

    • Aktiva
    • Conduit
    • Forderungsbesichertes Wertpapier
    • Zweckgesellschaft
  • Forderungsbesichertes Wertpapier

    Ein forderungsbesichertes Wertpapier (Asset Backed Security, ABS) ist eine Anleihe, die mit Kreditforderungen wie zum Beispiel Baukrediten, Autodarlehen oder Kreditkartenforderungen besichert ist. Ein solches Wertpapier entsteht dadurch, dass eine Bank solche Forderungen an eine Zweckgesellschaft verkauft, die sich ihrerseits durch den Verkauf dieses forderungsbesicherten Wertpapiers finanziert. Die Zweckgesellschaft bedient die Ansprüche der Investoren auf Zins und Tilgung im Wesentlichen aus den Zahlungsströmen der zugrunde liegenden Kreditforderungen. Die Wertpapiere werden vom Emittenten häufig in mehrere Klassen, die sogenannten Tranchen, mit unterschiedlich hohen Risiken unterteilt. Sollten Zahlungen aus den unterliegenden Forderungen ausfallen, werden die Verluste nicht gleichmäßig, sondern nach einer bestimmten Reihenfolge auf die einzelnen Tranchen verteilt. Die ersten Verluste tragen dann die Tranchen mit dem höheren Risiko, deren Zins- und Tilgungszahlungen dann ausgesetzt werden. Können damit die Verluste gedeckt werden, bleiben die Zins- und Tilgungszahlungen für die Inhaber der Tranchen mit dem geringeren Risiko unverändert.

    Siehe auch

    • Anleihe
    • Gedeckte Schuldverschreibung
    • Programm zum Ankauf forderungsbesicherter Wertpapiere (ABSPP)
    • Programm zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP)
    • Schuldverschreibung
    • Wertpapier
    • Zweckgesellschaft
  • Forward

    Ein Forward ist in der Bankensprache ein unbedingtes nicht-standardisiertes Termingeschäft, das zwischen Banken außerbörslich "über den Banktresen" (Over-the-Counter, OTC) vereinbart und abgewickelt wird. Die Vertragsparteien können die Bedingungen frei aushandeln. Forwards werden auf eine Vielzahl unterliegender Basiswerte gehandelt. Vielgehandelt sind Forwards auf Devisen sowie auf Zinsen (Forward Rate Agreement, FRA).

    Siehe auch

    • OTC (Over-the-counter)
    • Termingeschäft
  • Forward Guidance

    Als Forward Guidance wird eine Kommunikationsform der Europäischen Zentralbank (EZB) hinsichtlich der längerfristigen Ausrichtung der Geldpolitik bezeichnet; die Bundesbank übersetzt den Fachbegriff mit „zukunftsgerichtete Hinweise“ oder „Orientierung über die zukünftige Ausrichtung der Geldpolitik“. Ursprünglich vermied der EZB-Präsident bei der Erläuterung  geldpolitischer Entscheidungen stets Aussagen, die zeitlich über die zum jeweiligen Zeitpunkt zu treffende Entscheidung hinausgingen. Dies änderte sich am 4. Juli 2013, als EZB-Präsident Draghi sagte: „Der EZB-Rat erwartet, dass die Notenbankzinsen im Euroraum für einen ausgedehnten Zeitraum auf dem aktuellen oder einem niedrigeren Niveau bleiben werden“. Die EZB wechselte zu dieser Form der Erwartungssteuerung, um unerwünschten Entwicklungen an den Märkten entgegen zu treten. Die Aussagen der Forward Guidance sind allerdings nicht als unbedingte Zusage über die kommenden geldpolitischen Maßnahmen zu verstehen; vielmehr behält sich der EZB-Rat vor, seine in Aussicht gestellte Geldpolitik im Fall  von unerwarteten Entwicklungen kurzfristig zu ändern. Notenbanken anderer Länder wenden diese Kommunikationsform schon seit längerer Zeit an.

    Siehe auch

    • EZB (Europäische Zentralbank)
    • Geldpolitik

    Mehr zum Thema

    • Monetary policy and banking business Article from the Monthly Report August 2014

      18.08.2014 | 354 KB, PDF Vorlesen

  • Freihandel

    Als Freihandel bezeichnet man den Handel mit Waren und Dienstleistungen zwischen Volkswirtschaften ohne jegliche handelspolitische Einflussnahme. Der Handel wird also weder durch Zölle, noch durch mengenmäßige Beschränkungen oder andere Vorgaben (sog. nicht-tarifäre Hemmnisse) erschwert. Eine dem Freihandel entgegengesetzte Politik wird als Protektionismus bezeichnet.

    Siehe auch

    • Binnenmarkt
    • Europäischer Binnenmarkt
    • EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)
    • Protektionismus
  • Fremdkapital

    Das Fremdkapital ist der Teil der Bilanzsumme eines Unternehmens, der nicht von den Eigentümern (Eigenkapitalgebern) zur Verfügung gestellt ist. Fremdkapital ist der Oberbegriff für die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten und Rückstellungen eines Unternehmens. Zu den Verbindlichkeiten zählen unter anderem Darlehen von Banken, Schuldverschreibungen, die das Unternehmen emittiert hat, Kredite von Lieferanten und erhaltene Vorschusszahlungen. Der Fremdkapitalgeber ist an der Unternehmung nicht beteiligt, er ist Gläubiger, der einen Anspruch auf Rück- bzw. Auszahlung (Tilgung) seines Kapitals und ggf. Zinszahlung hat.

    Siehe auch

    • Eigenkapital
  • FSB (Financial Stability Board)

    Siehe

    • Finanzstabilitätsrat
  • FSC (Financial Stability Committee)

    Siehe

    • Ausschuss für Finanzstabilität (Financial Stability Committee, FSC)
  • FSC (Financial Stability Committee)

    Siehe

    • Ausschuss für Finanzstabilität (Financial Stability Committee, FSC)
  • Funktionen des Geldes

    Siehe

    • Geldfunktionen
  • Future

    Ein Future ist in der Bankensprache ein börsengehandelter Terminkontrakt. Außerbörsliche Termingeschäfte unter Banken werden als Forwards bezeichnet. Futures werden auf eine Vielzahl unterliegender Basiswerte gehandelt.

    Siehe auch

    • Derivat
    • Forward
    • Termingeschäft
    • Terminkontrakt
  • © Deutsche Bundesbank
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